Wer konnte bei Halbwaisen 1898 Vormund werden?

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  • catarina
    Erfahrener Benutzer
    • 21.11.2010
    • 127

    Wer konnte bei Halbwaisen 1898 Vormund werden?

    Hallo liebe Foris,
    bei dem Verbleib meiner Urgroßmutter und ihrer Geschwister habe ich eine Lücke von ungefähr 10 Jahren, die ich bis jetzt noch nicht schließen konnte.

    Ich habe folgende Daten:
    Friedrich, geb.1882
    Ida, geb.1884
    Mathilde, geb.1887 (Urgroßomi)
    Der Vater der Kinder,ein preußischer Beamter,starb 1898 in Hameln.
    Alter der Kinder:16/14/12.
    Bekamen die Kinder nach preußischem Recht einen Vormund oder war das zu der Zeit nicht mehr üblich?

    Spätestens 1902 nach dem Tod der Mutter wurde aber doch bestimmt ein Vormund eingesetzt,oder?
    Alter der Kinder: 20/18/16

    Wo könnte ich bei meiner Suche ansetzen?
    Vormundschaftsgerichtsakten Hameln oder Hannover?

    Meldelisten in Hameln - werden Minderjährige als Einzelpersonen überhaupt erfasst?

    Könnten die Mädchen in ein Waisenhaus gekommen sein ?
    Der Junge wird zusammen mit seiner Mutter im Adressbuch von 1902 erwähnt, bereits mit einem Beruf als "Bureaugehülfe".

    Friedrich heiratet 1919 in Hannover.( Er soll freiwillig beim Militär gewesen sein, als Vice-Feldwebel-handschriftlicher Eintrag meiner Großmutter).
    Ida heiratet 1910 ebenfalls in Hannover. Beruf Dienstmagd.
    Mathilde heiratet 1909 in Berlin-Schmargendorf.

    Die Jahre zwischen 1902 und 1910/19 liegen für mich noch im Dunkeln,aber ich werde sie noch ausleuchten mit eurer Hilfe vielleicht ein bißchen schneller.

    LG und einen schönen Restsonntag
    Catarina
  • Silke Schieske
    Erfahrener Benutzer
    • 02.11.2009
    • 4400

    #2
    Hallo Catarina,

    Ich glaube eher, dass ws keinen Vormund für Kinder diesen alters gab. Wenn ein Vormund eingesetzt wurde, dann entweder bei unehelichen Kindern und wenn dazu die Mutter selber noch unter 25 Jahre alt war.

    Bei den 3 Kindern deiner Ururgroßeltern sehe ich das eher so, dass wenn vielleicht noch die beiden jüngeren nach dem Tod des Vaters bei der Mutter lebten. Im allgemeinen gingen Jungen und Mädchen mit 15 Jahren in die Lehre oder in einem anderen Haushalt zur Arbeit. Daher wird auch nach dem Tod der Mutter kein Kind unbedingt in ein Waisenhaus gekommen sein. Meistens haben sich dann die schon älteren Geschwister um sie gekümmert.

    Wenn es für diese Zeit Volkszählungen gab könntest du dort fündig werden oder aber wenn vorhanden, in den Meldekarten.

    LG Silke

    Wir haben alle was gemeinsam.
    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11342

      #3
      Moin zusammen,

      ich denke schon, daß es für die Kinder - sie waren ja erst mit 25 Jahren volljährig - einen Vormund gegeben haben müßte, und zwar schon nach dem Tod des Vaters. Wo man in Deinem Fall, Catarina, das herausbekommt, kann ich Dir leider nicht sagen.

      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • Jürgen P.
        Erfahrener Benutzer
        • 07.03.2010
        • 1008

        #4
        Hallo,

        vor kurzem habe ich einen vergleichbaren Fall recherchiert.
        Der Vater verunglückte 1905 tötlich und hinterließ die Witwe und 5 Söhne, der älteste 16 der jüngste 6 Jahre alt.

        Auf die Vormundschaft aufmerksam wurde ich durch die Einträge in den bayerischen Kriegsstammrollen der ältesten Söhne, bereits beim Wehrdienst vor 1914. Der Vormund war der Onkel, Schwager der Mutter. 1914 starb auch die Mutter, so dass sich in den weiteren Stammrollen zu allen Söhnen auch eine Vormundschaft der Schwester der Mutter und deren Ehemann fand.

        Es gibt hierfür 2 Quellen: 1. Im Gemeindearchiv, des Pfleger- und Armenausschuß der tätig wurde. 2. Im Staatsarchiv eine Akte die aus dem Landgericht überliefert ist.
        Die Kinder blieben im Haushalt des Onkels/Tante bis zur Volljährigkeit.

        Meine Empfehlung, Anfragen beim Gemeinde-/Stadtarchiv und dem Staatsarchiv zu stellen.

