Wie Erben nachweisen?

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  • eisbluehmchen
    Benutzer
    • 18.08.2011
    • 5

    Wie Erben nachweisen?

    Der Grund weshalb ich hier bin ist das ich Nachforschungen betreiben muss, um einen Erbscheinbeantragen zu können.
    Was in sofern schwierig für mich ist da ich leider nicht viele angaben über den gesuchten habe.
    Ich will mal kurz erläutern um was es geht.
    Am 26.07.11 ist meine Tante nach einem Krebsleiden gestorben. Ich habe zu Lebzeiten die Generalvollmacht erhalten die auch von Notar erstellt wurde. Dort gibt es den Vermerk das diese Vollmacht auch nach dem Tode nicht erlischt.
    Klingt gut leider bevollmächtigt diese mich nur über den Tod hinaus das Erbe meiner Tante für die Erben sozusagen zu verwalten. Ich darf aber nicht frei darüber verfügen.
    Ich weiß das ich die einzige noch lebend Angehörige bin. Mein Problem ist nur meinen Tante muss irgendwann mal vor dem Krieg oder gar im Krieg geheiratet haben. In den Akten also bei den Ämtern wurde ihr Familienstand als Unbekannt vermerkt. Ich habe keine Daten bzw Information über diesen mir völlig fremden Mann der meine Tante geheiratet hatte.
    Mein Problem ich muss also an Hand der Geburtsurkunde (die ich auch noch brauche ) meiner Tante nachweisen das dieser Mann wovon ich fest ausgehe das er schon lange tod ist auch wirklich nicht mehr unter uns weilt.
    Es ist ein Riesiges Fragezeichen vor dem ich stehe.
    Ich habe alles durchsucht es gibt keine Hinweise ich hab nicht mal einen Vornamen von diesem Mann. Es existieren keine Fotos und auch meine Tante hat mir nie was über diese Zeit erzählt. Sie hat immer nur erwähnt das sie leider keine Kinder hatte. Und mich daher als sowas wie ihr Kind gesehen hat. Obwohl ich die Tochter von ihrem Bruder war.
    So eine Menge wirres Zeug .......... aber ich bin ganz am Anfang meiner Suche und brauche dringend einen Rat . Hoffe man kann mir hier vielleicht weiter helfen.
    Ganz lieben danke
    Lg. aus Bonn
  • sternap
    Erfahrener Benutzer
    • 25.04.2011
    • 4070

    #2
    im evangelischen oder katholischen kirchenbuch müsste zum taufeintrag ein vermerk zum traueintrag gemacht worden sein.
    freundliche grüße
    sternap
    ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
    wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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    • animei
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2007
      • 9325

      #3
      Ist die Erbenermittlung nicht sowieso Sache des Gerichts?http://de.wikipedia.org/wiki/Erbenermittlung

      Auf mich macht die Geschichte den Eindruck, als wäre der Mann im Krieg gefallen, möglicherweise war die Tante gar nicht lange verheiratet und hat vielleicht auch nie mit dem Mann zusammen gelebt.
      Zuletzt geändert von animei; 19.08.2011, 14:31.
      Gruß
      Anita

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      • sternap
        Erfahrener Benutzer
        • 25.04.2011
        • 4070

        #4
        wenn in den akten der ehestand als unbekannt steht, könnte der mann vermisst sein.
        freundliche grüße
        sternap
        ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
        wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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        • russenmaedchen
          Erfahrener Benutzer
          • 01.08.2010
          • 1833

          #5
          Hallo,
          für die Erbensuche ist das Nachlassgericht zuständig.
          Was ich nicht verstehe ist, in den Akten bei den Ämtern...??
          Im Personalausweis ist doch bereits die Angabe Frau XY, geb. UZ zu lesen.
          Gruß Sylvia
          Viele Grüße
          russenmädchen






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          • franklim
            Erfahrener Benutzer
            • 23.03.2011
            • 230

            #6
            Witwenrente ?

