Meldekarteien/Kreismeldekarteien

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 600

    Meldekarteien/Kreismeldekarteien

    Hallo zusammen,

    kennt sich jemand mit der Erstellung von Meldekarteien, speziell der Kreismeldekartei in der DDR, aber eben auch ganz allgemein aus?

    Mich interessiert folgendes:

    Auf diesen Karteien bzw. auch in anderen offiziellen Dokumenten wie dem Wehrpaß der Wehrmacht stehen auch die Eltern des betreffenden.

    Wie wurden solche Daten wie Eltern und Kinder in solche Dokumente und Karteien aufgenommen? Konnte das der betreffende einfach so ansagen oder mußte dafür ein Dokument vorliegen. Mir ist klar, daß man Dinge unter den Tisch fallen lassen konnte(gerade nach 1945), aber wenn man zb. ein Kind angibt, dann mußte man doch sicher etwas als Beweis vorlegen oder nicht?

    Auch wenn im Zweifel das Geburtsdatum oder ähnliches der Eltern auf solchen Karteien nicht richtig bzw. fehlerhaft waren, kann man aber den Fakt der Elternschaft als richtig annehmen, wenn es so auf den Karteien/Ausweisen steht?

    Wer hat Erfahrungen, vielleicht auch durch seine frühere Arbeit in solchen Behörden?

    Liebe Grüße und vielen Dank
    Erich
  • Mariolla
    • 14.07.2009
    • 1696

    #2
    Hallo Erich,
    nicht nur Meldekarten - Meldebücher wurden geführt, sondern auch
    Hausbücher mit namentlicher Auflistung inklusive Geb. - u. Sterbedaten,
    Geb.-Ort etc. . So wurden alle einzelne Hausbewohner aufgeführt. Eine Alternative
    und eine wahre Fundgrube. Hat man Glück, so wurden diese
    Bücher nach der politischen Wende an die Archive gegeben.

    Für diese Bücher war der Hausbesitzer verantwortlich und für die staatl.
    Mehrfamilienhäuser eine Vertrauensperson, wie z.B. der Hausmeister
    des größeren Objekts.
    Viele Grüße Mariolla

    Kommentar

    • Erich82
      Erfahrener Benutzer
      • 08.03.2011
      • 600

      #3
      Was ist denn eigentlich mit Soldaten, die nach 1945 als vermißt galten und kein Todeserklärungsverfahren eingeleitet wurde...hat man für die auch eine Meldekarte angelegt...die könnte man ja dann heute noch finden...

      Kommentar

      • Mariolla
        • 14.07.2009
        • 1696

        #4
        Nein Erich, für diese wurden keine Meldekarten angelegt, nur wenn man aus dem Krieg, Lager, Gefangenschaft etc. kam und einen festen Wohnsitz einnahm, dann wurde eine Meldekarte in dem Ort angelegt.
        Er war dann in diesem Ort ofiziell angemeldet.

        Wenn der Vermisste natürlich schon vorher in dem Ort wohnhaft und angemeldet war, dann sieht die Sache natürlich anders aus. Dann müsste
        etwas existieren.

        Viele Grüße Mariolla

        Kommentar

        • Erich82
          Erfahrener Benutzer
          • 08.03.2011
          • 600

          #5
          Ja die Person um die es geht hatte schon während des Krieges diese Heimatanschrift...die Frage is nun, ob die DDR für ihn ab 1950 ne Kreismeldekarte angelegt hat.

          Kommentar

          • Mariolla
            • 14.07.2009
            • 1696

            #6
            Da bin ich etwas überfragt. Beispiel, heute habe ich schriftl. Auskunft aus den Meldebüchern vor 1940 erhalten. Zeitraum 1934 - 1945 und aus dem hiesigen Burgenlandkreis.
            Fraglich ist ja, was ist erhalten geblieben --- ein Versuch ist es immer wert.
            Viele Grüße Mariolla

            Kommentar

            • Neu2012
              Benutzer
              • 12.03.2012
              • 15

              #7
              nicht nur der Hausmeister war dafür verantwortlich auch der ABV (Abschnittsbevollmächtigter) in den nahen Wohngebieten hatten solche Bücher zuführen bzw vom Hausmeister Information zubekommen.Meistens sind aber die Bücher heute noch im Besitzt von den Hausmeistern oder Vertraute Mieter in die Hand.


