Eigene Geburtsurkunde...

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  • Lauer1974
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    Eigene Geburtsurkunde...

    ich habe mal eine Frage.

    Ich habe heute mit einem Telefonat mit meiner Freundin meine Geburtsurkunde mal näher betrachtet und auch meine Abstammungsurkunde. Ich bin ja adoptiert worden. Das ist darauf ja auch dokumentiert worden.

    Geboren bin ich ja im April 1974. Kam zur Adoption dann 3 Monate später zu meinen jetzigen Eltern. So und dann fand ich aber den Hinweis auf der Abstammungsurkunde das die Adoption erst im Oktober 1975 rechtskräftig wurde und im November wiederum erst von meinen Eltern gemeinschaftlich angenommen wurde. Die Geburtsurkunde mit meinen jetzigen Namen drauf wurde aber erst im Dezember 1975 erteilt. Also nochmal komplett ein Monat später.

    Warum ist eine solange Zeitspanne dazwischen und warum heißt es einmal rechtswirksam und einmal gemeinschaftlich? Da kapier ich den Zusammenhang nicht.

    Folgendes steht drin, damit es verständlicher wird:

    Das Kind ist durch den Annahmevertrag vom 15. Oktober 1975 rechtswirksam seit dem 12. November 1975, von den Eheleuten Lauer gemeinschaftlich angenommen.

    Sowas hab ich bislang noch nie gehört. Vielleicht kann mir das mal bitte jemand in einem "normalen" Deutsch erklären. Mein Vorname wurde auch so steht es da von Nicole auf Barbara geändert. Dazu hab ich auch eine Abschrift mittlerweile bekommen. Es reicht doch eigentlich wenn da einmal steht rechtswirksam erteilt worden oder?

    Gruß Barbara
  • Asphaltblume
    Erfahrener Benutzer
    • 04.09.2012
    • 1500

    #2
    Der Annahmevertrag datiert vom 15. Oktober 1975 und wurde am 12. November rechtskräftig. Deine Adoptiveltern haben dich gemeinschaftlich adoptiert, nicht nur einer von ihnen.

    Ich weiß nicht, warum zwischen Vertragsausstellung und dem Inkrafttreten ein Monat liegt, ob das als "Bedenkzeit" üblich war oder ist.
    Gruß Asphaltblume

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    • Friedhard Pfeiffer
      Erfahrener Benutzer
      • 03.02.2006
      • 5051

      #3
      Der Adoptionsvertrag wird in der Regel vor einem Notar geschlossen, bedarf zu seiner Wirksamkeit aber der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung. Diese kann sehr schnell ergehen [wenn keine Einwände der Beteiligten und des Jugendamtes geltend gemacht werden], oder aber sich hinziehen [wenn Einwände von wem auch immer erhoben werden].
      Durch Anfordern aller Unterlagen wird sich der Sachverhalt wohl klären lassen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Friedhard Pfeiffer

      Kommentar

      • dorsch
        Erfahrener Benutzer
        • 24.12.2011
        • 295

        #4
        Hallo, Barbara,

        "gemeinschaftlich" heißt, dass deine Eltern das beide wollten und beide die Verantwortung übernehmen; und, ja, der Papierkrieg rund um so eine Adoption dauerte ungefähr 9 Monate, da kannst du froh sein, dass du schon eher zu deinen Eltern gegeben wurdest und nicht die ganze Zeit im Heim abwarten musstest. Von der Beantragung bis zur Rechtswirksamkeit der Adoption hattest du einen amtlichen Vormund; "rechtswirksam" heißt, dass der dann wegfiel. Wenn du den genauen Verlauf deiner Adoption nachvollziehen willst - da müsste ein kleiner Aktenordner voller Papiere angefallen sein, vielleicht findest du die ja noch auf dem Amtsgericht (wenn deine Eltern sie nicht aufghoben haben, denn die kriegten normalerweise eine Durchschrift).

        Viel Glück bei der Suche
        Dorothee
        „Krönung der Alten sind die Enkel und der Stolz der Kinder sind ihre Ahnen“ (Sprüche, Kap.17, Vers 6)

        Suche nach FN Leidiger in Thüringen.

