Verständnisfrage - Rätsel

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  • forscher_wien
    Erfahrener Benutzer
    • 04.10.2011
    • 4408

    Verständnisfrage - Rätsel

    Jahr 1857, Ort Ungarn Korrespondenz Wien / Ofen / Erlau


    ----------------------


    Joseph Marek Bürger und
    Ausnehmer zu Prachatitz
    erbserklärt sich bedingt
    als Erben zum Nachlaß
    seines Sohnes des am 26.
    November v.[origen] J.[ahres] zu Erlau
    Verstorbenen Verpflegs=
    Offizials Joseph Marek.



    1.
    (Bescheid auf den Exhibit)

    Wird dem Gesuchsteller
    mit dem Beifügen zu-
    rückgestellt, d.(?) diese Erbs-
    erklärung nicht angenommen
    werden könne, weil in derselben
    die Vorschrift des § 799 des
    allg.[emeinen] bürg.[erlichen] Gesetzbuches zuwider
    der Rechtstitel auf welchen
    sie gegründet wird, nicht an-
    geführt wurde, und falls solcher
    die gesetzliche Erbfolge seyn
    sollte, die Legitimationsdoku-
    mente zur Nachweisung der
    Verwandtschaft nicht beigebracht
    worden sind, welche Erbfolge übrigens für
    den Notar diesfalls nicht ein-
    tritt, weil der verstorbene
    k.k. Mil.[itär] Verpflegs=Offizial
    Josef Marek drei minder-
    jährige Kinder hinterlassen
    hat, welche die nach § 732 des
    l.[öbliche] G.[ericht] B. zunächst, und mit
    Auschluß der in der 2. Linie
    stehnden Eltern, zur Erbfolge
    aus dem Gesetze berufen sind.

    2. (Scheiben.)
    Man stellt das dienstfreundliche
    Ersuchen, den anliegenden
    Bescheid dem Josef Marek
    zuzustellen, und den von
    ihm gefertigten Empfangschein
    anher gelegen zu machen.




    ------------------------


    Vorgeschichte:
    Ein Berufssoldat mit dem Namen Joseph MAREK, geb. 1800, gest. 1856 in Erlau (Ungarn), zum Todestag verheiratet, 3 Kinder mit 6 Jahren (= Joseph) 3 Jahren (= Anton) sowie eines mit wenigen Monaten (= Julian). In einer Verlassenschaftsabhandlung fand ich diesen Text.


    Aber was soll er bedeuten?


    Wer ist dieser Josph MAREK Bürger und Ausnehmer zu Prachatitz? Doch wohl nicht der 6 Jahre alte Bub?


    Was hat der Text genau zu bedeuten? Kann jemand bitte helfen?
  • Kunzendorfer
    Erfahrener Benutzer
    • 19.10.2010
    • 2103

    #2
    Hallo,

    das ist ganz einfach:

    Der Josef Marek der ältere aus Prachatitz gibt eine bedingte Erbserklärung für das Erbe seines verstorbenen Sohn Josef Marek den jüngeren ab.

    Das Amt schreibt, dass der Josef Marek der ältere gar keinen Erbanspruch hat, weil sein Sohn, Josef Marek der jüngere minderjährige Kinder hatte.

    Hier gilt das österreichische Erbrecht:

    Die Verwandten als gesetzliche Erben kommen in einer gewissen Reihenfolge zum Zug. Es gibt vier Gruppen, die in der Fachsprache auch Parentelen genannt werden.
    Die 1. Parentel umfasst die Kinder des Verstorbenen und deren Nachkommen. Sind Personen dieser 1. Parentel vorhanden, erben nur diese. Nur wenn in der 1. Parentel niemand vorhanden ist, geht der Nachlass an die 2. Parentel usw. Dieses Prinzip heißt "jung vor alt". Zuerst erben die Kinder des Verstorbenen. Die Enkelkinder des Verstorbenen kommen nur zum Zug, wenn ihre Eltern, d.h. die Kinder des Verstorbenen, nicht mehr am Leben sind. usw.

