Meine ersten Schritte zum Standesamt – Wie komme ich an die Heiratsurkunde?

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  • JenJun
    Erfahrener Benutzer
    • 14.05.2013
    • 218

    Meine ersten Schritte zum Standesamt – Wie komme ich an die Heiratsurkunde?

    Guten Tag,
    ich bin noch ein totaler Frischling, was die Ahnenforschung angeht :-) Ich habe mir jetzt alle Unterlagen die ich so habe zusammengesucht und daraus ablesen können, welche Standesämter für die Geburten meiner Großmutter und meines Urgroßvaters zuständig waren. Jetzt möchte ich am Donnerstag persönlich dort aufschlagen (habe schon angefragt, das ist kein Problem) und folgende Unterlagen anfordern:

    - Geburtsurkunde der Mutter meiner Vaters (meine Großmutter)
    - Geburtsurkunde der Mutter meines Opas väterlicherseits (meine Urgroßmutter)

    Soweit ich weiß, kann ich aus diesen Unterlagen dann aber lediglich die Namen deren Eltern ablesen. Aber ... was dann? Als nächstes wäre wohl die Heiratsurkunde interessant, da daraus auch die Geburtsdaten abzulesen sind, oder? Aber wie komm ich da ran, dazu müsste ich ja bestimmt wissen wo geheiratet wurde, oder?
    Und was ist, wenn es keine Heiratsurkunde gibt? Ein paar meiner Vorfahren waren wohl uneheliche Kinder. Und der "angeheiratete" war nicht der leibliche Vater. Wie ist das eigentlich, MÜSSEN beide leiblichen Elternteile auf einer Geburtsurkunde vermerkt sein? Nicht dass ich möglicherweise "nur" einem Stiefvater nachforsche.


    Jetzt möchte dort gut vorbereitet auftauchen und natürlich soviele Unterlagen mitnehmen wie möglich, die mir weiter helfen, damit ich nicht zu Hause feststelle, dass ich dort womöglich nochmal hin muss.
    Ich werde die Bearbeiter dort natürlich auch nochmal persönlich fragen, ob es noch weitere Unterlagen gibt die mir vllt helfen. Ich habe aber noch keine richtige Vorstellung, wie das vor Ort überhaupt ablaufen wird. Tipps- und Auskunftbereitschaft ist auf jeden Fall vom Bearbeiter vor Ort abhängig, dass konnte ich nach einem kurzen Anruf schon mal Schlussfolgern...

    Vielen Dank schon mal

    PS: Ich finde das alles furchtbar aufregend und spannend Tolles Forum!
    JUNGNICKEL: Märkisch Oderland, Woxfelde. MÜLLER: Berlin, Lübbecke, Osterode am Harz. KÖBKE: Pyritz, Märkisch Oderland. FÖRSTER: Woxfelde. SPECKMEIER: Fiestel/Twiehausen. WAGEMANN: Koselitz/Schwetz, Bromberg. SCHULZE: Berlin, Niederschlesien. TEGTMEYER: Lübbecke, Heimsen. SCHRÖDER: Fiestel, Levern. KÜSTER: Lübbecke. KROHNE: Twiehausen. HALBER/HALVE. WITTENBRINK: Lübbecke. SCHMIDT: Weimar, Northeim. von WESTERHAGEN. REINECKE: Osterode am Harz. HOYER: Bublitz, Meklenburg Strelitz. ADLER. LINDNER.
  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 29565

    #2
    Hallo JenJun,

    zuerstmal herzlich willkommen hier im Forum!

    Hast Du denn dieses Thema schon gelesen? So beginne ich meine Familienforschung

    Du solltest Dir vorallem vom Standesamt keine Geburtsurkunden im heutigen Sinne ausstellen lassen, denn dann schreiben sie es einfach in die heutigen Forumulare rein. Lasse Dir lieber Kopien des Originaleintrages mit allen Randvermerken geben! Die sind zwar vermutlich genauso teuer, aber es steht erfahrungsgemäß mehr drauf!

    Vielleicht existiert von Deinen Großeltern ja auch ein Familienbuch, dann bitte darum, daß Du daraus Kopien bekommst.

    Wo die Eltern eines Kindes geheiratet haben, kann man manchmal nur erraten, z.B. am Geburtsort des Kindes oder es steht ein Herkunftsort dabei. Manchmal helfen auch Geburtseinträge von Geschwistern (falls vorhanden). Aber schau doch erstmal, was auf den Urkunden steht, die Du bekommst, vielleicht stehen ja Hinweise drauf.