        Kommentar

        • JuHo54
          Erfahrener Benutzer
          • 27.12.2008
          • 1066

          #5
          Hallo Barbara,
          eben nicht, die Adoptiveltern müssen ein Kind nicht nur zugesprochen bekommen , sondern es auch gemeinschaftlich annehmen.
          Das ist wie bei anderen Gerichtsurteilen auch - 4 Wochen Frist zum Einspruch , sie hätten die Adoption im letzten Moment ja auch noch ablehnen können. . .

          Liebe Grüße
          Jutta
          Es ist nicht das Wissen, sondern das Lernen,
          nicht das Besitzen, sondern das Erwerben,
          nicht das Dasein, sondern das Hinkommen,
          was den größten Genuss gewährt.
          Carl Friedrich Gauß


          FN Wittmann und Angehörige - Oberpfalz-Westpreußen/Ostpreußen/Danzig - Düsseldorf- südliches Afrika
          FN Hoffmann und Angehörige in Oberschlesien- FN Rüsing/Gierse im Sauerland

          IG Oberpfalz- IG Düsseldorf und Umgebung - IG Bergisches Land - IG Ostpreußen-Preußisch Holland -IG Nürnberg und Franken

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          • zimba123
            Erfahrener Benutzer
            • 01.02.2011
            • 735

            #6
            Hallo Barbara,

            bei minderjährigen Kindern muss(te) das Vormundschaftsgericht einer Adoption zustimmen (es vertrat praktisch die Interessen des Kindes) ebenso wie die leiblichen Eltern zustimmen mussten - es sei denn, sie hatten die Elternpflichten grob verletzt. Vielleicht kam dadurch die Verzögerung zustande. Vorher warst Du praktisch "nur" Pflegekind.

            http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_(Deutschland)

            Viele Grüße
            Simone
            Viele Grüße
            Simone

            Kommentar

            • Garfield
              Erfahrener Benutzer
              • 18.12.2006
              • 2166

              #7
              Hallo Barbara

              Ich kenne mich mit Adoptionen nicht aus, interpretiere das aber so, dass deine Adoptiveltern am 15. Oktober den Vertrag unterschrieben haben, auf dem steht, dass sie ab dem 12. November deine rechtlichen Eltern sind. Vielleicht musste der Vertrag noch von einer Behörde überprüft werden und sie bestätigte die Rechtskräftigkeit am 12. November?

              Bei der Geburtsurkunde vom Dezember erscheint es mir relativ klar: Urkunden können jederzeit ausgestellt werden, nicht nur direkt nach der Geburt. Da es bei dir eine Änderung bzw einen Nachtrag gab, wurde eine neue Geburtsurkunde ausgestellt. Die musste wohl erst beantragt werden, daher ist nochmals eine gewisse Zeit verstrichen.

              Vielleicht kennt sich aber noch jemand besser mit den deutschen Gesetzen aus.
              Viele Grüsse von Garfield

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              • Lauer1974

                #8
                Vielen dank für eure schnellen Antworten.

                Ich habe leider keine sonstigen Papiere, da meine Eltern alles warum auch immer, vernichtet haben, was nach Adoption ausgesehen hat. Hab es ja leider auch nur zufällig vor 4 Jahren rausbekommen.

                Das einzige was ich über die Adoption bis jetzt habe, ist diese Abstammungsurkunde, wo ich draus zitiert habe und der Kindesannahmevertrag. So nannte sich das ja seinerzeit auch.

                Darin steht auch, das meine leibliche Mutter (wo auch der ganze Name drin steht von ihr) erst am 02. August 1974 ihre Einwilligung zur Adoption gab. Ich war auch nur 3 Monate in dem Mutter-Kind-Heim, bevor ich dann zu meinen jetzigen Eltern gekommen bin. Meine Adoptivmutter war damals übrigens schon 39 Jahre alt und mein Adoptivvater glatte 8 Jahre älter. Man sagte mir, das es damals eigentlich nicht üblich gewesen ist, in dem Alter noch ein Säugling zu adoptieren. Keine Ahnung also, warum meine "Eltern" mich doch annehmen konnten.

