Leiblicher Vater der Kinder vor der Eheschließung?

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  • Bolschi
    Benutzer
    • 26.04.2012
    • 78

    Leiblicher Vater der Kinder vor der Eheschließung?

    Meine Urgroßeltern Richard und Anna Schakeit (geb. Loschnat) haben am 03.Juli 1915 in Ostpreußen geheiratet. Insgesamt hatten sie 11 Kinder, wobei zwei vor der Eheschließung 1911 und 1914 geboren sind. Diese beiden tragen nicht den Namen Schakeit sondern den Geburtsname meiner Urgroßmutter, Loschnat. Die verbleibenden 9 Kinder haben den Namen Schakeit. Haben diese beiden Kinder vielleicht einen anderen Vater oder konnte man zu dieser Zeit den Namen nicht nachträglich ändern? Evtl. sind es aber auch seine Kinder und sie konnten aus irgend welchen Gründen nicht früher heiraten?
    Standesamtsunterlagen und Kirchenbücher sind aufgrund des 2.Weltkrieges verloren gegangen so das ich dort leider nicht nach schauen kann.
  • alex13
    Erfahrener Benutzer
    • 10.04.2010
    • 1352

    #2
    Hi Bolschi,

    da die Standesamtsunterlagen und Kirchenbücher nicht mehr einsehbar sind, wäre es reine Spekulation jetzt zu sagen, es wäre so oder so.
    Meistens, wenn eine Frau ein uneheliches Kind von einem Mann hat und diesen aber später heiratet, erkennt er die Vaterschaft des Kindes oft an und diese erhält dann den gemeinsamen Nachnamen.
    LG Alex

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    • Geufke
      Erfahrener Benutzer
      • 20.01.2014
      • 1127

      #3
      Hallo Bolschi,

      auch meine Urgroßeltern aus Ostpreussen hatten schon vor der Eheschließung 2 Kinder, diese trugen aber nach der Eheschließung den Nachnamen des Vaters.

      Ich habe einen weiteren Fall in Mecklenburg, die Kinder wurden nachträglich durch die Heirat "legitimiert" und bekamen den Nachnamen des Vaters.

      Mein Großvater allerdings ist auch unehelich geboren. Seine Mutter heiratete kurze Zeit später einen anderen Mann und nahm dessen Namen an, sowie auch die Kinder dieser Ehe. Mein Großvater behielt den Mädchennamen seiner Mutter.

      Es liegt in Deinem Fall in der Tat der Verdacht nahe, dass ein anderer Mann der Vater dieser Kinder ist.
      Viele Grüße, Anja

      Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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      • gki
        Erfahrener Benutzer
        • 18.01.2012
        • 5084

        #4
        Ich schließe mich da Anja an, mMn ist das ein recht eindeutiges Zeichen, daß der spätere Ehemann nicht der Vater war.
        Gruß
        gki

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        • Bolschi
          Benutzer
          • 26.04.2012
          • 78

          #5
          Hmm, schon schwierig. Woher könnte ich denn entnehmen, wer der Vater der beiden erst geborenen ist? Wie gesagt die Standesamtsunterlagen und Kirchenbücher aus dieser Zeit sind verloren gegangen.
          Kann es auch möglich sein das meine Urgroßmutter vorher schon mal verheiratet war. Aber dann hätten doch die beiden erstgeborenen den Namen des Vaters und nicht der Mutter?
          Zwei uneheliche Kinder ist irgendwie ungewöhnlich.

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          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5084

            #6
            Zitat von Bolschi Beitrag anzeigen
            Hmm, schon schwierig. Woher könnte ich denn entnehmen, wer der Vater der beiden erst geborenen ist? Wie gesagt die Standesamtsunterlagen und Kirchenbücher aus dieser Zeit sind verloren gegangen.
            Wenn diese Kinder später geheiratet haben, stand der Vater, falls er bekannt war, sicher im Traueintrag.

            Kann es auch möglich sein das meine Urgroßmutter vorher schon mal verheiratet war. Aber dann hätten doch die beiden erstgeborenen den Namen des Vaters und nicht der Mutter?
            Richtig.