    Das mit den unehelichen Kindern ist nichts besonderes, das kam früher häufiger vor als zugegeben wurde Allerdings, wenn die Mutter keinen Vater angegeben hat, dann steht auch keiner auf der Geburtsurkunde bzw. im Kirchenbuch. Manchmal bekennt sich aber der leibliche Vater nachträglich zum Kind und wenn Du Glück hast, wurde das dann auch beim Geburtseintrag vermerkt.

    Viel Erfolg!
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Renate7
      Erfahrener Benutzer
      • 31.01.2013
      • 238

      #3
      Hallo, grüß Dich JenJun,

      auch von mir ein herzliches Willkommen, hier im Forum.

      Ich kann alle Ausführungen von Xtine nur bestättigen. Auch hängt Dein zukünftige Weg bei der Familenforschung immer von den Angaben auf den Urkunden ( Kopien keine Abschriften !! ) ab.
      Gut vorbereitet zu sein ist immer von Vorteil ( schon allein wegen der Kosten) , aber ich habe dennoch die Erfahrung gemacht, dass ich selbst dann, doch öfters das gleiche Amt wieder aufsuchen mußte, da sich durch Hinweise auf den erhaltenen Urkunden, neue Anfragen ergaben. ( Sütterlin-Kurrentschrift ist nicht so meine Stärke). Bei der Geburtsurkunde Deiner Oma, wirst Du Deine eigene Geburtsurkunde brauchen, wegen der Sperrfristen.
      Was die Mitarbeiter der Behörden und Archive betrifft, habe ich zwar auch gelegentlich negative Erfahrungen gemacht, aber Du wirst überrascht sein, wie hilfsbereich und entgegendkommend die meisten sind. Es ist halt immer auch eine Frage, des eigenen Auftretens, wie es in den Wald hinein ruft, so schallt es heraus.
      Wünsche Dir erstmal viel Erfolg bei Deinem Besuch im Standesamt und den Anfängen bei Deinem neuen Hobby.

      Viele Grüße
      Renate

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      • Gertrud Dinse
        Erfahrener Benutzer
        • 09.02.2013
        • 983

        #4
        Wie hab ich es gemacht?

        Geburtsdatum bzw. Sterbedatum des Betreffenden. Liegt die Geburt innerhalb der Sperrfrist von 110 Jahren weiche ich in der Regel auf die Sterbeurkunde aus. Die sind nur 30 Jahre gesperrt. Hier finde ich auch den Verweis auf den Geburtsort und die Eltern. Wenn ich Glück habe, ist sogar die Nummer des Eintrages im Geburtsregister dabei. Wird aufgehoben für die Zeit nach der Sperrfrist.

        Heiratsurkunden. Ist schon schwieriger wenn ich nicht weiß, wann diejenigen geheiratet haben. Hier liegt die Sperrfrist bei 80 Jahren. Wenn die Akten bereits im Archiv sind- kein Problem. Schaue ich selber nach. Wenn nicht- kann das Suchen teuer werden. Deshalb versuch ich es dann erst mal über die Kirchenbücher. Falls da net schon alles steht hab ich wenigstens ein genaues Datum.

        Der Anfang meiner Suche war übrigens einfach. Es gab ein Familienbücher, in denen auch die entsprechenden Nummern für die Registereinträge inklusive Daten zu Taufen nebst Paten zu finden waren. War dann schon mal ein Grundstock da. Jetzt geht es langsamer und es wird so auch allmählich teurer. *seufz* Die Suchkosten sind nicht ohne.

        Ich hatte übrigens bisher ein Standesamt dabei, da musste ich förmlich um eine Kopie des Registereintrags, der innerhalb der Sperrfrist lag,betteln. Man gibt dort innerhalb der Sperrfrist nur Urkunden aus.

        Gertrud

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        • DaBroMfld
          Erfahrener Benutzer
          • 17.07.2012
          • 132

