Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit der Erstellung von Meldekarteien, speziell der Kreismeldekartei in der DDR, aber eben auch ganz allgemein aus?
Mich interessiert folgendes:
Auf diesen Karteien bzw. auch in anderen offiziellen Dokumenten wie dem Wehrpaß der Wehrmacht stehen auch die Eltern des betreffenden.
Wie wurden solche Daten wie Eltern und Kinder in solche Dokumente und Karteien aufgenommen? Konnte das der betreffende einfach so ansagen oder mußte dafür ein Dokument vorliegen. Mir ist klar, daß man Dinge unter den Tisch fallen lassen konnte(gerade nach 1945), aber wenn man zb. ein Kind angibt, dann mußte man doch sicher etwas als Beweis vorlegen oder nicht?
Auch wenn im Zweifel das Geburtsdatum oder ähnliches der Eltern auf solchen Karteien nicht richtig bzw. fehlerhaft waren, kann man aber den Fakt der Elternschaft als richtig annehmen, wenn es so auf den Karteien/Ausweisen steht?
Wer hat Erfahrungen, vielleicht auch durch seine frühere Arbeit in solchen Behörden?
Liebe Grüße und vielen Dank
Erich
kennt sich jemand mit der Erstellung von Meldekarteien, speziell der Kreismeldekartei in der DDR, aber eben auch ganz allgemein aus?
Mich interessiert folgendes:
Auf diesen Karteien bzw. auch in anderen offiziellen Dokumenten wie dem Wehrpaß der Wehrmacht stehen auch die Eltern des betreffenden.
Wie wurden solche Daten wie Eltern und Kinder in solche Dokumente und Karteien aufgenommen? Konnte das der betreffende einfach so ansagen oder mußte dafür ein Dokument vorliegen. Mir ist klar, daß man Dinge unter den Tisch fallen lassen konnte(gerade nach 1945), aber wenn man zb. ein Kind angibt, dann mußte man doch sicher etwas als Beweis vorlegen oder nicht?
Auch wenn im Zweifel das Geburtsdatum oder ähnliches der Eltern auf solchen Karteien nicht richtig bzw. fehlerhaft waren, kann man aber den Fakt der Elternschaft als richtig annehmen, wenn es so auf den Karteien/Ausweisen steht?
Wer hat Erfahrungen, vielleicht auch durch seine frühere Arbeit in solchen Behörden?
Liebe Grüße und vielen Dank
Erich
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