Rechtliches Interesse
Hallo nochmal,
@ Martin
die Standesbeamtin möchte etwas von einem rechtlichen Interesse Wissen (das wäre z.B. Erbnachfolge, Erbenermittlung oder irgend eine andere Art der Rechtsnachfolge). Ein berechtigtes Interesse wird bereits bei Familienforschung erreicht.
Also wenn der Tod der Ehefrau nicht auf der Heiratsurkunde beurkundet wurde, möchte der Standesbeamte natürlich sichergehen, dass Sie bereits 30 Jahre verstorben ist.
Im Regelfall hat bei mir der Hinweis auf das Personenstandsgesetz ausgereicht. Außer bei der zweiten Ehe meines Großvaters (1967) , da dessen Ehefrau (nicht meine direkte Linie) nicht seit 30 Jahren verstorben war/ist. Da muss ich noch ein paar Jahre warten...., aber das konnte mir die Standesbeamtin wenigstens ein Ende der Sperrfrist benennen.
Gruß DM
Hallo nochmal,
@ Martin
die Standesbeamtin möchte etwas von einem rechtlichen Interesse Wissen (das wäre z.B. Erbnachfolge, Erbenermittlung oder irgend eine andere Art der Rechtsnachfolge). Ein berechtigtes Interesse wird bereits bei Familienforschung erreicht.
Also wenn der Tod der Ehefrau nicht auf der Heiratsurkunde beurkundet wurde, möchte der Standesbeamte natürlich sichergehen, dass Sie bereits 30 Jahre verstorben ist.
Im Regelfall hat bei mir der Hinweis auf das Personenstandsgesetz ausgereicht. Außer bei der zweiten Ehe meines Großvaters (1967) , da dessen Ehefrau (nicht meine direkte Linie) nicht seit 30 Jahren verstorben war/ist. Da muss ich noch ein paar Jahre warten...., aber das konnte mir die Standesbeamtin wenigstens ein Ende der Sperrfrist benennen.
Gruß DM
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