Hallo,
ich versuche gerade etwas Licht in den Lebenslauf meines Großonkels zu bringen, und zwei Einträge auf seiner Einwohnermeldekarte sind mir sehr rätselhaft. Vielleicht hat ja von euch jemand eine Idee, wie man das interpretieren könnte.
Zum Einen besagt in der Spalte "Abgang" ein Eintrag, dass er am 1.8.1922 von Krefeld (wo seine Familie damals wohnte) nach Rheindahlen gezogen ist. Er war damals erst 14, und ich weiß, dass seine Eltern und Geschwister in Krefeld blieben. Unter diesem Eintrag befindet sich ein Vermerk mit Bleistift, den ich als "den Eltern keine Mitteilung machen" lese. Was könnte das bedeuten? Die Eltern haben doch ein Recht, den Aufenthaltsort ihres minderjährigen Kindes zu erfahren??
Das zweite ist weniger außergewöhnlich, wundert mich aber auch. Es ist eine Hochzeit vermerkt ("verh. 10.10.30"), wurde aber durchgestrichen. Der Name der Ehefrau ist nicht angegeben. Könnte die Ehe annuliert oder geschieden worden sein? Aber müsste dann nicht trotzdem die Ehefrau angegeben sein, da sie ja sicherlich mit ihrem Mann in einem Haushalt wohnte?
Viele Grüße
Julia
ich versuche gerade etwas Licht in den Lebenslauf meines Großonkels zu bringen, und zwei Einträge auf seiner Einwohnermeldekarte sind mir sehr rätselhaft. Vielleicht hat ja von euch jemand eine Idee, wie man das interpretieren könnte.

Zum Einen besagt in der Spalte "Abgang" ein Eintrag, dass er am 1.8.1922 von Krefeld (wo seine Familie damals wohnte) nach Rheindahlen gezogen ist. Er war damals erst 14, und ich weiß, dass seine Eltern und Geschwister in Krefeld blieben. Unter diesem Eintrag befindet sich ein Vermerk mit Bleistift, den ich als "den Eltern keine Mitteilung machen" lese. Was könnte das bedeuten? Die Eltern haben doch ein Recht, den Aufenthaltsort ihres minderjährigen Kindes zu erfahren??
Das zweite ist weniger außergewöhnlich, wundert mich aber auch. Es ist eine Hochzeit vermerkt ("verh. 10.10.30"), wurde aber durchgestrichen. Der Name der Ehefrau ist nicht angegeben. Könnte die Ehe annuliert oder geschieden worden sein? Aber müsste dann nicht trotzdem die Ehefrau angegeben sein, da sie ja sicherlich mit ihrem Mann in einem Haushalt wohnte?
Viele Grüße

Julia
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