Vater unbekannt. Wie ist das möglich?

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  • Ther
    Benutzer
    • 12.02.2015
    • 11

    Vater unbekannt. Wie ist das möglich?

    Hallo liebe Genealogie-Interessierte,

    ich habe angefangen, mich mit der Geschichte unserer Familie zu beschäftigen und bin dabei auf Interessantes sowie Brisantes gestoßen.

    Ich habe den Ahnenpass meines Ur-Großvaters (ausgestellt 1942) durchstöbert und konnte bis zur Heirat meines Ur-ur-ur...-Großvaters fast vollständig den Stammbaum der Familie meines Ur-Großvaters väterlicherseits ergründen. Dabei taten sich allerdings einige Fragen auf, insbesondere: Besagter Ur-ur-ur...-Großvater H.B. heiratete im Jahr 1770 seine Frau A.H. und bekam im Jahr 1781 eine Tochter A.B. Diese Tochter hatte einen Sohn (P.B., *1801). Leider kann ich dem Ahnenpass nicht entnehmen, wer der Vater des P.B. ist. Der Ahnenpass ist urkundlich beglaubigt, d.h. es sind auch alle standesamtlichen Daten enthalten. Des Weiteren finde ich interessant, dass der Sohn P.B. den Nachnamen seiner Mutter trägt.
    In diesem Fall kann es doch nur sein, dass der Sohn ein uneheliches Kind ist?! Liege ich in der Vermutung richtig? Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
    Und: wenn die Familie einen Adelstitel besitzt, erlischt damit der Titel oder bestehen in diesem speziellen Fall Ausnahmeregelungen, da die Mutter ihren Namen weitergegeben hat? Alle weiteren Nachfahren bis heute tragen den gleichen Namen.

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe! Ich hoffe, es ist nicht allzu kompliziert und verworren.

    Ther
  • Dominik
    Erfahrener Benutzer
    • 23.06.2011
    • 1016

    #2
    hallo ther,

    wessen namen sollte das kind deiner meinung denn tragen wenn der vater wie es scheint unbekannt ist?

    beste grüsse,

    Dominik

    ps: zum thema adel (den es in deutschland ja in dem sinn nicht mehr gibt) solltest du dich evt mal an das unterforum zum thema adel wenden...

    davon mal abgesehen sind ahnenpässe oft sehr ..frei... ausgefüllt worden und so manches auge wurde da zugedrückt um alles ins "rechte" licht zu rücken... daher daten und namen aus ahnepässen immer noch mal mit hilfe von standesamtunterlagen ect überprüfen
    Liebe Grüße

    Dominik

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    • Ostpreussin
      Erfahrener Benutzer
      • 17.06.2012
      • 940

      #3
      Hallo Ther,

      uneheliche Kinder waren nicht so ungewöhnlich. Es gab sie zu jeder Zeit und in jeder Gesellschaftsschicht.

      Ein uneheliches Kind erhielt immer den Nachnamen der Mutter. War diese adelig, entfiel allerdings der Adel, also das "v.". Adel war ein Stand, der nur ehelich in männlicher Linie vererbt werden konnte. Daher konnten uneheliche Kinder adeliger Personen selbst nicht mehr adelig sein.

      Für Familienforscher sind uneheliche Vorfahren fast immer eine Sackgasse. Wenn man Glück hat, finden sich manchmal Unterlagen zu Unterhaltszahlungen oder Prozessen, Vormundschaftsverhandlungen o.ä., aber das ist je nach Zeit und Region im Allgemeinen eine absolute Ausnahme.

      Viel Erfolg weiterhin!
      Viele Grüße von der Ostpreussin

      "Der Umgang mit Büchern führt zum Wahnsinn" (Erasmus von Rotterdam)

      Kommentar

      • Ther
        Benutzer
        • 12.02.2015
        • 11

        #4
        Danke für die schnellen Antworten!

        Es ist gut, sicher zu wissen, dass ich den Ahnenpass durchaus nochmal überprüfen sollte. Ich hatte darüber schon nachgedacht, aber nahm an die Beglaubigungen wären zuverlässig.

        Vielleicht war die Frage ja naiv, aber ich dachte, es gibt vielleicht noch andere Fälle (außer der Fall des unehelichen Kindes) in denen der Name der Mutter weitergegeben wird. So zum Beispiel bei einer Kreuzcousinenheirat. Natürlich weiß ich, dass es äußerst unwahrscheinlich ist, dass der Name des Vaters hierbei unbekannt bleibt. Aber vielleicht hat jemand schon von solchen Fällen gehört?!...
        Ich werde auf jeden Fall weiterforschen.

        Ther
        Zuletzt geändert von Ther; 12.02.2015, 13:51.

        Kommentar

        • Dominik
          Erfahrener Benutzer
          • 23.06.2011
          • 1016

          #5
          hallo ther,

          auch in fällen wo cousin und cousine heiraten...solche fälle gibt es ja einige ... hat in der regel die frau den namen des mannes angenommen..sofern sie nicht eh den gleichen namen hatten...aber auch in einem solchen fall wäre der vater angegeben...

          beste grüsse

          Dominik
          Liebe Grüße

          Dominik

          Kommentar

          • Ther
            Benutzer
            • 12.02.2015
            • 11

            #6
            Ja, aber ich hoffe insgeheim zur Zeit, dass für den Ahnenpass einfach schlecht recherchiert und der Vater nicht gefunden wurde, sodass ich noch mehr über meine Vorfahren herausfinden kann.

            Ther

            P.S. Ich meinte natürlich den Fall einer Kreuzcousinenheirat, bei dem beide Elternteile den gleichen Nachnamen tragen.
            Zuletzt geändert von Ther; 12.02.2015, 13:52.