            Zwei uneheliche Kinder ist irgendwie ungewöhnlich.
            Nein, muß nicht ungewöhnlich sein.
            Gruß
            gki

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            • Geufke
              Erfahrener Benutzer
              • 20.01.2014
              • 1127

              #7
              Bei unehelich geborenen Kindern ist selten der Vater angegeben. Da lässt sich nur über Umwege eventuell vorhandener Gerichtsakten noch etwas finden, was in Ostpreussen sich sehr schwierig gestalten könnte. Die Schwester meines einen Urgrossvaters hatte vor ihrer Ehe auch 2 uneheliche Kinder, sind allerdings noch vor ihrem 1. Geburtstag verstorben. Väter unbekannt. Das kommt dann doch mal vor.
              Viele Grüße, Anja

              Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

              Kommentar

              • Bolschi
                Benutzer
                • 26.04.2012
                • 78

                #8
                Die ältere Schwester hat in den 30-er Jahren in Ostpreußen geheiratet, dort sind ebenfalls keine Unterlagen mehr vorhanden. Bei der jüngeren Schwester weiss ich es nicht.
                Das mit den Gerichtsakten ist ein guter Tip, aber ich denke auch hier hat der überwiegende Teil den Krieg nicht überstanden.
                Ich werde es über alte Melderegistereinträge mal versuchen, evtl. sind dort irgendwelche Hinweise zum Vater zu finden.

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                • Geufke
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.01.2014
                  • 1127

                  #9
                  Quassowski

                  Ich denke, die Chancen sind gering, aber es ist einen Versuch Wert in die Kartei Quassowski zu schauen, vielleicht hast Du ja Glück.Zu Loschnat gibt es 2 Einträge:


                  1. Kartei Quassowski - Familiennamen Der gesuchte Familienname Loschnat tritt auf in Band L, Seite 315.
                  2. Kartei Quassowski - Familiennamen Der gesuchte Familienname Loschnat tritt auf in Band S, Seite 106.

                  Falls die Bände in Deiner Bibliothek nicht vorhanden sind, kann man die sicher über Fernleihe bestellen oder Kopien ziehen lassen.



                  Das ist das einzige, was mir noch einfällt.Um welche Gegend handelt es sich? Für den russischen Teil ist die Suche weitgehend aussischtslos, spreche da leider aus Erfahrung.
                  Viele Grüße, Anja

                  Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

                  Kommentar

                  • Bolschi
                    Benutzer
                    • 26.04.2012
                    • 78

                    #10
                    Ja dort werde ich auf jeden Fall mal nach schauen.
                    Mein Urgroßvater stammt aus Dossitten im Kreis Königsberg und meine Urgroßmutter aus Sawadden im Kreis Lyck. Heirateten und lebten später mit der Familie im Kreis Lyck.
                    Meine Tante meinte das die jüngere Schwester nach 1945 in Bayern (nochmals) geheiratet hat, dort werde ich nochmal ansetzen.

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                    • Geufke
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.01.2014
                      • 1127

                      #11
                      Hallo,

                      keine Ahnung, ob bekannt, aber beim googeln fand ich diese Seite:

                      Viele Grüße, Anja

                      Noch immer verzweifelt gesucht: Hans (evtl. Johannes) Georg Timm, um 1930 in und um Parchim

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                      • Renate7
                        Erfahrener Benutzer
                        • 31.01.2013
                        • 238

                        #12
                        2 oder mehr uneheliche Kinder

                        Hallo Bolschi, grüß Dich

                        unehelich geborene Kinder waren zu der Zeit keine Seltenheit, und auch eine erst Jahre später erfolgte Heirat hies nicht automatisch die Anerkennung der Vaterschaft. Bei meinen Recherchen hab ich manchmal gedacht" Omi, du warst ja echt kein Kind von Traurigkeit" " 2 Heiraten, 1 Scheidung, 8 Kinder, davon nur 4 in den Ehephasen geboren,uuuups", aber weit gefehlt, es gab viele Gründe für unehelich geborene Kinder.Schau mal hier. Ich hab danach meine Meinung revidiert. Übrigens,1 Kind meiner Oma bekam den Namen des Vaters erst bei seiner Konfirmation geändert. 2 von ihnen behielten ihren 1 Nachnamen um Unterhaltszahlungen seitens des 1 Ehemannes einzufordern. ( Laut Gerichtsakten widersprach der angebl. Vater aber Vaterschaft)