        Gruß Jürgen
        "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

        Kommentar

        • catarina
          Erfahrener Benutzer
          • 21.11.2010
          • 127

          #5
          Hallo,
          das ging ja schnell,
          vielen Dank erst mal für die Tipps.
          Die Meldezettel habe ich bei meinem letzten Besuch in Hameln dummerweise gar nicht in Betracht gezogen. Es war mein erster Besuch in einem Archiv und ich war so froh dass ich die Totenscheine meiner Ururgroßeltern bekam.
          Außerdem fand ich nicht nur die Todesanzeigen in der Zeitung - die komplette Besatzung des Gefängnisses in dem mein Urgroßvater als Aufseher beschäftigt war stand im Adressbuch.Mit soviel Infos auf einmal hatte ich gar nicht gerechnet. Der Mitarbeiter im Archiv war sehr nett und hat mir bezüglich des Gefängnisses auch noch weitergeholfen - also werde ich ihn wohl mal wieder anschreiben.



          LG
          Catarina

          Kommentar

          • Mats
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2009
            • 3390

            #6
            Hallo Catarina,

            im Bereich Hannover / Hameln bekamen minderjährige Kinder 1945 noch einen männlichen Vormund beim Tode des Vaters. Ganz einfach weil eine Frau nicht befähigt war, ein Kind zu erziehen. Beispiel: meine Schwiegermutter.

            Die Kinder werden also ganz sicher einen Vormund bekommen haben. Ich würde auch zuerst im örtlichen Archiv nachfragen.

            Grüße aus OWL
            Anja
            Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
            der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
            also ist heute der richtige Tag
            um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
            Dalai Lama

            Kommentar

            • Lauer1974

              #7
              Hallo Catarina,

              versuch es mal bitte beim Staatsarchiv in Hannover, dort müssten die Akten gelagert sein, aus früheren Zeiten soweit diese natürlich noch vorhanden und nicht vernichtet worden sind (Kriegszeiten usw.) Brauchst Du denn Einsicht in die Heiratsurkunde aus Hannover?

              Gruß Barbara

              Kommentar

              • catarina
                Erfahrener Benutzer
                • 21.11.2010
                • 127

                #8
                @ Anja,
                daß man Ende des 19.Jahrhunderts Frauen für unfähig gehalten hat,ihre Kinder zu erziehen,kann man ja noch mit dem Zeitgeist erklären - aber 1945 ???
                Aber Du hast mich da auf eine Idee gebracht - meine Mutter war auch erst 11 Jahre alt,als ihr Vater 1944 fiel. Ob sie und ihre jüngeren Brüder auch einen Vormund hatten? Darüber wurde früher bei uns nie gesprochen - und heute kann ich leider niemand mehr fragen. Also - ein neuer Punkt auf meiner Rechercheliste.
                Vielen Dank für den Denkanstupser.

                @ Barbara,
                im Staatsarchiv war ich noch nicht - aber aus dem Stadtarchiv habe ich mir
                die Heiratsurkunden von Friedrich und Ida aus Hannover schon besorgt, die von Mathilde schlummert noch in Berlin (Lieferzeit 20 Monate *seufz*) und die von meinen Ururgroßeltern werde ich demnächst im ezab/Berlin suchen (sie haben in Skurz in Westpreussen geheiratet)

                LG

                Catarina

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                • Garfield
                  Erfahrener Benutzer
                  • 18.12.2006
                  • 2149

                  #9
                  Zitat von catarina Beitrag anzeigen
                  @ Anja,
                  daß man Ende des 19.Jahrhunderts Frauen für unfähig gehalten hat,ihre Kinder zu erziehen,kann man ja noch mit dem Zeitgeist erklären - aber 1945 ???
                  Meine Mutter durfte 1982! nicht selbst den Mietvertrag unterschreiben und eine Bekannte aus Deutschland hat mir das für zwei Jahre später ebenfalls bestätigt. Soviel zu Zeitgeist

                  In der Ahnenforschung hatte ich noch nichts mit Vormundschaften zu tun, aber aus der Literatur um Heim- und Verdingkinder meine ich mich zu erinnern, dass gerade bei alleinerziehenden Müttern auf jeden Fall ein Vormund eingesetzt wurde. Wenn ihnen die Kinder nicht sogar weggenommen wurden, weil man sie nicht als fähig erachtete, für die Erziehung und Ernährung zu sorgen. Und das auch noch bis in die 60er/70er-Jahre des 20. Jarhunderts. Im Mittelalter waren sie da weit weniger "altmodisch" .