            Kommentar

            • Dominik
              Erfahrener Benutzer
              • 23.06.2011
              • 1016

              #7
              auch in einer kreuzcousinenheirat haben in der regel nicht beide den gleichen namen...deine kreuzcousine wäre die tochter deiner tante väterlicherseits..diese tante ist aber ja bereits verheiratet und trägt daher nicht mehr den gleichen namen wie dein vater ..und auch die tochter deines onkels mütterlicherseits hat in der regel nicht den gleichen familiennamen den du trägst...anders sieht es da bei der parallelcousine aus..da sind ja in der regel die väter der beiden heiratenden geschwister und haben daher dann auch den gleichen familien-namen

              Dominik
              Zuletzt geändert von Dominik; 12.02.2015, 14:16.
              Liebe Grüße

              Dominik

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              • Dominik
                Erfahrener Benutzer
                • 23.06.2011
                • 1016

                #8
                und weiteres forschen lohnt sich nat immer...wie gesagt, bei diesen ahnenpässen wurde oftmals ein auge zugedrückt ...
                Liebe Grüße

                Dominik

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                • Ther
                  Benutzer
                  • 12.02.2015
                  • 11

                  #9
                  Ja, gut, dass Du es gesagt hast. Ich werde dem nachgehen.
                  Zugegebenermaßen war die Kreuzcousinenheirat vielleicht ein nur mäßig durchdachtes Beispiel.
                  Zuletzt geändert von Ther; 12.02.2015, 14:43.

                  Kommentar

                  • Dominik
                    Erfahrener Benutzer
                    • 23.06.2011
                    • 1016

                    #10
                    hat ja keiner ein auge verloren

                    wende dich mit dem adelstitel doch einfach mal an das unterforum adel..evt kann man dir da weiterhelfen..adelige familien sind ja meist recht gut dokumentiert
                    Liebe Grüße

                    Dominik

                    Kommentar

                    • Ther
                      Benutzer
                      • 12.02.2015
                      • 11

                      #11
                      Ja, danke!

                      Das habe ich, auf Dein Anraten hin, schon getan. Wird sich jedoch bei der Adelsfamilie vermutlich schwieriger gestalten. Mal sehen. Vielleicht kann jemand helfen...

                      Viele Grüße

                      Ther

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                      • gki
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2012
                        • 5083

                        #12
                        Zitat von Ther Beitrag anzeigen
                        ich habe angefangen, mich mit der Geschichte unserer Familie zu beschäftigen und bin dabei auf Interessantes sowie Brisantes gestoßen.

                        Ich habe den Ahnenpass meines Ur-Großvaters (ausgestellt 1942) durchstöbert und konnte bis zur Heirat meines Ur-ur-ur...-Großvaters fast vollständig den Stammbaum der Familie meines Ur-Großvaters väterlicherseits ergründen
                        Ahnenpässe wurden anderweitig schonmal als eher unzuverlässige Quelle bezeichnet.

                        . Dabei taten sich allerdings einige Fragen auf, insbesondere: Besagter Ur-ur-ur...-Großvater H.B. heiratete im Jahr 1770 seine Frau A.H. und bekam im Jahr 1781 eine Tochter A.B. Diese Tochter hatte einen Sohn (P.B., *1801). Leider kann ich dem Ahnenpass nicht entnehmen, wer der Vater des P.B. ist.
                        Ahnenpässe mußten nur bis zu einem gewissen Verwandtschaftsgrad die arische Herkunft belegen.


                        Der Ahnenpass ist urkundlich beglaubigt,
                        Das muß nichts heißen.

                        d.h. es sind auch alle standesamtlichen Daten enthalten. Des Weiteren finde ich interessant, dass der Sohn P.B. den Nachnamen seiner Mutter trägt.
                        In diesem Fall kann es doch nur sein, dass der Sohn ein uneheliches Kind ist?! Liege ich in der Vermutung richtig? Gibt es noch weitere Möglichkeiten?
                        Ich vermute, daß der Ehemann in einen Hof eingeheirat hat und dadurch den Hofnamen (= den Namen der Frau) übernahm. Dadurch bekamen auch die Kinder diesen Namen.
                        Irgendwann wurde diese Praxis abgeschaft.

                        Ich vermute mal, daß Deine Ahnen aus Westphalen stammen?

                        Und: wenn die Familie einen Adelstitel besitzt,
                        Vergiß es einfach.
                        Gruß
                        gki

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                        • Ther
                          Benutzer
                          • 12.02.2015
                          • 11

                          #13
                          Hallo gki,

                          danke für Deine Antwort und Einschätzung.
                          Das ist ja ein sehr interessanter Fakt, dass der Hofname der Frau vom Ehemann angenommen werden konnte.
                          Deine Vermutung, dass meine Ahnen aus Westphalen stammen, ist richtig. Hast Du in meinen anderen Anfragen gestöbert oder wie hast Du es herausgefunden? Gab es die genannte Regelung vielleicht hauptsächlich dort?

                          Gruß

                          Ther

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                          • gki
                            Erfahrener Benutzer
                            • 18.01.2012
                            • 5083

                            #14
                            Hallo Ther,

                            die Hofnamen gab es uA. in Westphalen, Teilen Bayerns, und womöglich woanders auch. Der Zeitpunkt zu dem die "abgeschafft" (sie werden lediglich offiziell nicht mehr verwendet, existieren aber durchaus noch) wurden, variierte. In Westphalen gab es dazu irgendwann mal einen preußischen Erlaß.
                            Gruß
                            gki

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                            • Ther
                              Benutzer
                              • 12.02.2015
                              • 11

                              #15
                              Hast Du vielleicht eine Quelle, in der ich das und mehr nachlesen kann?

                              Danke schon mal!

                              Ther

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