    Wenn der verstorbene Josef Marek keine Nachkommen gehabt hätte, dann würden dessen Eltern (aus Prachatitz) einen Erbanspruch haben.

    Also sind die Erben die drei Kinder des Josef Marek des jüngeren oder anders ausgedrückt die Enkelkinder des Josef Marek des älteren.
    Es hat den Anschein, als ob der Josef Marek der ältere aus Prachatitz nichts von seinen Enkel wusste.
    Zuletzt geändert von Kunzendorfer; 26.07.2013, 23:55.
    G´schamster Diener
    Kunzendorfer

    Kommentar

    • Ralle037
      Erfahrener Benutzer
      • 01.12.2010
      • 455

      #3
      Hallo forscher_wien,

      meiner Meinung nach ist Joseph Marek, Bürger und Ausnehmer der Vater des Verstorbenen Joseph Marek und zwar aus folgenden Gründen:
      - Abs. 1:Joseph Marek, Bürger........ als Erben......seines Sohnes
      - Abs. 2 welche Erbfolge übrigens.......diesfalls nicht eintritt, weil der Verstorbene.....drei Kinder hinterlassen hat, welche die...... mit Ausschluß der in der 2. Linie stehenden Eltern, zur Erbfolge...berufen sind

      Es war nicht unüblich, dass Vater und Sohn den gleichen Namen trugen.

      Wahrscheinlich hat der Vater seinen Erbanspruch geltend gemacht, welcher zurückgewiesen wurde, weil die Kinder zuerst erbberechtigt waren, wie heute ja auch noch.

      Gruß,
      Ralle037

      Kommentar

      • forscher_wien
        Erfahrener Benutzer
        • 04.10.2011
        • 4408

        #4
        SUPER, vielen lieben DANK!!!!

        Diese Erkenntnis wirft aber nur noch mehr Fragen auf.

        Jedoch, ist nach den KB der Geburtseintrag des verstorbenen Joseph Marek ein Paul Marek der am 23.05.1807 verstorben ist der Vater vom Verstorbenen und nicht ein Joseph, könnte es noch wer anderer sein als der Vater? Bruder des Vaters, also sein Onkel väterlicherseits? Unterzog sich der Vater einer Namensänderung? Was meint ihr?

        Was soll das hier bedeuten "...
        die Legitimationsdokumente zur Nachweisung der Verwandtschaft nicht beigebracht worden sind ...", heißt das nicht, dass dieser Joseph Marek der Anspruch aufs Erbe stellte, gar keinen Nachweis der Verwandtschaft vorgelegt hatte?
        Zuletzt geändert von forscher_wien; 27.07.2013, 07:31.

        Kommentar

        • holsteinforscher
          Erfahrener Benutzer
          • 05.04.2013
          • 2532

          #5
          Vorsichtig müsste man wohl schreiben:
          „Ein Joseph Marek stellt Ansprüche auf das Erbe des Joseph Marek!“
          Wie du schreibst, ist eigentlich ein Paul M.(+sen.) der Vater des Joseph M..
          Gut, Verwechslungen können vorkommen, jedoch Nachlassgerichte
          sind i.d.R. sehr, sehr genau…somit/deshalb sind solche Ansprüche
          durch Nachweise (Geburts-Sterbeurkunden usw.) zu belegen.
          Hier schreibt das Gericht ja eindeutig, dass diese Belege nicht beigebracht
          worden sind.

          Würde es sich ggf. um einen Anverwandten handeln, so hätte das Nachlass-
          gericht den Grad der Verwandtschaft wohl näher diffiniert.

          Ferner muss man sich die Frage stellen, ob M.senior nichts von seiner
          Schwiegertochter, nebst Kinder, wusste, die ja, so wie Kunzendorfer schreibt,
          in der Erbfolge an erster Stelle standen; natürlich auch möglich, jedoch
          eher ungewöhnlich, insbesondere in Offizierkreisen.

