Hallo,
ich habe beim Standesamt Löbau/Sachen den Heiratsregistereintrag aus dem Jahre 1949 vom Bruder meines Urgroßvaters angefordert.
Das Standesamt lehnte die Anforderung ab. Begründung: Ich wäre nicht auskunftsberechtigt, da es sich nur um den Bruder meines Urgroßvaters handelt.
Ist das richtig, dürfen mir da keine Unterlagen ausgehändigt werden? Die Ehe wurde später geschieden, meines Wissens nach gingen aus der Ehe auch keine Kinder hervor. Wer ist denn dann noch auskunftsberechtigt?
Von den anderen Geschwistern meines Urgroßvaters habe ich bisher alle Urkunden bekomme, die ich angefordert hatte. Teilweise verlangten die Standesämter nicht einmal einen Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen mir und der gesuchten Person.
Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit an den Heiratsregistereintrag zu kommen?
Vielen Dank udn viele Grüße
René
ich habe beim Standesamt Löbau/Sachen den Heiratsregistereintrag aus dem Jahre 1949 vom Bruder meines Urgroßvaters angefordert.
Das Standesamt lehnte die Anforderung ab. Begründung: Ich wäre nicht auskunftsberechtigt, da es sich nur um den Bruder meines Urgroßvaters handelt.
Ist das richtig, dürfen mir da keine Unterlagen ausgehändigt werden? Die Ehe wurde später geschieden, meines Wissens nach gingen aus der Ehe auch keine Kinder hervor. Wer ist denn dann noch auskunftsberechtigt?
Von den anderen Geschwistern meines Urgroßvaters habe ich bisher alle Urkunden bekomme, die ich angefordert hatte. Teilweise verlangten die Standesämter nicht einmal einen Nachweis der verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen mir und der gesuchten Person.
Gibt es vielleicht doch noch eine Möglichkeit an den Heiratsregistereintrag zu kommen?
Vielen Dank udn viele Grüße
René
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