                        Bei Wiki: Die Geschichte der Frauen im Recht, Verwaltung modern

                        LG Renate

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                        • ilandara
                          Erfahrener Benutzer
                          • 09.02.2015
                          • 277

                          #13
                          Ich habe bei meinen Forschungen schon des oefteren Faelle gehabt wo Kinder die vorehelich geboren wurden den Maedchennamen der Mutter erhielten und diesen auch nach der Eheschliessung der Eltern beibehielten. Die Eltern waren da auch schon vorehelich ein Paar aber hatten einfach kein Geld um eine Hochzeit zu bezahlen.
                          Ich wuerde nicht sofort von einem anderen Vater ausgehen wenn Du keinen anderen Anhaltspunkt dafuer hast.
                          Viele Gruesse

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                          • Grapelli
                            Erfahrener Benutzer
                            • 12.04.2011
                            • 2225

                            #14
                            Hallo zusammen,

                            ich denke die Frage der Vaterschaft lässt sich ohne Dokumente nicht klären. Dass es nach 1945 in Bayern noch Unterlagen geben könnte, ist für mich der einzige Lichtblick. Allerdings wird es da Probleme mit den Schutzfristen geben (bei Hochzeiten sind es 80 Jahre).
                            Herzliche Grße
                            Grapelli

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                            • MH54321
                              Erfahrener Benutzer
                              • 09.09.2014
                              • 419

                              #15
                              Ich habe einen Fall, da haben die Eltern etwa 3 Jahre nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet. Kind Nummer 2 war auch schon da, aber nur Kind Nr. 2 bekam den gemeinsamen Familiennamen.

                              Das der Mann der Vater des ersten Kindes war, weiß ich ziemlich sicher aus dem Scheidungsurteil von der ersten Ehefrau.

                              Nach 20 Jahren Ehe hatte der Herr die erste Ehefrau sitzen lassen und sich eine Geliebte genommen. Als die Geliebte schwanger wurde und 1924 ein Kind bekam, reichte die erste Ehefrau die Scheidung ein.

                              Der Scheidungsprozess dauerte bis Juli 1927 und im August 1927 wurde dann geheiratet.

                              Warum das erste Kind nicht einbenamst wurde - keine Ahnung. Allerdings soll das Kind in die Mühlen des Jugendamtes geraten sein, vielleicht ist das der Grund.

                              Leider existert heute weder die Akte vom Vormundschaftsgericht noch die Akte zum Scheidungsprozess, die würde ich echt gerne in die Finger bekommen. Das Scheidungsurteil allein war schon eine Goldgrube an Infos.

                              EDIT: Habe mal ein bisschen in den Gesetzen gekramt. Wenn ich das richtig verstanden habe, musste der Vater nach der Fassung des BGB von 1927 (§§ 1589 ff) einen Antrag stellen, damit das Kind den Namen des Vaters erhielt. Stellte er diesen Antrag nicht (aus welchen Gründen auch immer) blieb es bei dem Geburtsnamen der Mutter. Zudem standen unehelich geborene Kinder immer unter Vormundschaft, der Vormund des Kindes (Jugendamt/Wohlfahrtspflege/Gericht/etc) musste der Namensänderung zustimmen.
                              Zuletzt geändert von MH54321; 19.02.2015, 01:41.
                              Suche FN Hansmann (Hohenberg-Krusemark), FN Gruss/Gruß/Gruhs (Groß Rodensleben, Dreileben), FN Heindorf(f) (Stendal, Tangerhütte, Celle), FN Frey (Königsberg, Borchersdorf, Ostpreuss.)

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