Auslandsstandesamt - Standesamt I in Berlin

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  • Klingerswalde39_44
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    Auslandsstandesamt - Standesamt I in Berlin

    Hallo zusammen,
    Als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland nimmt das Standesamt I in Berlin folgende Aufgaben wahr:
    Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben
    Beurkundung von im Ausland geschlossenen Ehen und Lebenspartnerschaften Deutscher ohne Inlandswohnsitz

    Meine Frage ist, bezieht sich das auch auf solch einen Fall: nach 1945 ausgewandert nach Südafrika, ca. 1960 / 1970 dort geheiratet und vermutlich in den 80ern dort verstorben?

    Hat darüber jemand Erfahrungswerte?

    Herzliche Grüße, Gabi
  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3419

    #2
    Zitat von Klingerswalde39_44 Beitrag anzeigen
    Beurkundung von Geburten und Sterbefällen Deutscher ohne Inlandswohnsitz, die sich im Ausland ereignet haben
    Hallo Gabi,

    ich verstehe das folgendermaßen:

    solange die im Ausland lebende Person die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist das Standesamt I für die Beurkundung zuständig.

    Die Frage ist nur: wussten das auch die Personen in Südafrika, die den Todesfall festgestellt haben und haben sie das dem Standesamt I angezeigt.

    Wenn also Deine gesuchte Person bis zu seinem Tode die deutsche Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hat, und jemand aus der Verwandschaft dem Standesamt I den Todesfall gemeldet hat, sollte es auch dort einen Eintrag im Register geben.

    Grüße vom Wiehen
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

    Kommentar

    • Klingerswalde39_44

      #3
      Zitat von XJS Beitrag anzeigen
      Wenn also Deine gesuchte Person bis zu seinem Tode die deutsche Staatsbürgerschaft nicht abgelegt hat, und jemand aus der Verwandschaft dem Standesamt I den Todesfall gemeldet hat, sollte es auch dort einen Eintrag im Register geben.

      Grüße vom Wiehen
      Anja
      Hallo Anja,
      da bin ich mir nicht so sicher, ich dachte, dass die Behörden - in dem Fall in Durban - bei einem Todesfall eines deutschen Staatsangehörigen (das war ganz sicher bis zu seinem Tod) das Standesamt I in Berlin informieren haben. Ich werde am besten mal versuchen beim Standesamt I eine Auskunft dazu zu bekommen.

      Herzlichen Dank und viele Grüße, Gabi

      Kommentar

      • Mats
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2009
        • 3419

        #4
        Zitat von Klingerswalde39_44 Beitrag anzeigen
        ich dachte, dass die Behörden - in dem Fall in Durban - bei einem Todesfall eines deutschen Staatsangehörigen [...] das Standesamt I in Berlin informieren haben.
        Hallo Gabi,

        normal sollte das so laufen. Bleibt zu hoffen, daß andere Behörden auch mit der Gründlichkeit arbeiten, die den deutschen Behörden oft nachgesagt wird.
        Ich drück Dir die Daumen.

        Grüße vom Wiehen
        Anja
        Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
        der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
        also ist heute der richtige Tag
        um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
        Dalai Lama

        Kommentar

        • Karla
          • 23.06.2010
          • 1034

          #5
          Hallo zusammen !
          Wenn ein Deutscher im Ausland stirbt und keine Nachkommen dort hinterlässt, dann ist es so wie in meinem Fall.
          Ich habe mich auch an das Standesamt 1 in Berlin gewandt und sie haben nichts gefunden.
          Bei einem Telefonat habe ich dann erfahren, dass der Verstorbene Nachkommen oder jemanden dort haben muss, der sein Ableben nach Deutschland melden muss.
          Sonst gibt es keine Nachricht über das Ableben der Personen.

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