Hallo zusammen,
Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben
Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz
Meine Frage ist, bezieht sich das auch auf solch einen Fall: nach 1945 ausgewandert nach Südafrika, ca. 1960 / 1970 dort geheiratet und vermutlich in den 80ern dort verstorben?
Hat darüber jemand Erfahrungswerte?
Herzliche Grüße, Gabi
Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben
Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz
Meine Frage ist, bezieht sich das auch auf solch einen Fall: nach 1945 ausgewandert nach Südafrika, ca. 1960 / 1970 dort geheiratet und vermutlich in den 80ern dort verstorben?
Hat darüber jemand Erfahrungswerte?
Herzliche Grüße, Gabi
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