            Hallo Eisblümchen,

            ich rate Dir in den Rentenunterlagen/Versicherungsverlauf nachzuschauen. Bekamm Deine Tante eine Witwenrente ? Ist in ihrem Versicherungsverlauf eine Ehe/-mann vermerkt ? Gibt es einen Geburts-/Mädchennamen und einen 2.Nachnamen im Personalausweis bzw. anderen Unterlagen ?

            Grüße

            franklim
            Mit freundlichem Gruß

            Franklim

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            • eisbluehmchen
              Benutzer
              • 18.08.2011
              • 5

              #7
              Hallo animei
              Deine Vermutung ist richtig, genau so denke ich auch, aber mein Problem ist ich muss nachweisen können das dieser Mann nicht mehr lebt ..... ich haben einen Nachnamen aber weder habe ich einen Vornamen noch ein Geb. Datum von diesem Mann.
              Und noch mal sorry an alle hier ........ es war nicht meine Absicht einen stein ins rollen zu bringen auf die art ......... bitte noch mal um Entschuldigung ich werde mich besser, ein neuling wie ich es bin muss sich hier erstmal durch wuselen ...... bin ja dankbar für den hinweis der mir weiterhelfen kann.
              Lg. eisbluehmchen

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              • animei
                Erfahrener Benutzer
                • 15.11.2007
                • 9325

                #8
                Wenn die Erbenermittlung Sache des Gerichts ist, musst Du nachweisen, dass der Mann nicht mehr lebt? Das versteh ich nicht. Da Du nicht in direkter Linie mit diesem Mann verwandt bist, würdest Du ja nirgendwo Auskünfte über ihn bekommen.
                Hast Du schonmal die Datenbanken von Volksbund u. ä. durchsucht, ob er da eventuell zu finden ist?
                Gruß
                Anita

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                • Sabine1972
                  Erfahrener Benutzer
                  • 22.07.2008
                  • 615

                  #9
                  Hallo Eisbluehmchen,
                  wenn der Name selten ist, lohnt sich vielleicht eine Suche beim Volksbund http://www.volksbund.de/ vielleicht ist auch die Tante als Angehörige in einer Akte vermerkt.
                  Viel Erfolg

                  Sabine
                  Suche / Forsche: Rauber (Tholey), Meiser (Merchweiler), Hol(t)z, Recktenwald, Becker (Saarland), Reck, Riedel, Raffelt, Gonschior (Oberschlesien), Geelhaar / Gelhar / Gelhaar (Coburg, Mehltheuer (Sachsen)), Matthes (Oberwohlsbach), Kelch (Eishausen), Amberg (Gleicherwiesen), Hopf (Heubach), Stiegler / Stigler

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                  • eisbluehmchen
                    Benutzer
                    • 18.08.2011
                    • 5

                    #10
                    Ich bin hier dankbar für jeden tipp
                    und sorry wenn ich den eindruck gemacht habe das mich die antworten nicht interessieren ... ich muss mich hier erstmal zurecht finden für mich ist das alles ganz neu ......

                    Ich habe den geb. namen meiner Tante ich weiß wo sie geb. wurde ....
                    zu der frage witwenrente
                    Nein hat sie nicht bekommen sie wurde überall selbst beim am als Familienstand unbekannt geführt .......... aber auf grund dessen das sie nicht den gleichen nachnamen hatte wie mein Vater also den Mädchennamen muss und werde ich davon ausgehen das sie irgendwann und irgendwo mal geheiratet haben muss. Mein problem ist ich muss nachweisen das dieser mann für mich Mr. XX nicht mehr lebt und das er keine Kinder hatte. Um folglich weiter Erben außer mich auszuschließen. Wenn mag kann mich auch gern per pm oder email anschreiben wie gesagt bin dankbar für jede hilfe die ich bekomme kann

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                    • eisbluehmchen
                      Benutzer
                      • 18.08.2011
                      • 5

                      #11
                      Sabiene 1972

                      danke für den tipp werd ich auf jeden fall mal reinschauen.
                      Lg eisbluehmchen

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                      • gustl
                        Erfahrener Benutzer
                        • 25.08.2010
                        • 678

                        #12
                        Hallo Eisblümchen

                        herzlich willkommen hier im Forum.