              Gruss Neu2012
              FN:Köhler in Pegau/Elstertrebnitz,FN: Bock,Stille FN:Vetter aus Hohenmölsen/Zembschen/Profen/Borna/Elstertrebnitz sowie Keutschen



              Ein Ende ist nie in Sicht

              Kommentar

              • Horst3
                Erfahrener Benutzer
                • 05.02.2009
                • 323

                #8
                DDR-Meldekarteien

                Hallo Erich,
                eine allgemein gültige Antwort hierzu ist nicht möglich. Dazu müsste man wissen, um welchen Ort es geht.
                Ich nenne hier das Beispiel von Leipzig:
                - Das Melderegister von vor 1945 hat den 2.WK überlebt und wurde bis ca. 1949 weitergeführt. Sie befindet sich jetzt im Sächsischen Staatsarchiv in Leipzig. Sie wurde außerdem durch die Mormonen verfilmt. Die Erfassung erfolgte handschriftlich auf Bogen im Format von ca. A4 (Vorder- und Rückseite) und die Ablage alphabetisch in speziellen Pappkarton (getrennt nach männlich - weiblich).
                - In den Folgejahren hat man eine neue Kartei auf Grundlage der jeweils aktuellen Meldevorgänge aufgebaut. Dazu gab es in den Polizei-Revieren der Stadt Meldestellen. Dort wurden die Zuzüge und Abgänge sowie die sonstigen zu erfassenden Vorgänge registriert und an die Kreismeldekarteien (KMK) in den Volkspolizeikreisämtern (VPKA) weitergeleitet. Die Erfassung erfolgte in den Meldestellen und der KMK auf A5 Karteikarten (in den KMK auf Kerblochkartei). Diese Kartei befindet sich jetzt im Stadtarchiv Leipzig. Der Inhalt dieser Kartei waren aktuelle Meldevorgänge und nicht z.B. Vorgänge von vor 1950.
                - Mit Einführung der Personenkennzahl (PKZ) in der DDR wurde eine zentrale Nachweisführung in EDV-Form aufgebaut (ZMK). Diese ging weit über die Belange der KMK hinaus und diente u.a. der Rationalisierung des allgemeinen Verwaltungsaufwandes. Es war z.B. in der DDR üblich bestimmte Personengruppen periodisch zu Reihenuntersuchungen oder Impfungen usw. zu bestellen. Dieser Prozeß erfolgte automatisch auf Grundlage der PKZ durch die ZMK.
                - Die hier erwähnten Hausbücher haben damit nichts zu tun. Diese wurden durch Hausbuchführer und nicht durch die Hausmeister oder ABV geführt.

                Teilweise unterliegen diese DDR-Meldekarteien jetzt dem aktuellen Datenschutz. Nicht in jedem Fall wurden sie erhalten und in Archive überführt. Die ZMK ist nicht nutzbar.
                MfG

                Kommentar

                • Erich82
                  Erfahrener Benutzer
                  • 08.03.2011
                  • 600

                  #9
                  Es geht um Wolletz bei Angermünde.Aber die entscheidene Frage ist immer noch, woher hatte das VPKA seine Perosnenstandsdaten wie die Kinder oder Eltern der jeweiligen Personen?

                  Kommentar

                  • Hannibal
                    Erfahrener Benutzer
                    • 22.12.2009
                    • 1922

                    #10
                    Hallo,

                    also das Meldewesen war vor 1945 unterschiedlich ausgeprägt (Chemnitz u. Leipzig um 1820 in sogenannten Meldebüchern). Es gab z.B.

