Jahr 1857, Ort Ungarn Korrespondenz Wien / Ofen / Erlau
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Joseph Marek Bürger und
Ausnehmer zu Prachatitz
erbserklärt sich bedingt
als Erben zum Nachlaß
seines Sohnes des am 26.
November v.[origen] J.[ahres] zu Erlau
Verstorbenen Verpflegs=
Offizials Joseph Marek.
1.
(Bescheid auf den Exhibit)
Wird dem Gesuchsteller
mit dem Beifügen zu-
rückgestellt, d.(?) diese Erbs-
erklärung nicht angenommen
werden könne, weil in derselben
die Vorschrift des § 799 des
allg.[emeinen] bürg.[erlichen] Gesetzbuches zuwider
der Rechtstitel auf welchen
sie gegründet wird, nicht an-
geführt wurde, und falls solcher
die gesetzliche Erbfolge seyn
sollte, die Legitimationsdoku-
mente zur Nachweisung der
Verwandtschaft nicht beigebracht
worden sind, welche Erbfolge übrigens für
den Notar diesfalls nicht ein-
tritt, weil der verstorbene
k.k. Mil.[itär] Verpflegs=Offizial
Josef Marek drei minder-
jährige Kinder hinterlassen
hat, welche die nach § 732 des
l.[öbliche] G.[ericht] B. zunächst, und mit
Auschluß der in der 2. Linie
stehnden Eltern, zur Erbfolge
aus dem Gesetze berufen sind.
2. (Scheiben.)
Man stellt das dienstfreundliche
Ersuchen, den anliegenden
Bescheid dem Josef Marek
zuzustellen, und den von
ihm gefertigten Empfangschein
anher gelegen zu machen.
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Vorgeschichte:
Ein Berufssoldat mit dem Namen Joseph MAREK, geb. 1800, gest. 1856 in Erlau (Ungarn), zum Todestag verheiratet, 3 Kinder mit 6 Jahren (= Joseph) 3 Jahren (= Anton) sowie eines mit wenigen Monaten (= Julian). In einer Verlassenschaftsabhandlung fand ich diesen Text.
Aber was soll er bedeuten?
Wer ist dieser Josph MAREK Bürger und Ausnehmer zu Prachatitz? Doch wohl nicht der 6 Jahre alte Bub?
Was hat der Text genau zu bedeuten? Kann jemand bitte helfen?
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Joseph Marek Bürger und
Ausnehmer zu Prachatitz
erbserklärt sich bedingt
als Erben zum Nachlaß
seines Sohnes des am 26.
November v.[origen] J.[ahres] zu Erlau
Verstorbenen Verpflegs=
Offizials Joseph Marek.
1.
(Bescheid auf den Exhibit)
Wird dem Gesuchsteller
mit dem Beifügen zu-
rückgestellt, d.(?) diese Erbs-
erklärung nicht angenommen
werden könne, weil in derselben
die Vorschrift des § 799 des
allg.[emeinen] bürg.[erlichen] Gesetzbuches zuwider
der Rechtstitel auf welchen
sie gegründet wird, nicht an-
geführt wurde, und falls solcher
die gesetzliche Erbfolge seyn
sollte, die Legitimationsdoku-
mente zur Nachweisung der
Verwandtschaft nicht beigebracht
worden sind, welche Erbfolge übrigens für
den Notar diesfalls nicht ein-
tritt, weil der verstorbene
k.k. Mil.[itär] Verpflegs=Offizial
Josef Marek drei minder-
jährige Kinder hinterlassen
hat, welche die nach § 732 des
l.[öbliche] G.[ericht] B. zunächst, und mit
Auschluß der in der 2. Linie
stehnden Eltern, zur Erbfolge
aus dem Gesetze berufen sind.
2. (Scheiben.)
Man stellt das dienstfreundliche
Ersuchen, den anliegenden
Bescheid dem Josef Marek
zuzustellen, und den von
ihm gefertigten Empfangschein
anher gelegen zu machen.
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Vorgeschichte:
Ein Berufssoldat mit dem Namen Joseph MAREK, geb. 1800, gest. 1856 in Erlau (Ungarn), zum Todestag verheiratet, 3 Kinder mit 6 Jahren (= Joseph) 3 Jahren (= Anton) sowie eines mit wenigen Monaten (= Julian). In einer Verlassenschaftsabhandlung fand ich diesen Text.
Aber was soll er bedeuten?
Wer ist dieser Josph MAREK Bürger und Ausnehmer zu Prachatitz? Doch wohl nicht der 6 Jahre alte Bub?
Was hat der Text genau zu bedeuten? Kann jemand bitte helfen?
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