ich habe mal eine Frage.
Ich habe heute mit einem Telefonat mit meiner Freundin meine Geburtsurkunde mal näher betrachtet und auch meine Abstammungsurkunde. Ich bin ja adoptiert worden. Das ist darauf ja auch dokumentiert worden.
Geboren bin ich ja im April 1974. Kam zur Adoption dann 3 Monate später zu meinen jetzigen Eltern. So und dann fand ich aber den Hinweis auf der Abstammungsurkunde das die Adoption erst im Oktober 1975 rechtskräftig wurde und im November wiederum erst von meinen Eltern gemeinschaftlich angenommen wurde. Die Geburtsurkunde mit meinen jetzigen Namen drauf wurde aber erst im Dezember 1975 erteilt. Also nochmal komplett ein Monat später.
Warum ist eine solange Zeitspanne dazwischen und warum heißt es einmal rechtswirksam und einmal gemeinschaftlich? Da kapier ich den Zusammenhang nicht.
Folgendes steht drin, damit es verständlicher wird:
Das Kind ist durch den Annahmevertrag vom 15. Oktober 1975 rechtswirksam seit dem 12. November 1975, von den Eheleuten Lauer gemeinschaftlich angenommen.
Sowas hab ich bislang noch nie gehört. Vielleicht kann mir das mal bitte jemand in einem "normalen" Deutsch erklären. Mein Vorname wurde auch so steht es da von Nicole auf Barbara geändert. Dazu hab ich auch eine Abschrift mittlerweile bekommen. Es reicht doch eigentlich wenn da einmal steht rechtswirksam erteilt worden oder?
Gruß Barbara
Ich habe heute mit einem Telefonat mit meiner Freundin meine Geburtsurkunde mal näher betrachtet und auch meine Abstammungsurkunde. Ich bin ja adoptiert worden. Das ist darauf ja auch dokumentiert worden.
Geboren bin ich ja im April 1974. Kam zur Adoption dann 3 Monate später zu meinen jetzigen Eltern. So und dann fand ich aber den Hinweis auf der Abstammungsurkunde das die Adoption erst im Oktober 1975 rechtskräftig wurde und im November wiederum erst von meinen Eltern gemeinschaftlich angenommen wurde. Die Geburtsurkunde mit meinen jetzigen Namen drauf wurde aber erst im Dezember 1975 erteilt. Also nochmal komplett ein Monat später.
Warum ist eine solange Zeitspanne dazwischen und warum heißt es einmal rechtswirksam und einmal gemeinschaftlich? Da kapier ich den Zusammenhang nicht.
Folgendes steht drin, damit es verständlicher wird:
Das Kind ist durch den Annahmevertrag vom 15. Oktober 1975 rechtswirksam seit dem 12. November 1975, von den Eheleuten Lauer gemeinschaftlich angenommen.
Sowas hab ich bislang noch nie gehört. Vielleicht kann mir das mal bitte jemand in einem "normalen" Deutsch erklären. Mein Vorname wurde auch so steht es da von Nicole auf Barbara geändert. Dazu hab ich auch eine Abschrift mittlerweile bekommen. Es reicht doch eigentlich wenn da einmal steht rechtswirksam erteilt worden oder?
Gruß Barbara
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