Namensänderung des Kindes nach Heirat der Eltern

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  • Erich82
    Erfahrener Benutzer
    • 08.03.2011
    • 795

    Namensänderung des Kindes nach Heirat der Eltern

    Hallo zusammen,

    ich habe folgende Frage. Meine Großmutter ist 1931 unehelich geboren. Nun habe ich aber herausgefunden das später , wann weiß ich nicht genau, meine Urgroßmutter verheiratet war. Meine Oma behielt trotzdem immer ihren Geburtsnamen, also den der Mutter vor der Heirat. Möglicherweise ist aber der spätere Ehemann der Vater meiner Oma.

    Unter welchen Bedingungen hätte sich denn der Nachname meiner Oma nach der Heirat der Mutter ändern müssen. Ist es trotzdem möglich das der Ehemann der Vater meiner Oma ist?. Wie war das damals geregelt? weiß jemand was dazu?

    Vielen dank für eure Hilfe.

    Gruß Erich
  • uwe-tbb
    Erfahrener Benutzer
    • 06.07.2010
    • 2880

    #2
    Hallo Erich,

    normalerweise ändert sich der Name nur, wenn der Stiefvater das Kind adoptiert - ansonsten ändert sich der Name nicht. Eine Namensänderung wird im Geburtsstandesamt auf der Urkunde vermerkt. Auch nach dem heutigen Recht muss der Vater das Kind zuerst anerkennen und dann adoptieren.

    Viele Grüße
    Uwe

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    • asteroiddana
      Erfahrener Benutzer
      • 07.03.2010
      • 159

      #3
      Hallo Erich,

      soweit mir bekannt ist, wurden die unehelichen Kinder, sofern der Vater nicht angegeben war) immer mit dem Geburtsnamen der Mutter geführt.
      Haben dann eventuell die leiblichen Eltern nach der Geburt geheiratet wurde das uneheliche kind offtmals legitimiert, sprich der Vater hat das Kind als seines anerkannt. Dies wurde meist bei dem Geburts/Taufeintrag mit einem Vermerk notiert.
      War die Mutter zum Zeitpunkt der unehelichen Geburt noch nicht mündig so mußte von Gerichtswegen ein Vormund bestimmt werden. lebte die Mutter noch bei ihren Vater zu Haus war meist dieser der Vormund. In den Akten des zuständigen Vormundschaftsgerichts ist oftmals der leibliche Vater angegen worden. Vielleicht kommst du so weiter.

      Weitere Infos vielleicht auch für deinen Fall findest du in dem Artikel:


      Viele Grüße
      Anja

      Meine FN:
      KARNSTAEDT (Berlin Wilmersdorf, Neu Rosenthal);
      SCHÖNICKE,LIEBE, OCKERT,BÄNSCH,WIESE (Platkow)
      GRÜNEBERG,MEHLING (Gusow)
      MÜNCHOW (Letschin, Bollersdorf, Garzin)
      SYDOW,BARDELEBEN (Hasenholz)
      RUSCHKE,HANISCH,NACKIES,KUHNERT,LEHMANN; MORITZ,HEIDE,ERDMANN,KÜHN,ROLL,MIETHKE (Letschin);
      ROLL (Sophienthal)
      LINSE,BLÖDORN (Kiehnwerder, Letschin)
      HASSE,KOPPE (Wriezen);
      LINKE,HÄNELT (Fehrbellin, Weißensee)
      HÜBNER (Fehrbelin, Nauen)
      EYLERT (Nauen)
      NEISE,KÜSTER (Torgelow, Ückermünde)

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      • Klingerswalde39_44

        #4
        Hallo,
        ich habe auch so einen Fall in Ostpreußen. Der Vater hat nachträglich 1941 nach der Heirat der Kindsmutter die Vaterschaft anerkannt. Dazu gab es einen Vermerk auf der Geburtsurkunde von 1939 mit der Aktenzeichennummer des Gerichtes und dem Vermerk "Das Kind ist gemäß des Beschluß vom Amtsgericht ... ehelich geworden". Danach erhielt das Kind den neuen Familiennamen.

        Gruss, Gabi

        Kommentar

        • Erich82
          Erfahrener Benutzer
          • 08.03.2011
          • 795

          #5
          Kann mir jemend erklären, warum bei unehelichen Geburten eine Vormundschaft notwendig war. Die Mutter war doch volljährig in den meisten Fällen. Was hat es damit auf sich? In meinen Fall ist die Kindsmutter 3 Wochen nach der Geburt des Kindes 24 geworden.

