Nennung des "Lokals" für die Hochzeitsfeier

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  • Kastulus
    Erfahrener Benutzer
    • 18.03.2012
    • 1757

    Nennung des "Lokals" für die Hochzeitsfeier

    Guten Morgen,

    im Traubüchern von Aigen im Mühlkreis/Oberösterreich (z. B. Bd. 201/04) wird immer wieder der Ort der Hochzeitsfeierlichkeiten angegeben. Meist ist es
    "die Tafern", manchmal auch "bei N. N.".

    Ich habe diese Angaben noch nie sonst gelesen. Weiß jemand, wozu der Pfarrer dies eingetragen hat?

    Danke fürs Mitdenken!

    Kastulus
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29918

    #2
    Hallo Kastulus,

    seltsam. Ich kenne es eigentlich so, daß dort am Rand der Trauungsort des Paares steht. Gerade wenn mehrere Orte zur Gemeinde gehören.

    Gab es evtl. zur fraglichen Zeit grad keine Kirche (abgebrannt, zerstört?) und die Leute mußten auf andere Räumlichkeiten (meistens die Taverne) ausweichen?
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • gki
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2012
      • 5085

      #3
      Ähnliche Einträge habe ich auch in Niederbayern gelegentlich gesehen. Warum der Eintrag erfolgte, weiß ich allerdings auch nicht. Ich glaube aber nicht, daß es es dabei um die kirchliche Hochzeit ging, sondern um die Feier danach.
      Gruß
      gki

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      • tvogel17
        Erfahrener Benutzer
        • 29.03.2010
        • 511

        #4
        Hallo Kastulus,

        es kommt zwar eher selten vor, aber mir ist das im mittelfränkischen Raum auch schon begegnet.
        Der Pfarrer von Büchenbach bei Schwabach hat neben im Gottesdienst gesungenen Liedern auch notiert, daß dann beim Wirt sowieso mit zB drei Tischen gefeiert wurde.
        Das liefert unter Umständen einen Hinweis auf den gesellschaftlichen Status der jeweiligen Familien.

        Gruß

        Thomas

        Kommentar

        • Kastulus
          Erfahrener Benutzer
          • 18.03.2012
          • 1757

          #5
          Danke für die Beiträge! Die eigentliche Trauung konnte übrigens in der Kirche stattfinden. Interessant für mich ist, dass offensichtlich auch andere Pfarrer den Ort der nachträglichen weltlichen Feier angegeben haben.
          Vielleicht mag noch jemand über den Grund spekulieren ...

          Schönen Abend! Kastulus

          Kommentar

          • gki
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2012
            • 5085

            #6
            Spekulation: Vielleicht war für die Feier eine Abgabe fällig und der Vermerk diente dazu, herauszufinden bei wem sie einzuheben war.
            Gruß
            gki

            Kommentar

            • Kastulus
              Erfahrener Benutzer
              • 18.03.2012
              • 1757

              #7
              Guten Morgen,

              zum Hochzeitsschmaus in der Tafern oder bei irgendwelchen Leuten war vermutlich auch der Pfarrer eingeladen. Sollte er hier eine Art Kalender für sich oder die Gemeinde geführt haben? Dass die Einträge etwas mit einer Gebühr zu tun haben könnten, habe ich mir auch schon gedacht. Oder gab es eine Vorschrift, wonach nur bestimmte Familien in der Tafern feiern durften (gesellschaftl. Status wie oben erwähnt)? Auf alle Fälle sind diese Anhängsel ein kleines Bonbon für den Familienforscher.

              Kastulus

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              • gki
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2012
                • 5085

                #8
                Guten Morgen!

                Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
                Oder gab es eine Vorschrift, wonach nur bestimmte Familien in der Tafern feiern durften (gesellschaftl. Status wie oben erwähnt)?
                Das wäre eigentlich widersinning. Ich war immer der Auffassung, daß der Wirt ein Recht darauf hatte, daß die Leute bei ihm feierten. Ich habe sogar mal einen Eintrag in einem Waisenbuch gesehen, wo der Wirt eine Entschädigung bekam, da auswärts gefeiert wurde.
                Gruß
                gki

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                • Grapelli
                  Erfahrener Benutzer
                  • 12.04.2011
                  • 2225

                  #9
                  Ist doch klar

                  Der Pfarrer macht sich Notizen darüber, von wem und wo er was zu essen
                  spendiert bekommt. Warum sollte er wohl sonst jemanden trauen ...?

