Hallo,
ich versuche gerade einen Stammbaum meiner Familie zuerstellen umd zwar mit möglichst allen Verwandten. Es geht nur um meinen FN. Nun habe ich das Geburtsdatum und Sterbedatum einer Frau, die zu 99% zur Verwandtschaft gehört. Da mir derzeit der Name ihres Mannes fehlt, kann ich sie noch nicht so recht zuordnen.
Die Frau, die also in die Familie eingeheiratet hat wurde 1920 geboren und verstarb 1981. Jetzt wollte ich also ihre Sterbeurkunde anfordern, um herauszufinden, mit wem sie verheiratet war. Das genaue Sterbedatum ist bekannt! Jetzt hat das Standesamt geantwortet, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine Auskunft erteilt und keime Urkunde ausgestellt werden kann. Ich bin aber eher über 100 Ecken mit ihr verwandt, eine direkte Linie kann ich also nicht nachweisen.
Jetzt heißt doch eigentlich, dass der Datenschutz für Sterbefälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen nicht mehr gilt. Die Frau ist jetzt mindestens 32 Jahre tot. Rein theoretisch dürfte ich die Sterbeurkunde anfordern oder?
Gruß
Martin
ich versuche gerade einen Stammbaum meiner Familie zuerstellen umd zwar mit möglichst allen Verwandten. Es geht nur um meinen FN. Nun habe ich das Geburtsdatum und Sterbedatum einer Frau, die zu 99% zur Verwandtschaft gehört. Da mir derzeit der Name ihres Mannes fehlt, kann ich sie noch nicht so recht zuordnen.
Die Frau, die also in die Familie eingeheiratet hat wurde 1920 geboren und verstarb 1981. Jetzt wollte ich also ihre Sterbeurkunde anfordern, um herauszufinden, mit wem sie verheiratet war. Das genaue Sterbedatum ist bekannt! Jetzt hat das Standesamt geantwortet, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen, keine Auskunft erteilt und keime Urkunde ausgestellt werden kann. Ich bin aber eher über 100 Ecken mit ihr verwandt, eine direkte Linie kann ich also nicht nachweisen.
Jetzt heißt doch eigentlich, dass der Datenschutz für Sterbefälle, die mehr als 30 Jahre zurückliegen nicht mehr gilt. Die Frau ist jetzt mindestens 32 Jahre tot. Rein theoretisch dürfte ich die Sterbeurkunde anfordern oder?
Gruß
Martin
Kommentar