Standesamt und der Datenschutz

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  • DaveMaestro
    Erfahrener Benutzer
    • 11.03.2012
    • 1622

    #16
    Rechtliches Interesse

    Hallo nochmal,

    @ Martin
    die Standesbeamtin möchte etwas von einem rechtlichen Interesse Wissen (das wäre z.B. Erbnachfolge, Erbenermittlung oder irgend eine andere Art der Rechtsnachfolge). Ein berechtigtes Interesse wird bereits bei Familienforschung erreicht.

    Also wenn der Tod der Ehefrau nicht auf der Heiratsurkunde beurkundet wurde, möchte der Standesbeamte natürlich sichergehen, dass Sie bereits 30 Jahre verstorben ist.

    Im Regelfall hat bei mir der Hinweis auf das Personenstandsgesetz ausgereicht. Außer bei der zweiten Ehe meines Großvaters (1967) , da dessen Ehefrau (nicht meine direkte Linie) nicht seit 30 Jahren verstorben war/ist. Da muss ich noch ein paar Jahre warten...., aber das konnte mir die Standesbeamtin wenigstens ein Ende der Sperrfrist benennen.

    Gruß DM


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    • anika
      Erfahrener Benutzer
      • 08.09.2008
      • 2612

      #17
      Standesamt und der Datenschutz

      Hallo
      Mir hat eine Standesbeamtin erklärt das sie sich weiterhin an das Standesamt Gesetz hält.
      Sie sei schließlich Standesbeamtin und keine Archivarin und ansonsten solle ich warten bis die Unterlagen ins Archiv abgegeben würden.
      Zudem hätte sie keine Zeit für jeden Forscher nachzusehen.
      anika
      Ahnenforschung bildet

      Kommentar

      • Joanna

        #18
        Zitat von DaveMaestro Beitrag anzeigen
        Hallo Martin, Hallo Joanna,

        ich glaube Ihr solltet Euch mal folgendes von dem Berufsgenealogen Daniel Riecke durchlesen:

        @ Martin = Erhalte ich die Eheurkunde von 1950 meines Urgroßonkels, der 1911 geboren und 1974 gestorben ist?@ Joanna letzter Absatz

        Liebe Forenmitglieder,da in letzter Zeit immer wieder Diskussionen zum Thema Personenstandsgesetz und die Auslegung der darinnen erhaltenen §§ aufflammen, habe ich mich entschlossen, einiges Grundsätzliches für Euch niederzuschreiben. Ich hoffe, es…


        Gruß DM

        PS mit dessen Antworten habe ich bereits Auskünfte erhalten, die mir der Standesbeamte zuerst vorenthalten wollte aufgrund von Datenschutzgründen.

        @DM

        Ich benötige keinen Berufsgenealogen, um einen Gesetzestext lesen und verstehen zu können. Davon abgesehen, konnte dieser nachweisen, dass der Tod mehr als 30 Jahre her war.

        Martin kann dieses nicht. Er hat nur einen ungefähren Zeitrahmen. Wenn er anhand von Dokumenten nachweisen kann, dass das Ehepaar länger als 30 Jahre Tod ist, wird er auch die Heiratsurkunde bekommen.

        Gruß Joanna

        Kommentar

        • Martin77
          Erfahrener Benutzer
          • 08.11.2013
          • 793

          #19
          Hallo DM, hallo Joanna,

          nun, ich habe eine Kopie der Sterbeurkunde des Ehemannes beigelegt und wichtige "Informationen" mit einem Marker gekennzeichnet. Der Ehemann ist am 26.11.1954 verstorben und auf dieser Urkunde steht: "Der Verstorbene war WITWER ...". Und es geht mir eben um die Eheschließung mit dieser vor 1954 verstorbenen Frau. Rein theoretisch ist doch egal, wann genau die Frau verstorben ist, denn auf dieser Urkunde kann man deutlich erkennen, dass die Frau bereits im November 1954 tot war und somit weit über 30 Jahren nicht mehr lebt.
          Nur weil eben beide mehr als 30 Jahren tot sind, habe ich eben versucht an diese Eheurkunde und Sammelakte zu gelangen.
          Ok, dann werde ich ein Antwortschreiben an die Frau Standesbeamtin mit dem entsprechenden Hinweis schicken.

          Viele Grüße
          Martin

          Kommentar

          • DaveMaestro
            Erfahrener Benutzer
            • 11.03.2012
            • 1622

            #20
            Personenstandsgesetz

            Hallo Martin,

            aus meiner Sicht solltest Du jetzt eigentlich an Deine Heiratsurkunde kommen.
            Ich bleibe gespannt, wie die Rückantwort lautet.

            Ist Ahnen- / Familienforschung ein berechtigtes Interesse?

            Frage: Das Standesamt/Archiv verlangt von mir die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Ist Ahnen- / Familienforschung ein berechtigtes Interesse?

            Antwort: Ja.

            Gruß DM


            Kommentar

            • Martin77
              Erfahrener Benutzer
              • 08.11.2013
              • 793

              #21
              Hallo DM,

              ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.

              Gruß
              Martin

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              • Inge G
                Erfahrener Benutzer
                • 05.12.2012
                • 346

                #22
                Interpretation der Fristen

                Hallo an alle,

                auch für mich war diese Seite sehr aufschlussreich. Und Dave, danke für den Link. Ich habe mir mal alles durchgelesen. Ich habe ja auch zwei Problemfälle bzgl. der Fristen, die aber vielleicht durch die bereits vergangenen 30 Jahre ab Sterbedatum der zuletzt Beteiligten gelöst werden können.
                LG Inge G

                Kommentar

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