Ahnenforschung mit Hilfe des Grundbuches?

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  • max_powers
    Benutzer
    • 15.01.2013
    • 14

    Ahnenforschung mit Hilfe des Grundbuches?

    Hallo,

    Das folgende hat jetzt nur bedingt was mit Ahnenforschung zu tun, aber vielleicht könnt ihr mir trotzdem helfen.

    Wir haben Bauernhof meines Vater übernommen. Gibt es eine Möglichkeit alle ehemaligen Vorbesitzer des Hofes herauszufinden?? Ich habe zwar einen Grundbuchauszug, indem steht aber nur mein Vater als letzter Besitzer drin.
    Mein Opa und meine Uroma die den Hof zuvor hatten werden da nicht erwähnt. Uns würde interessieren, wie die Eltern oder Großeltern meiner Uroma an diesen Hof gekommen sind, (da er sehr wahrscheinlich aus einer Hofteilung hervorging und verkauft wurde) und wie diese hießen bzw. wo diese herkamen???
    Das würde gut in unsere Familienchronik passen.

    kurzum gibt es da eine Möglichkeit???

    MfG Max_Powers
  • Friedrich
    Moderator
    • 02.12.2007
    • 11343

    #2
    Moin Max_Powers,

    ich würde mich erstmal an das zuständige Amtsgericht wenden, genauer gesagt, die Grundbuchabteilung. Dort wird man Dir sicher sagen können, welches Grundbuch, ob es Vorläufer dieses Grundbuchs gibt, in dem Deine Vorfahren stehen undsoweiter. Falls ältere Grundbücher nicht mehr vor Ort sind, kann man Dir auch sagen, wo diese zu finden sind.

    Friedrich (der heute zufälligerweise in einer Grundbuchsache tätig war)
    "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
    (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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    • max_powers
      Benutzer
      • 15.01.2013
      • 14

      #3
      Danke für die schnelle Antwort!

      Also lieber gleich im zuständigen Amtsgericht nachfragen, anstatt hier im örtlichen Grundbuchamt im Rathaus?

      Kommentar

      • Friedrich
        Moderator
        • 02.12.2007
        • 11343

        #4
        Da bin ich erstaunt, weil meines Wissens die Grundbücher (zumindest in NRW, ich dachte auch immer, woanders) in der Regel auf den Grundbuchämtern der Amtsgerichte aufbewahrt werden.

        Ist das in Deiner Gegend vielleicht anders? Wo steckst Du denn?

        Friedrich
        "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
        (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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        • max_powers
          Benutzer
          • 15.01.2013
          • 14

          #5
          in BW, hab das Gerade auf der Homepage meines Amtsgerichtes entdeckt:

          Grundbuchamt

          In Baden-Württemberg werden die Grundbücher bisher nicht von den Amtsgerichten, sondern in Baden von kommunalen oder staatlichen Grundbuchämtern und in Württemberg von den Bezirksnotariaten geführt. Grundbuchbeamte sind die staatlichen Notare und Notarvertreter, teilweise auch Rechtspfleger. Die Mitarbeiter sind je nach Organisationsform Justiz- oder Gemeindebeschäftigte.



          Im Zuge der Grundbuchamtsreform werden die Zuständigkeiten in beiden Landesteilen vereinheitlicht und die Grundbuchämter sukzessive in mehrere zentrale Amtsgerichte eingegliedert. Im badischen Landesteil hat die Eingliederung im April 2012 begonnen. Die württembergischen Grundbuchämter werden voraussichtlich ab dem Jahr 2016 eingegliedert werden.

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          • Friedrich
            Moderator
            • 02.12.2007
            • 11343

            #6
            Klar, dann auf zu den kommunalen Ämtern! Auf jeden Fall müßten die mehr wissen.

            Friedrich
            "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
            (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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            • Bia
              Erfahrener Benutzer
              • 26.12.2010
              • 334

              #7
              Hallo Max_Powers,

              vielleicht hast Du in Deinem Grundbuchauszug im Bestandsverzeichnis in der Spalte Veränderung einen Hinweis darauf, ob das aktuelle Flurstück aus einem anderen/alten Flurstück hervorgegangen ist oder ob es aus einem anderen Grundbuch übertragen wurde?

              Sämtliche Unterlagen, die zu einem Grundbuch/Grundstück gehören, müssten beim Grundbuchamt in den Grundakten vorhanden sein.

              Sollte das Grundstück aus einem anderen Grundbuch übertragen worden sein oder sollte das alte Grundbuch aufgelöst und nun fortgeschrieben worden sein, dürften sich alle Informationen in den Grundakten finden.

              In den Grundakten werden alle Urkunden verwahrt, die zu dem Grundstück gehören (Kaufverträge, Grundschuldbestellungsurkunden, Bewilligungsurkunden für Rechte in Abt. II usw.).

              Viel Erfolg!

              Gruß
              Bianca
              Viele Grüße
              Bianca

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              • max_powers
                Benutzer
                • 15.01.2013
                • 14

                #8
                Hab gerade mal nachgeschaut in der Spalte Veränderungen steht nichts drin.
                Es wird aber weiter vorne ein Eintrag ins Grundbuch Bd.4 vom 18.09.1867 erwähnt.

                War heute noch aufm Rathaus im Grundbuchamt und der Leiter dort meinte das bis ca. 1850 alles noch vor Ort im Rathaus ist und mir die Sachen zusammenstellt. Die Akten vor 1850 seinen in einem anderen Archiv das von einem ehrenamtlichen Rentner geführt wird.

                Also sieht ganz gut aus, bin gespannt was da so zusammenkommt!!!

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