Sperrfristen Grundbuch

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 614

    Sperrfristen Grundbuch

    Gibt es eigentlich Sperrfristen bei der Einsicht ins Grundbuch?

    Werden diese Bücher irgendwann Archivgut oder bleiben diese immer beim Amtsgericht?

    Mich interessiert ein Eintrag um 1930 bis 1935,wo müßte man sich deswegen hinwenden?

    Vielen DanK.

    Beste grüße Erich
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11354

    #2
    Moin Erich,

    Grundbücher unterliegen meines Wissens keinen Sperrfristen im eigentlichen Sinne, sondern dürfen nur von den Eigentümern oder mit deren Vollmacht eingesehen werden. So kenne ich das wenigstens.

    Die meisten Grundbücher liegen wohl bei den Grundbuchämtern der jeweiligen Amtsgerichte, teilweise auch in Zentralarchiven. Aber das kann man Dir beim entsprechenden Grundbuchamt sagen.

    Friedrich
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

    Kommentar

    • AlAvo
      • 14.03.2008
      • 6176

      #3
      AW: Sperrfristen Grundbuch

      Hallo Erich,

      eine Einsichtnahme sowie Kopien Eintragungen und Dokumente sind auch von direkten Nachkommen des jeweiligen (Alt)Eigentümers möglich.

      Ich habe Kopien der Grundbucheintragungen sowie aller relevanten Dokumente eines Grundtückes meiner Großmutter erhalten. Sie hatte 1942 ein Grundstück erworben, das 1948, nach der Flucht aus der ehemaligen SBZ, enteignet wurde.


      Viele Grüße
      AlAvo
      War Mitglied der Lettischen Kriegsgräberfürsorge (Bralu Kapi Komiteja)

      Zirkus- und Schaustellerfamilie Renz sowie Lettland

      Reisenden zu folgen ist nicht einfach, um so mehr, wenn deren Wege mehr als zweihundert Jahre zurück liegen!


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