Bei Geburt keinen Namen erhalten

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  • Catha-Tina
    Erfahrener Benutzer
    • 14.10.2009
    • 1791

    #16
    Hallo Sissi,
    vielleicht hat es die Mutter einfach nicht eher zum Standesamt geschafft, um den Namen anzugeben, oder es war ihr nicht so wichtig. Ich denke, dass das Kind "innerfamiliär" einen Vornamen schon hatte... Einen KB-Eintrag zur Taufe hast du nicht?
    Viele Grüße
    Catha-Tina

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    - die Herkunft des Joh. August Kuhblank, Geburt um 1722, Tod 1808 in Schafstädt, seit 1751 in Schafstädt nachweisbar, sowie
    - die Herkunft des Joh. Gottfried Siegmund, Holz- und Revierförster bei den Grafen von Stolberg in Wachau (Sachsen), Geburt um 1719,
    Heirat 1751 in Wachau mit Johanna Rosina Förster, Tod 1805 in Wachau

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    • Asphaltblume
      Erfahrener Benutzer
      • 04.09.2012
      • 1500

      #17
      Es war meines Wissens gar nicht üblich, dass die Mutter die Geburt beim Standesamt anzeigte - die lag ja noch im Kindbett. Das tat entweder ein Verwandter oder die Hebamme.
      Gruß Asphaltblume

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      • Joanna

        #18
        Hallo Elisabeth,

        ich habe eine ähnlichen Fall:
        Am 21.07.1881 wurden Zwillinge geboren. Die Hebamme hat beide Kinder angemeldet, aber nur für einen die Vornamen angegeben. Dieser Zwilling ist schon 1 Tag später verstorben. In der Geburtsurkunde des zweiten Zwilling stand "Name noch nicht genannt".
        Für den zweiten Zwilling wurden von der Mutter am 31.08. die Vornamen beim StA selbst angegeben.
        Ich kannte diesen Urgroßonkel noch persönlich. Er hat schon in meiner Kindheit erzählt, dass die Eltern der Hebamme nur schnell die Namen des ersten Kindes genannt hatten, da hier eine Nottaufe erforderlich wurde. Und so ging die Hebamme am nächsten Tag zum Standesamt, ohne nach den Vornamen des zweiten Kindes gefragt zu haben. Der Ehemann war Bergmann und hatte daher keine Zeit zum StA zu gehen. Und so wurden die Vornamen des Großonkels erst dann amtlich hinterlegt, als die Mutter in der Lage war, den Weg zum StA anzutreten.

        Gruß Joanna

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        • Elisabeth Schmidt
          Erfahrener Benutzer
          • 11.07.2012
          • 277

          #19
          Hallo,
          danke für eure Ideen dazu. Leider hab ich keine Zeit nach Sonneberg zu fahren und im Kirchenbuch zu suchen, aber im Urlaub werde ich versuchen einen Termin für die Suche nach dem Eintrag zu bekommen.
          danke
          Liebe Grüße
          Sissi

          Thüringen: Bauer, Blechschmidt, Hermann, Herold, Hayn/Hain, Heß, Heublein, Liebermann, Preis, Rebhahn, Salzner, Schelhorn, Schmidt, Walther

          Bayern
          Bauer, Blau, Büttner, Braun,Häring,Karl, Littich, Koch, Meyerhofer/Maihofer/Majhofer, Popp, Preis, Röthel, Schiller, Stark, Türk, Willms, Winter, Zenslhuber

          Böhmen Bock/Pock/Puk, Winter
          Polen: Tkaczyk, Ladoszek

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          • Hibbeln
            Erfahrener Benutzer
            • 12.04.2008
            • 469

            #20
            Hallo,

            in einem vorherigen Beitrag wurde durch Wiehopf ja bereits auf den § 22 des Gesetzes zur Beurkundung des Personenstandes aus dem Jahre 1875 hingerwiesen. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass der Vorname längstens innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angezeigt werden muss.
            Nachfolgend zitiere ich den amtlichen Kommentar zu dieser Gesetzesstelle:

            " Bei der Schlußbestimmung des § 22 ist auf die Sitte Rücksicht genommen, die Namengebung mit der Taufe des Kindes zu verbinden, welche vielfach erst längere Zeit nach Ablauf der ersten Lebenswoche erfolgt. Es soll so der Fall vermieden werden, daß die dem Standesbeamten bezeichnete Namen andere sind, als die in der Taufe gegebenen."

            Ich hoffe damit sind nun alle Zweifel aus der bisherigen Diskussion sachlich geklärt.

            Dieter

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            • GUWIHH
              Erfahrener Benutzer
              • 28.02.2012
              • 174

              #21
              Hallo Sissi,
              eine andere Spur hätte etwas mit der Glaubensrichtung zu tun. Kinder jüdischen Glaubens erhalten Ihre Namen erst beim Fest der Namensgebung.
              Ich konnte dies in den von katholischen und evangelischen Pfarrern geführten Zivilstandregistern feststellen.

              VG

              GUWIHH

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