                        Wenn ich Dir zu einer Vorgehensweise raten darf, würde ich folgendes tun:

                        Gehe am besten zum zuständigen Nachlassgericht (das ist z.B. in Berlin und Schleswig-Holstein das Amtsgericht) und lass Dich dort von einem Rechtspfleger beraten. Sie haben dort Erfahrung mit dem Ermitteln von Erben und können Dir auch sagen, was Dir als nächster Angehöriger zuzumuten ist an Nachforschungen. Da der Familienstand Deiner verstorbenen Tante ungeklärt ist, kann das bedeuten, dass sie keine Heiratsurkunde vorweisen konnte. Das würde für mich heißen, dass sie nicht an ihrem letzten Wohnort geheiratet hat sondern irgendwann zugezogen ist. Das alles läßt sich sicher mit dem Meldeamt klären, auf die Unterlagen dort hat das Nachlassgericht auch Zugriff.

                        Die Kosten, die Dir möglicherweise entstehen werden, darfst Du aus dem Nachlass der Tante begleichen, auch das kann Dir aber der Rechtspfleger erklären.

                        Ich wünsche Dir, dass sich die leidige Angelegenheit nicht allzu lange hinzieht. Wenn Du weitere Fragen hast, melde Dich ruhig wieder.

                        Liebe Grüße
                        Cornelia

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                        • russenmaedchen
                          Erfahrener Benutzer
                          • 01.08.2010
                          • 1833

                          #13
                          Hallo Eisblümchen,
                          Cornelia hat Recht.
                          Das Nachlassgericht bekommt Meldung über den Erbfall und ist nach dem BGB
                          verpflichtet, nach Erben zu suchen. In manchen Bundesländern ist ein Nachlasspfleger bestallt, der sich der Sache annimmt.
                          Aber egal wer, tritt dem Gericht auf die Füsse, die müssen dich beraten oder nimm dir einen Rechtsanwalt. Viel Erfolg wünscht Sylvia
                          Viele Grüße
                          russenmädchen






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                          • gudrun
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.01.2006
                            • 3266

                            #14
                            Hallo Eisblühmchen,

                            das Nachlaßgericht kann über eine Zeitungsanzeige mit Fristsetzung den Ehemann suchen.
                            Wenn es keine Kinder aus der Ehe gibt, und Deine Tante hat ja betont, sie hatte keine Kinder, kann das doch nicht so schwer sein.
                            Vielleicht kommst Du aber auch über die Meldekarten Deiner Tante weiter. Suche von Ort zu Ort.
                            Wenn alle Stricke reißen, dann würde ich auch zu einem Rechtsanwalt gehen, der sich mit dem Erbrecht gut auskennt.

                            Viel Glück bei Deiner Suche
                            wünscht
                            Gudrun

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                            • IStorb
                              Erfahrener Benutzer
                              • 07.08.2011
                              • 366

                              #15
                              Hallo Eisblümchen,

                              bei meinem Vater war es auch so: Er hat kurz vor Kriegsende geheiratet, und es war für uns immer ein Rätsel, wer diese Frau war.
                              Vor einiger Zeit habe ich mir seine Geburtsurkunde schicken lassen, und darin war auch diese Ehe eingetragen mit dem Aktenzeichen des zuständigen Standesamtes. Damit konnte ich dann die Heiratsurkunde einfordern.
                              Also würde ich an deiner Stelle auch zunächst die Geburtsurkunde deiner Tante besorgen.

                              Gruß Irmgard
                              Schöne Grüße
                              Irmgard
                              (sucht in Niedersachsen, am Niederrhein, Posen, Ostpreußen, Sachsen, in den Niederlanden mit kleineren Ausflügen nach Berlin und Hamburg)

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