                  Bei den Meldelisten werden meines Wissens nur die Haushaltsvorsteher genannt und alle anderen, die dort wohnten mit aufgeführt. Du könntest versuchen, die Karten von allfälligen Onkel und Tanten aufzuspüren, vielleicht wurden die Kinder dann dort untergebracht.
                  Gibt es Adressbücher von 1903?
                  Viele Grüsse von Garfield

                  Suche nach:
                  Caruso in Larino/Molise/Italien
                  D'Alessandro in Larino und Fossalto/Molise/Italien und Montréal/Kanada
                  Jörg von Sumiswald BE/Schweiz
                  Freiburghaus von Neuenegg BE/Schweiz
                  Wyss von Arni BE/Schweiz
                  Keller von Schlosswil BE/Schweiz

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                  • Silke Schieske
                    Erfahrener Benutzer
                    • 02.11.2009
                    • 4400

                    #10
                    Also meine Mutti hat ihren Vater auch im Krieg verloren, aber sie brauchte keinen Vormund. Auch nicht als meine Omi (ihre Mutti) noch ein weiteres Kind bekam und beide alleine aufzog ohne jeglichen Vater.

                    Das gleiche ist mir auch nicht von meiner Urgroßmutter bekannt. Als mein Urgroßvater 1930 mit gerade mal 42 Jahren verstarb war das letzte Kind noch nicht mal geboren. Soweit ich weiß blieben die Älteren Kinder zu Hause und haben die Mutter samt den jüngeren Geschwistern mit versorgt. Meine Urgroßeltern kamen aus Elbing.

                    Nach dem Krieg waren viele Frauen Witwen und Kinder Halbwaisen, da hat man sich doch um alles andere kümmern müssen, als um einen Vormund. Zudem gingen auch die Frauen dann Arbeiten.

                    LG Silke

                    Wir haben alle was gemeinsam.
                    Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.
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                    Kommentar

                    • annika
                      Erfahrener Benutzer
                      • 12.09.2011
                      • 242

                      #11
                      Hallo Catarina,

                      Ich habe einmal bei einem Kirchenbuch im Konfirmationsregister einen solchen Eintrag gefunden. Bei meiner Urgroßmutter steht anstatt Vater ausdrücklich der Pflegevater drin, der Eintrag ist aus 1917.

                      Da die jünste Tochter bei dem Tod des Vaters erst 12 war, könnte man bei ihrem Konfirmationseintrag im Kirchenbuch vielleicht was finden.

                      Gruß Annika
                      Suche nach den Namen:

                      Staatz, Lindenblatt, Kellmann und Kretschmann in Wakelsdorf (Wackelsdorf), Kl. Wilmsdorf, Vogtshof bei Grünhagen und Pfalsdorf im KREIS MOHRUNGEN/OSTPREUßEN

                      Uecker bzw. Ücker und Balfanz in Ristow im KREIS BELGARD/POMMERN

                      Kommentar

                      • Joanna

                        #12
                        Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
                        Meine Mutter durfte 1982! nicht selbst den Mietvertrag unterschreiben und eine Bekannte aus Deutschland hat mir das für zwei Jahre später ebenfalls bestätigt. Soviel zu Zeitgeist
                        @garfield

                        Das hat aber nichts mit Zeitgeist zu tun, sondern mit Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit.

                        Gruß Joanna

                        Kommentar

                        • Mats
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2009
                          • 3390

                          #13
                          Und eine erwachsene Frau, die verheiratet ist und evtl. Kinder hat als nicht geschäftsfähig zu bezeichnen hat eben doch etwas mit Zeitgeist zu tun meine ich.

                          Grüße vom Wiehengebirge
                          Anja
                          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                          also ist heute der richtige Tag
                          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                          Dalai Lama

                          Kommentar

                          • birgit2601
                            Benutzer
                            • 02.04.2011
                            • 61

                            #14
                            Beim Lesen ist mir eingefallen, dass mein Vater in den endsechziger Jahren Vormund über seine Nichte war.

                            Meine Tante war damals vom Vater ihrer Tochter geschieden, der in den sechzigern auch noch gelebt haben muss, da ich mich vage an ihn erinnern kann.
                            Raum Görlitz: Jähne, Geier, Rohn
                            Sensburg: Rutkowski
                            Heide (Heiligenbeil) Raum Königsberg: Neumann
                            Ostfriesland, Emsland: Maas, Isebrandt, Dorenbusch

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                            • Joanna

                              #15
                              Zitat von XJS Beitrag anzeigen
                              Und eine erwachsene Frau, die verheiratet ist und evtl. Kinder hat als nicht geschäftsfähig zu bezeichnen hat eben doch etwas mit Zeitgeist zu tun meine ich.
                              Grüße vom Wiehengebirge
                              Anja
                              Meine Antwort war für Garfield bestimmt. Und die sprach vom Unterzeichnen von Mietverträgen (und nicht davon, dass die Mutter Kinder hatte und alleinerziehend war).

                              Und das hat absolut nichts mit Zeitgeist zu tun, da es heute nicht anders ist. Nur die Volljärigkeit liegt nicht mehr bei 25 oder 21 Jahren, sondern eben bei 18. Und vorher war man bzw. ist man eben nicht voll geschäftsfähig.

                              Gruß Joanna

                              Kommentar

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