Wie Urkunde des Großonkels trotz Sperrfrist erhalten?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • DaBroMfld
    Erfahrener Benutzer
    • 17.07.2012
    • 123

    Wie Urkunde des Großonkels trotz Sperrfrist erhalten?

    Hallo liebes Forum,
    das Standesamt hat mir (berechtigter Weise) die Geburtsurkunde meines Großonkels verweigert, da ich nicht in gerader Linie mit ihm verwandt bin. Er wurde 1920 geboren und gilt seit dem Krieg als vermisst. In den 1950er Jahren wurde er wohl für tot erklärt, so sagt meine Familie. Er war unverheiratet und kinderlos. Die Sterbeurkunden im Archiv des Geburtsstandesamts habe ich in den fraglichen Jahren durchgeschaut, denn da hätte ja eine Mitteilung drin sein können. Wie komme ich nun an die Lebensdaten des Großonkels? Bei verheirateten kann man ja die Ehefrau oder die Kinder/Enkel fragen, ob sie die Urkunde besorgen; aber wenn es beides nicht gibt? Muss ich jetzt tatsächlich bis zum 2. Januar 2031 warten, um den Eintrag sehen zu können? Bin zwar nicht so alt, dass ich den Tag nicht mehr erlebte, aber so lange warten möchte ich trotzdem nicht. Habt ihr (außer einer Anfrage bei der DD-WAST) noch Ideen?

    Viele Grüße
    DaBroMfld
  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3390

    #2
    Hallo DaBroMfld,

    hast Du nur die Kopie beim Standesamt angefordert oder hast Du auch die Situation geschildert?

    Ich würde beim Standesamt anrufen und die Situation (unverheiratet und ohne Kinder vermutlich gefallen) in einem persönlichen Gespräch darlegen. Manchmal hilft das.

    Grüße aus OWL
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11354

      #3
      Moin DaBroMfld,

      ich kann nur bestätigen, was Anja schreibt. Bei mir waren es auch öfter schonmal Personen, die entweder unverheiratet ohne Nachkommen blieben, oder wenn Vater und einziges Kind früh starben, wo ich Infos bekam, und das noch zu der Zeit, wo das alte Recht galt. Es hilft viel, wenn man den Leuten glaubhaft versichern kann, daß es keine direkten Hinterbliebenen gibt.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • Asphaltblume
        Erfahrener Benutzer
        • 04.09.2012
        • 1500

        #4
        Ja, ruf da mal an (oder geh persönlich hin, wenn's in der Nähe ist) - eventuell verraten sie dir die Daten wenigstens mündlich, wenn sie Skrupel haben sollten, dir eine Kopie der Urkunde zu schicken, weil das ja offiziell noch nicht erlaubt ist.

        Der DRK-Suchdienst fällt mir noch ein. Vielleicht können die dir weiterhelfen?
        Gruß Asphaltblume

        Kommentar

        • gudrun
          Erfahrener Benutzer
          • 30.01.2006
          • 3265

          #5
          Hallo,

          weißt Du, wo Dein Großonkel gelebt hat? Wenn er 1950 für Tod erklärt wurde,
          muß doch irgendwo dieser Akt vermerkt sein. Bei einer Todeserklärung könnte
          dann ja beim zuständigen (Wohnort) Standesamt auch eine Sterbeurkunde
          ausgestellt worden sein.
          Wohnort wäre hier das Standesamt, wo Dein Großonkel vor der Einberufung
          gelebt hat.
          Wenn Du hier den Namen angeben könntest, dann könnte eventuell schon
          geholfen werden, ohne Namen geht das leider nicht.

          Viele Grüße
          Gudrun

          Kommentar

          • Joanna

            #6
            Hallo,

            eine andere Frage: benötigst Du denn unbedingt die Geburtsurkunde? Ich gehe mal davon aus, dass Dir Tag/Monat/Jahr sowie die Eltern bekannt sind.

            Aber wenn Du sie benötigst, dann kann ich Anja nur zustimmen.

            @Gudrun

            Ich habe bisher bei Personen, die für tot erklärt wurden, nie eine Sterbeurkunde gesehen. Immer nur das Utreil dazu.

            Gruß Joanna

            Kommentar

            • DaBroMfld
              Erfahrener Benutzer
              • 17.07.2012
              • 123

              #7
              Vielen Dank für die vielen Antworten. Habe persönlich im Standesamt Beckum vorgesprochen, da ich eine Geburtsurkunde meines Großvaters gleich mitnehmen wollte (was wunderbar geklappt hat). Die Geburtsurkunde des Großonkels wäre nur für die Vollständigkeit, da mir die genauen Lebensdaten nicht bekannt sind: ich kenne nur das Geburtsjahr.
              Da auch die Eltern des Großonkels bis zum Tod in Beckum gelebt haben, habe ich im Archiv bereits die Sterbeurkunden von 1945 bis 1955 und 1957 durchgeblättert. Für die folgenden Jahre fehlte mir leider die Zeit; vielleicht muss ich das nochmal in Angriff nehmen.
              Vielleicht existiert auch in Beckum ein Kriegerdenkmal, auf dem der Name verzeichnet ist. Das denkmalprojekt.org hat leider kein Foto davon.

