Hallo zusammen,
meine Vorfahren haben 1890 in der Steiermark geheiratet. Die Ehefrau war zu diesem Zeitpunkt bereits Witwe. Die gemeinsamen Kinder sind 1894-1897 in Essen zur Welt gekommen. Die Ehefrau ist 1935 in Duisburg als Witwe gestorben. Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Ehemann vor ihr verstorben ist. Der Ehemann ist allerdings erst 1948 in Kärnten gestorben. Diesen Tod hat ein (unehelicher) Sohn des Ehemannes angezeigt.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
- Kann sich die Bezeichnung "Witwe" bei ihrem Sterbeeintrag auf die erste Ehe beziehen?
- Warum wurde der Status "Ehefrau" aus der zweiten Ehe nicht erwähnt?
- falls sich die Eheleute haben scheiden lassen - musste das in Österreich erfolgen oder konnte das auch in Deutschland sein?
- Lässt sich auf Basis dieser Datenlage herausfinden, ob die beiden sich überhaupt haben scheiden lassen?
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
meine Vorfahren haben 1890 in der Steiermark geheiratet. Die Ehefrau war zu diesem Zeitpunkt bereits Witwe. Die gemeinsamen Kinder sind 1894-1897 in Essen zur Welt gekommen. Die Ehefrau ist 1935 in Duisburg als Witwe gestorben. Daher bin ich bisher davon ausgegangen, dass der Ehemann vor ihr verstorben ist. Der Ehemann ist allerdings erst 1948 in Kärnten gestorben. Diesen Tod hat ein (unehelicher) Sohn des Ehemannes angezeigt.
Jetzt stellen sich mir folgende Fragen:
- Kann sich die Bezeichnung "Witwe" bei ihrem Sterbeeintrag auf die erste Ehe beziehen?
- Warum wurde der Status "Ehefrau" aus der zweiten Ehe nicht erwähnt?
- falls sich die Eheleute haben scheiden lassen - musste das in Österreich erfolgen oder konnte das auch in Deutschland sein?
- Lässt sich auf Basis dieser Datenlage herausfinden, ob die beiden sich überhaupt haben scheiden lassen?
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
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