                    • 22. April 1933 „Polizeiverordnung über das Meldewesen“ in Preußen,
                    • 11. Mai 1937 „Gesetzes über das Paß-, Ausländer-, Polizei- und Meldewesen"
                    • 06. Januar 1938 „Reichsmeldeordnung“ - Meldewesen standardisiert und vereinheitlicht -> jede Person unterlag, die sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielt, der Meldepflicht
                    • 06. September 1951 "1. Meldeordnung der DDR"



                    MFG
                    Hannibal
                    DAUERSUCHE NACH: MANOHR, MENOHR, MANUHR, MENUHR / WIEDERÄNDERS, WIEDERANDERS / ZWEINIGER
                    BERLIN:
                    CORNELIUS
                    BÖHMEN: MANDLIK, STADTHERR, URBAN, WUCHTERL
                    HINTERPOMMERN: GRIESE, PIPER, STARK
                    SACHSEN: Namensliste
                    SACHSEN-ANHALT: ADERHOLD, SINSEL
                    SCHLESIEN: HEU, HEY (Militsch)
                    THÜRINGEN: Namensliste!
                    VORPOMMERN: Namensliste!

                    Kommentar

                    • Mariolla
                      • 14.07.2009
                      • 1696

                      #11
                      Hallo Hannibal,
                      dann war es womöglich überall unterschiedlich. Bei uns im Mehrfamilienhaus hat vor 1970 der Hausmeister! das Hausbuch geführt und wurde stets kontrolliert. Als ich selber Eigentümer eines MF-Haus (später durch Umbau EF-Haus) nach 1982 wurde, bekam ich v. Voreigentümer das Hausbuch übergeben.
                      Nach der pol. Wende hätte ich es an das Archiv abgeben können, doch ich bin der Meinung, es gehört zur Geschichte des Hauses und bleibt beim Hauseigentümer.
                      Muss eh einmal darin stöbern, denn in meinem Haus wohnten nach 1945 schlesische Flüchtlinge. Es sind sehr, sehr viele Informationen enthalten.
                      Wie gesagt, ich habe Auskunft aus den Meldebüchern (Krs. Hohenmölsen-Burgenlandkreis) vor 1945 erhalten.

                      @ Erich
                      >>>Aber die entscheidene Frage ist immer noch, woher hatte das VPKA seine Perosnenstandsdaten wie die Kinder oder Eltern der jeweiligen Personen?
                      Erich, wenn das VPKA Daten hatte, dann war seine Familie dort im Ort komplett gemeldet und muss dort gewohnt haben.

                      Viele Grüße Mariolla

                      Kommentar

                      • Horst3
                        Erfahrener Benutzer
                        • 05.02.2009
                        • 323

                        #12
                        Hallo Mariolla,
                        dann war der Hausmeister in dem Fall als Hausbuchführer eingesetzt. Aber die Hausmeister waren nicht obligatorisch auch die Hausbuchführer.

                        Hallo Erich,
                        im Leipziger Melderegister, welches bis 1949 geführt wurde, sind nachfolgende Rubriken enthalten
                        1. Familienname und Vornamen
                        2. Stand und Gewerbe oder Verhältnis
                        3. Geburtsdatum, -ort und -land, Staatsangehörigkeit
                        4. Religion
                        5. Eheschließung, Trauung (Datum, welches Standesamt, welche Kirche)
                        6. Wohnung (Anschrift und Datum)
                        7. Ausweispapiere
                        8. Akten (Aktenzeichen)
                        9. Zugang und Abgang
                        10. Strafen usw.
                        11. Bemerkungen
                        Auf dem Blatt des Haushaltsvorstandes standen auch die Angaben zu Ehefrau und Kindern (Pkt. 1.-4.). Unabhängig davon hatten auch die Ehefrau und die Kinder eigene Blätter mit Hinweis auf Ehemann bzw. Eltern. Es war üblich bzw. durch Vorschriften geregelt, dass man sich bei mehrtägiger Abwesendheit bei der Polizei abzumelden und am Aufenthaltsort anzumelden hatte (Pkt.9.).

                        Auch die VPKÄ haben die Daten auf Grundlage der entsprechenden Gesetze und Verordnungen erfasst (sh.Beitrag "Hannibal").
                        Das ist jetzt nicht wesentlich anders geregelt. Es gibt gleichfalls die entsprechenden Gesetze und Verordnungen.
                        MfG

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