              Gruß
              DaBroMfld

              Kommentar

              • DaBroMfld
                Erfahrener Benutzer
                • 17.07.2012
                • 123

                #8
                Korrigiere: die Kriegerdenkmäler von Beckum sind auf der o.g. Webseite verfügbar. Der von mir gesuchte FN Brockpähler ist nicht dabei. Vermutlich liegt die Todeserklärung zeitlich nach der Erschaffung der Denkmäler.

                Kommentar

                • Jürgen P.
                  Erfahrener Benutzer
                  • 07.03.2010
                  • 1008

                  #9
                  Hallo,
                  Asphaltblume hat dir den richtigen Rat mit dem DRK Suchdienst gegeben.
                  Habe in diesem Jahr ohne Probleme Auskunft von zwei Großonkel [ebenfalls vermisst] bekommen.
                  U.a. ist das Aktenzeichen und Datum der Todesfallerklärung dabei.

                  Also direkt online eine Anfrage stellen!

                  Gruß
                  "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

                  Kommentar

                  • Andi1912
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.12.2009
                    • 4487

                    #10
                    Sperrfrist

                    Hallo Daniel,

                    die Sperrfrist von 110 Jahren ab Gebutsdatum gilt [laut Bundesarchivgesetz für staatlichen und kirchlichen Archive, sowie gemäß §62 Pesonenstandsgesetz für Standessämter] nur dann, wenn nicht belegt werden kann, dass Tod bereits 30 oder mehr Jahre zurück liegt (vorrangig).

                    "Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen".

                    Wenn Du also belegen kannst, dass Dein Großonkel in den 50er Jahren für tot erklärt wurde, gelten die 110 Jahre nicht mehr und der Geburtseintrag wäre frei zugänglich. Es lohnt sich also für Dich weiter nach der Todesfallerklärung oder einer Sterbeurkunde zu suchen. Der bereits hier genannte DRK Suchdienst ist hierfür ein guter Tipp. Wenn die eine Todesfallerklärung finden, ist damit ja belegt, dass er schon vor mehr als 30 Jahren verstorben ist, so dass sie Dir diese zusenden können, auch wenn Du nicht in gerader Linie mit ihm verwandt bist.

                    Gruß, Andreas

                    Kommentar

                    • magie
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.03.2008
                      • 276

                      #11
                      Hallo,

                      hast du auch schon auf den Seiten der Kriegsgräberfürsorge geschaut?

                      Gruß
                      Marion

                      Kommentar

                      • Andi1912
                        Erfahrener Benutzer
                        • 02.12.2009
                        • 4487

                        #12
                        Volksbund Gräbersuche

                        Zitat von magie Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        hast du auch schon auf den Seiten der Kriegsgräberfürsorge geschaut?

                        Gruß
                        Marion
                        Hallo zusammen,

                        nein, dort ist kein Eintrag zu J. Brockpähler, *1920, +1945 zu finden - ebensowenig im Online-Gedenkbuch...

                        Gruß, Andreas

                        Kommentar

                        • DaBroMfld
                          Erfahrener Benutzer
                          • 17.07.2012
                          • 123

                          #13
                          Ja, die Kriegsgräberfürsorge habe ich durch. Alle Brockpählers, die ich dort finden konnte, habe ich schon. Die passen auch alle wunderbar in den Stammbaum. DRK Suchdienst habe ich noch nicht probiert. Der Weg des geringsten Widerstands wäre wohl, die Sterbeurkunde im Kreisarchiv zu suchen (wären nur noch etwa 4 Bücher, die mir fehlen). Gilt denn eine Kopie als Beweis genug? Wobei mir die Geburtsurkunde nur wenige zusätzliche Daten liefern würde als die Sterbeurkunde.
                          Ihr habt mir auf jeden Fall geholfen, vielen Dank.

                          Kommentar

                          • gudrun
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.01.2006
                            • 3265

                            #14
                            Hallo,

                            eine Kopie reicht völlig. Bin gespannt, ob Du eine Sterbeurkunde bekommst
                            und/oder eine Todeserklärung.
                            Die Geburtsurkunde müßtest Du bekommen, wenn Du den Tod oder den vermuteten
                            Tod beweisen kannst und das müßte ja dann mit der Auskunft vom DRK möglich sein.

                            Viele Grüße
                            Gudrun

                            Kommentar

                            • Rheinländer
                              Erfahrener Benutzer
                              • 14.02.2012
                              • 1472

                              #15
                              Zitat von Andi1912 Beitrag anzeigen

                              die Sperrfrist von 110 Jahren ab Gebutsdatum gilt [laut Bundesarchivgesetz für staatlichen und kirchlichen Archive, sowie gemäß §62 Pesonenstandsgesetz für Standessämter] nur dann, wenn nicht belegt werden kann, dass Tod bereits 30 oder mehr Jahre zurück liegt (vorrangig).

                              "Archivgut des Bundes, das sich auf natürliche Personen bezieht, darf erst 30 Jahre nach dem Tode der Betroffenen durch Dritte benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand festzustellen, endet die Schutzfrist 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen".
                              Hallo Andreas, hallo zusammen,
                              verfolge mit Interesse den Fall, da es mir ähnlich geht, nur dass es bei mir um meine leibliche Familie geht. Trotzdem, dass meine Oma und meine Uroma nachweislich beide länger als 30 Jahre tot sind, weigert man sich, mir die Geburtsurkunden auszuhändigen! Ich glaube, es liegt oft am Standesamt und am Beamten, wie kooperativ man sich zeigt!
                              ,

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X