                  Herzliche Grüße
                  Grapelli
                  Herzliche Grße
                  Grapelli

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                  • Kastulus
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.03.2012
                    • 1757

                    #10
                    Guten Abend und danke für die letzten beiden Beiträge. Ein bisschen widersinnig ist es schon, was ich da vermutet habe. Hintergrund: Es gab eine Vorschrift, in der festgelegt worden ist, wie viele Personen man zur Hochzeit einladen durfte. Wer mehr Gäste hatte, wurde bestraft. Man könnte das ja vielleicht umgehen, wenn man die Tafern mied.
                    Der Pfarrer, der nur traut, um ein feines Mahl zu bekommen ... Hoffen wir, dass dies die Ausnahme war! In dieser Zeit waren die geistlichen Herrn allerdings oft recht arm.

                    Kastulus

                    Kommentar

                    • gki
                      Erfahrener Benutzer
                      • 18.01.2012
                      • 5085

                      #11
                      Guten Abend!

                      Zitat von Kastulus Beitrag anzeigen
                      Ein bisschen widersinnig ist es schon, was ich da vermutet habe. Hintergrund: Es gab eine Vorschrift, in der festgelegt worden ist, wie viele Personen man zur Hochzeit einladen durfte.
                      Erinnert an Kindergeburtstag...

                      Wer mehr Gäste hatte, wurde bestraft.
                      Gibt es irgendwo eine Quelle für diese Regelung? Irgendetwas derart muß es gegeben haben, ich habe irgendwo einen Eintrag für einen Prozeß, aber ich vermisse Details.
                      Gruß
                      gki

                      Kommentar

                      • Kastulus
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.03.2012
                        • 1757

                        #12
                        Guten Abend, ich habe mir schon gedacht, dass diese Nachfrage kommt, hatte nur gestern keine Zeit mehr, den Nachweis gleich zu anzufügen. Ich hoffe, ich darf die Zitate hier veröffentlichen. Es ist schon eine Weile her, dass ich diese Baustelle hatte, meine aber mich erinnern zu können, noch mehrere dieser Fälle gelesen zu haben.

                        Aus Joh. Bapt. Prechtl, Kurze Chronik des Marktes Wartenberg in Oberbayern:
                        „Zu dieser Zeit hat die Familie Fembler oder Femler in Wartenberg eine traurige Berühmtheit erlangt. Der Bäcker Hans Femler hielt im Jahre 1699 Hochzeit, wozu er mehr Gäste einlud, als gesetzlich erlaubt war. Der Rath des Marktes machte hievon Anzeige und erbat sich wegen Abstrafung des widerspenstigen Fembler den churfürstlichen Schutz. Churfürst Max Emanuel erwiderte aber: „er wolle dießmal ein Auge zudrücken, weil die Wartenberger ihm bei seinem Dortsein
                        jedesmal alle Gutwiligkeit erwiesen haben.“

                        Aus Josef Gammel, Dorfener Land in Geschichtsbildern (aus Verhörsprotokollen des Gerichts Erding zitiert):
                        „Anno 1631. Georg Weber zu Kiering, hat bei Hansen Zieglhueber Wirt zu Päbing an seiner Hochzeit umb 10 Personen zuviel gehebt, trifft ir beeder Straff 5 fl.“

                        Wochenendliche Grüße! Kastulus

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                        • gki
                          Erfahrener Benutzer
                          • 18.01.2012
                          • 5085

                          #13
                          Guten Abend Kastulus,

                          daß es derartige Vorschriften gab wollte ich gar nicht bestreiten. Mir geht es eher um die Ausgestaltung der Vorschriften und die Höhe der Strafen.

                          Das zweite Zitat hilft immerhin bei der Höhe der Strafe. Auch die Tatsache, daß der Wirt mitbestraft wurde ist interessant.

                          Ich habe mich im zuständigen Staatsarchiv jetzt mal nach einer Archivalie erkundigt, die hoffentlich detailreiche Listen von Hochzeiten enthält bei denen solche Strafen fällig wurden.
                          Zuletzt geändert von gki; 18.07.2014, 22:18. Grund: Tippfehler
                          Gruß
                          gki

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                          • Friedrich
                            Moderator
                            • 02.12.2007
                            • 11548

                            #14
                            Mon zusammen,

                            zum Thema Hochzeiten und zugehörige Vergnügen kenne ich aus Wittgenstein 1740 eine Hochzeitsordnung, in der genau geregelt war, welche Vergnügen man sich erlauben durfte. Es war zum Beispiel nicht erlaubt, Musikanten ("Spielleute") auf der Feier auftreten zu lassen! Insofern wundert mich da nicht mehr, wenn die Wirte auch ins Visier gerieten...

                            Friedrich
                            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

                            Kommentar

                            • gki
                              Erfahrener Benutzer
                              • 18.01.2012
                              • 5085

                              #15
                              Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
                              Es war zum Beispiel nicht erlaubt, Musikanten ("Spielleute") auf der Feier auftreten zu lassen!
                              Laß mich raten: die Gegend war protestantisch?
                              Gruß
                              gki

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