          #5
          Hallo JenJun,
          je besser du vorbereitet bist, desto einfacher wird es im Standesamt und günstiger wird es dann auch. Urkunden kannst du dort nur für deine direkten Vorfahren und Nachfahren bekommen. Dazu bist du in der Nachweispflicht. Für die Großeltern brauchst du also deinen Personalausweis (damit die wissen, dass du es bist), deine Geburtsurkunde aus dem Familienstammbuch (damit die wissen, wer deine Eltern sind) und die Heiratsurkunde deiner Eltern aus dem Familienstammbuch (damit die wissen, wer die Eltern deiner Eltern, also deine Großeltern sind). Bei meinen Standesamtsbesuchen habe ich das Stammbuch immer mitgeführt und auch zeigen müssen.
          Den Hinweis zur unbeglaubigten Kopie des Orginaleintrages mit allen Randvermerken hat dir Xtine ja schon gegeben.
          Denke auch daran, dass nicht alle Unterlagen im Standesamt liegen: Geburtsurkunden befinden sich dort 110 Jahre, Heiratsurkunden 80 Jahre und Sterbeurkunden 30 Jahre. Danach ist meist das jeweilige Archiv zuständig. Die Geburt der Urgroßmutter kann also schon außerhalb der 110-Jahres-Frist liegen, so dass du ggf. auch gleichzeitig einen Termin beim Stadtarchiv machen solltest. Archivgut ist dann frei zugänglich und du kannst auch die Urkunden von Personen einsehen, die nicht mit dir in gerader Linie verwandt sind. So kannst du auch Urkunden der Geschwister der Urgroßmutter oder von den Nachbarn einsehen. Im Archiv kannst du dann (oft gegen eine Gebühr) Kopien der Urkunden erhalten. Einige Archive erlauben aber auch, die Seiten abzufotografieren. Nimm also vorsichtshalber eine Digitalkamera mit ins Archiv und dann fragst du die Archivarin/den Archivar freundlich danach.

          Viele Grüße
          DaBroMfld

          Kommentar

          • JenJun
            Erfahrener Benutzer
            • 14.05.2013
            • 218

            #6
            Hey super,

            vielen Dank für die hilfreichen Antworten :-) Ich werde mir alles notieren und dann hoffentlich gewappnet sein!

            Hast Du denn dieses Thema schon gelesen? So beginne ich meine Familienforschung
            Ja, hatte ich bereits gelesen. Danke

            Für meinen Abstammungsbeweis hab ich gesorgt, hab mir Kopien aus dem Familienbuch meiner Eltern gezogen (leider beginnt dieses Familienbuch mit der Hochzeit meiner Eltern, also kein tiefer Blick in die Vergangenheit). Außerdem, soweit vorhanden, Geburtsurkunden meiner Großeletern und alle Heiratsurkunden ich so brauchen könnte .

            Die Geburt der Urgroßmutter kann also schon außerhalb der 110-Jahres-Frist liegen, so dass du ggf. auch gleichzeitig einen Termin beim Stadtarchiv machen solltest.
            Meine Urgoßmutter ist im heutigen Polen geboren, damals Preußen. Habe in Polen bereits angefragt und wurde an Standesämter hier vor Ort verwiesen, nach telefonischer Nachfrage meinten die auch zuständig zu sein, für Geburten im Ausland zu dieser Zeit. Mal sehen....

            Archivgut ist dann frei zugänglich und du kannst auch die Urkunden von Personen einsehen, die nicht mit dir in gerader Linie verwandt sind
            Wow, wie kann ich mir das vorstellen? Da kann man frei zugänglich eigenständig durch die alten Bücher/Akten wälzen und stöbern? Ist ja spannend.

            Vielen Dank, mal gucken ob ich positives berichten kann
            JUNGNICKEL: Märkisch Oderland, Woxfelde. MÜLLER: Berlin, Lübbecke, Osterode am Harz. KÖBKE: Pyritz, Märkisch Oderland. FÖRSTER: Woxfelde. SPECKMEIER: Fiestel/Twiehausen. WAGEMANN: Koselitz/Schwetz, Bromberg. SCHULZE: Berlin, Niederschlesien. TEGTMEYER: Lübbecke, Heimsen. SCHRÖDER: Fiestel, Levern. KÜSTER: Lübbecke. KROHNE: Twiehausen. HALBER/HALVE. WITTENBRINK: Lübbecke. SCHMIDT: Weimar, Northeim. von WESTERHAGEN. REINECKE: Osterode am Harz. HOYER: Bublitz, Meklenburg Strelitz. ADLER. LINDNER.

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            • Mats
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2009
              • 3419

              #7
              Hallo JenJun,

              Zitat von JenJun Beitrag anzeigen
              Da kann man frei zugänglich eigenständig durch die alten Bücher/Akten wälzen und stöbern?
              leider ist das nicht überall möglich. Es gibt Archive, die das nicht erlauben.

              Aber wenn .....
              Zitat von JenJun Beitrag anzeigen
              Ist ja spannend.
              ... ist es genau das: spannend. Nur übertroffen davon, in einem original Kirchenbuch von 1690 zu blättern.