          Tja, wer dieser Marek sen. nun war, ob ggf. ein Betrugsversuch vorliegt,
          Schreibfehler vorliegen…vielleicht stößt du ja noch auf weitere Unterlagen,
          die ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen.

          LG. Roland
          Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
          Roland...


          Kommentar

          • forscher_wien
            Erfahrener Benutzer
            • 04.10.2011
            • 4408

            #6
            Das macht Sinn, danke für diese Sicht der Dinge.

            Ich werde mal die gesamte Verlassenschaftsabhandlung durchackern (150 Seiten) und mal sehen ob ich noch was dazu finde. Wird sicherlich noch dauern ...

            Frage vorab:
            WER könnte auf die Idee kommen sich als sein Vater auszugeben und einen Betrugsversuch, insofern es einer war, zu starten?

            Die Person müsste vom Tod rasch erfahren haben. Sterbeort ist Eger bzw. Erlau im jetzigen Ungarn, jene Person die sich als "Vater" ausgibt ist in Prachatice, der jetztigen Tschech. Rep., ca. 600km Entfernung.

            Die Person müsste wohl alt genug sein um als sein Vater "durchzugehen", eventuell auch zahlreiche Details aus seinem Leben kennen, andererseits wusste diese Person vielleicht nicht, dass der Verstorbene Kinder hatte, oder er wusste über die Gesetzeslage nicht bescheid.

            Was ist eure Meinung dazu???

            Kommentar

            • Svenja
              Erfahrener Benutzer
              • 07.01.2007
              • 5213

              #7
              Hallo

              Wie er vom Tod so rasch erfahren hat? Vielleicht hat er diese Zeitung gelesen:



              Gruss
              Svenja
              Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
              https://iten-genealogie.jimdofree.com/

              Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

              Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

              Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

              Kommentar

              • forscher_wien
                Erfahrener Benutzer
                • 04.10.2011
                • 4408

                #8
                Hallo Svenja,

                DANKE für den sensationellen Link, den kannte ich noch gar nicht.

                War die Wiener Zeitung so weit verbreitet, dass sie auch in Prachatice zu haben war?

                Kommentar

                • Kasstor
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.11.2009
                  • 13449

                  #9
                  Hallo,

                  hier: http://anno.onb.ac.at/cgi-content/an...2%20%221857%22 gab es schon mal eine Sterbenachricht ( allerdings ohne den Hinweis auf ein fehlendes Testament ).

                  Frdl. Grüße

                  Thomas
                  FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

                  Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

                  Kommentar

                  • franz ferdinand
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.01.2013
                    • 345

                    #10
                    Zitat von forscher_wien Beitrag anzeigen
                    Hallo Svenja,

                    DANKE für den sensationellen Link, den kannte ich noch gar nicht.

                    War die Wiener Zeitung so weit verbreitet, dass sie auch in Prachatice zu haben war?
                    Servus!

                    Die Wiener Zeitung war und ist ja nicht irgendein Informationsblättchen, sondern das offizielle Mitteilungsblatt des Staates (zB für Insolvenzen, Verlassenschaften, heute va Ausschreibungen), daher gehe ich schon davon aus, dass die Zeitung in der ganzen Monarchie erhältlich sein musste.

                    LG nach Wien,
                    Martin
                    Ahnenforschung ist eine Mischung aus Kreuzworträtsel und Puzzle mit der Besonderheit, dass man die Schrift des Rätsels kaum lesen kann und am Anfang fast alle Teile fehlen. Thomas Balderer, SFR

                    Forschungsgebiet: Niederösterreich, Oberösterreich, Deutsch-Westungarn, Steiermark, Mittelfranken, Oberbayern, Wien, Oberfranken, Südmähren, Schlesien, Böhmen, Sachsen, Oberpfalz, Oberschwaben

                    Kommentar

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