                Der Beschluß liegt mir auch vor. Der wurde am 23.10.1975 geschrieben. Das würde wohl den Zeitraum erklären, warum das solange mit der Geburtsurkunde gedauert hat. Weiß ja nicht wie träge damals die Gerichte mit der Bearbeitung waren.

                Es wurde auch über ein Notar was gefertigt, warum auch immer. Weiß jemand zufällig, warum da ein Teil mit dem Kindesannahmevertrag über einen Notar gemacht wurde und ob es noch möglich ist, noch an etwaige Unterlagen zu kommen? Die Nr. der Urkundenrolle wird ja mit angegeben. Wo wird sowas dann hinterlegt? Bei Gericht oder beim Staatsarchiv?

                Durchgeführt wurde wohl meine Adoption über die damalige Diakonische Mission in Hannover, was heute wohl nach meinen Rückfragen das Diakonische Werk sein soll, aber da habe ich mich bislang noch nicht hinter geklemmt. Werde ich aber noch tun.

                Es bleiben bei mir immer noch einige Fragen offen und ungeklärt. Zumal würde ich dann auch gerne wissen, war das eine Art "Offene Adoption"? Weil der Name meiner leiblichen Mutter steht ja auch im Beschluß mit drin und ebenso in der Abstammungsurkunde.

                Und ist das normal, das ich direkt nach der Geburt ein paar Wochen später direkt zum meinen jetzigen Eltern gekommen bin? Nach einigen Rückfragen wurde mir schon gesagt, das dies normal nicht üblich gewesen sei, in der damaligen Zeit jedenfalls nicht.

                Vielleicht kennt sich ja hier noch jemand mit aus, weil man sich diesbezüglich doch einiges zusammen reimt und Fragen dann wieder zustande kommen. Ich werde noch versuchen noch an mehr Material zu kommen, aber das nehme ich dann noch im neuen Jahr in Angriff.

                Gruß Barbara

                PS: Sorry der Thread ist ein wenig lang geworden, aber das ist jetzt so alles, was ich bisher in Erfahrung bringen konnte.

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                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 28815

                  #9
                  Hallo Barbara,

                  ob wir für soche Fragen hier das richtige Forum sind Ich glaube eher nicht.

                  Gib doch mal bei Google "Adoption Forum" ein, dann findest Du einige Foren, worin man sich um alles was Adoption angeht austauschen kann.
                  z.B. :http://www.adoptionskreis-forum.com/
                  oder http://www.adoption-forum.de/
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

                  Kommentar

                  • Lauer1974

                    #10
                    Hallo Christine,

                    danke für den tollen Tipp. Hab mich grad bei einem der Foren angemeldet. Es hätte ja auch sein können, das hier richtig bin, weil es ja auch um diverse Fragen zu den Urkunden geht, aber ich denke, das ich sicher auch gute Hilfe bekomme von Experten. Bleibt doch leider noch soviel ungereimt und ungeklärt für mich. Danke Dir recht herzlich.

                    Viele Grüße

                    Barbara

                    Kommentar

                    • Matthias Möser
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.08.2011
                      • 2264

                      #11
                      Zitat von Lauer1974 Beitrag anzeigen
                      Hallo Christine,

                      danke für den tollen Tipp. Hab mich grad bei einem der Foren angemeldet. Es hätte ja auch sein können, das hier richtig bin, weil es ja auch um diverse Fragen zu den Urkunden geht, aber ich denke, das ich sicher auch gute Hilfe bekomme von Experten. Bleibt doch leider noch soviel ungereimt und ungeklärt für mich. Danke Dir recht herzlich.

                      Viele Grüße

                      Barbara
                      Hallo, Barbara!

                      Wünsche Dir viel Erfolg und Kraft bei Deiner Suche.

                      Gruß und ein schönes Weihnachtsfest

                      Matthias
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