              Grüße aus OWL
              Anja
              Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
              der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
              also ist heute der richtige Tag
              um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
              Dalai Lama

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              • Asphaltblume
                Erfahrener Benutzer
                • 04.09.2012
                • 1501

                #8
                Bei unehelichen Kindern habe ich es in den Standesamtsregistern bisher nur so erlebt, dass entweder der leibliche Vater das Kind "als von ihm erzeugt anerkennt" (gleich bei der Geburt oder auch später, manchmal Jahre später, meistens anlässlich einer Heirat mit der Kindsmutter), oder er fehlt ganz.
                Ich sage nicht, dass es nicht sein kann (dafür weiß ich zu wenig), aber ich habe in standesamtlichen Registern noch nie eine Eintragung im Sinne von "nach Angaben der Mutter ist sowieso der Vater" gesehen.

                Und "frei zugänglich in den Akten stöbern" ist, glaube ich, recht selten. Auch wenn man die tatsächliche Originalakte in die Hand bekommt, muss man sie sich meist erst von Archivaren aus dem Magazin heraussuchen lassen.
                Gruß Asphaltblume

                Kommentar

                • Gertrud Dinse
                  Erfahrener Benutzer
                  • 09.02.2013
                  • 983

                  #9
                  Ich kenne es heute wie damals bei unehelichen Kindern so, dass es einen Randvermerkt gibt: XYZ hat die Vaterschaft anerkannt. Anders bei Kirchenbüchern. Hier kommt net selten "nach Befragung gab die Mutter an".

                  Ich glaube, ich bin ein Fan von Kirchenbüchern ... sofern diese mit viel Liebe zum Detail geschrieben sind. *g* Leider gab es auch Leute, die es nicht so hatten mit dem Abschreiben und sehr großzügig eingekürzt haben. Und da es keine Originale mehr gibt, bleibt so manchesm im Dunkeln. C'est la vie.

                  Elisabeth

                  Kommentar

                  • JenJun
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.05.2013
                    • 218

                    #10
                    Vielen Dank für alle Tipps und Hinweise :-) So, hier ein kurzes Feedback:

                    Geburtsurkunde meiner Ugroßmutter war leider nicht aufzufinden. Schade, nach einer Stunde Wartezeit hatte ich doch etwas Hoffnung Da werd ich wohl nochmal in Polen ansetzen müssen.

                    Die Geburtsurkunde meiner Oma habe ich bekommen (ging auch viel schneller, aber ist ja auch "nur" 80 und nicht 116 Jahre her ). Wie erwartet steht dort aber nur die Mutter eingetragen.

                    2 Jahre nach der Geburt gibts an der Seite einen Eintrag:
                    "Der Artist Adolf Walter Karl von Wege (...) ist als Ehemann der xxxx
                    des nebenbezeichneten xxxx
                    dem Kinde seinen Familiennamen
                    von Wege
                    erteilt"

                    Die xxxx sind leider nicht richtig zu erkennen, die Kopie ist zu schwach.(Ärgerlich, hab ich natürlich erst später gesehen. Ich versuch das mal bei Gelegenheit etwas zu bearbeiten). Aber ich vermute es wird sich eh um einen Standardtext handeln. (Falls den vllt jmd kennt...?)
                    Aber: die Übertragung des Nachnamens sagt ja nichts über die tatsächliche Vaterschaft aus oder?

                    Ich werde mal schauen wie ich nun weiter vorgehe.

                    Gruß, JenJun
                    JUNGNICKEL: Märkisch Oderland, Woxfelde. MÜLLER: Berlin, Lübbecke, Osterode am Harz. KÖBKE: Pyritz, Märkisch Oderland. FÖRSTER: Woxfelde. SPECKMEIER: Fiestel/Twiehausen. WAGEMANN: Koselitz/Schwetz, Bromberg. SCHULZE: Berlin, Niederschlesien. TEGTMEYER: Lübbecke, Heimsen. SCHRÖDER: Fiestel, Levern. KÜSTER: Lübbecke. KROHNE: Twiehausen. HALBER/HALVE. WITTENBRINK: Lübbecke. SCHMIDT: Weimar, Northeim. von WESTERHAGEN. REINECKE: Osterode am Harz. HOYER: Bublitz, Meklenburg Strelitz. ADLER. LINDNER.

                    Kommentar

                    • Friedrich
                      Moderator
                      • 02.12.2007
                      • 11521

                      #11
                      Moin JenJun,

                      Zitat von JenJun Beitrag anzeigen
                      Aber: die Übertragung des Nachnamens sagt ja nichts über die tatsächliche Vaterschaft aus oder?
                      ich denke, da wird es sich um die sogenannte Einbenennung handeln. Über die biologische Vaterschaft sagt das nichts aus und ist auch keine Adoption.

                      Friedrich
                      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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