          Gruß Erich

          Kommentar

          • VerenaRohde
            Erfahrener Benutzer
            • 06.06.2011
            • 135

            #6
            Hallo Erich, es ist und war im Personenstandsrecht schon immer üblich gewesen, einen Amtsvormundt einzusetzen, wenn a.) Die Mutter aus irgendwelchen sozialen Gründen, nicht in der Lage war dies allein auzzuüben, und b.) wenn es um Rechtsangelegenheiten ging, wie z. B. Verträge, in denen nicht geschäftfähige Kinder namentlich eingesetzt wurden, und diese Verträge bis zur vollen Geschäftsfähigkeit des Kindes schwebend unwirksam waren, wie z. B. Ein Kind als Eigentümer eines Hauses oder einer Firma.
            LG Verena
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            • Gritl
              Benutzer
              • 22.05.2008
              • 54

              #7
              Hallo an Alle,

              ich habe einen aehnlichen Fall (um 1906), wobei jedoch die Mutter sich hat scheiden lassen, ihren Ehenamen aber behielt (war unter diesem auch im Sterberegister eingetragen.

              14 Monate nach der Scheidung wurde ein Kind geboren, welches aber den Maedchennamen der Mutter erhielt. Haette das Kind nicht den Ehenamen bekommen muessen, da die Mutter ihn ja weiter gefuehrt hat?

              Die Vaterschaft dieses Kindes ist auch noch unklar.

              Liebe Gruesse
              Gritl

              Kommentar

              • VerenaRohde
                Erfahrener Benutzer
                • 06.06.2011
                • 135

                #8
                re

                Hallo,

                ein klares nein da geschieden, ein ja, wenn der Vater es rechtlich anerkannt hätte.
                LG Verena
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                • Gritl
                  Benutzer
                  • 22.05.2008
                  • 54

                  #9
                  @ Verena,

                  Danke fuer die schnelle Antwort und Erklaerung!

                  Kommentar

                  • Erich82
                    Erfahrener Benutzer
                    • 08.03.2011
                    • 795

                    #10
                    Weiß jemand, welches Gericht man in Polen wegen der Amtsvormundschaft heute dazu Anschreiben muß? Meine Oma wurde 1931 unehelich in Wundschütz, Kreis Kreuzburg (Oberschlesien) geboren.

                    Gruß Erich

                    Kommentar

                    • VerenaRohde
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.06.2011
                      • 135

                      #11
                      re

                      Hallo Erich,

                      dort könntest Du dein Anliegen einmal vortragen. Der internationale Sozialdienst arbeitet Länderübergreifend seit 80 Jahren.

                      Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
                      Michaelkirchstraße 17/18

                      Arbeitsfeld VII / Internationaler Sozialdienst

                      10179 Berlin-Mitte
                      Telefon: (+49-30)62/980-403
                      Fax: (+49-30)62/980-450


                      LG Verena
                      LG von Verena aus Berlin
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                      • Friedhard Pfeiffer
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.02.2006
                        • 5053

                        #12
                        Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
                        Weiß jemand, welches Gericht man in Polen wegen der Amtsvormundschaft heute dazu Anschreiben muß? Meine Oma wurde 1931 unehelich in Wundschütz, Kreis Kreuzburg (Oberschlesien) geboren.
                        Wundschütz, Kreis Kreuzburg, gehörte zum Amtsgerichtsbezirk Kreuzburg. Dessen Akten werden, soweit sie den Krieg überstanden haben, im Staatsarchiv Oppeln aufbewahrt. Einfach mal nachfragen!
                        Mit freundlichen Grüßen
                        Friedhard Pfeiffer

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                        • Mats
                          Erfahrener Benutzer
                          • 03.01.2009
                          • 3419

                          #13
                          Zitat von Erich82 Beitrag anzeigen
                          Kann mir jemend erklären, warum bei unehelichen Geburten eine Vormundschaft notwendig war. Die Mutter war doch volljährig in den meisten Fällen.
                          Da Frauen in der Bundesrepublik bis 1977 nicht einmal ohne Erlaubnis ihres Ehemannes einen Beruf ergreifen durften, ist eigentlich klar, daß man auch keiner 24 jährigen Frau die alleinige Erziehung ihres Kindes zugetraut hat.

                          Ich kenne selbst einen solchen Fall: geboren 1944, Vater im Krieg gefallen.
                          Sie bekam einen Vormund, der bis zu ihrer Hochzeit alleine erziehungsberechtigt war. Ihre Mutter musste bei jeder Kleinigkeit den Vormund um Erlaubnis fragen.

                          Hier mal einige Eckdaten der Frauenrechte:

                          • bis 1958 konnte ein Ehemann das Arbeitsverhältnis seiner Frau fristlos kündigen
                          • bis 1958 hatte der Mann quasi alleinige Entscheidungsgewalt über alle Eheangelegenheiten und damit auch über seine Frau
                          • bis 1958 verwaltete der Mann das Vermögen, das seine Frau mit in die Ehe brachte, sämtliche Einkünfte in der Ehe gehörten dem Mann allein, auch der Lohn, den die Frau für ihre Erwerbstätigkeit bekam.
                          • erst 1979 wurde das väterliche Vorrecht in allen Erziehungsfragen vollständig aufgehoben
                          • bis 1977 gab es eine gesetzlich geregelte Aufgabenteilung in der Ehe
                          Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
                          der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
                          also ist heute der richtige Tag
                          um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
                          Dalai Lama

                          Kommentar

                          • uwe-tbb
                            Erfahrener Benutzer
                            • 06.07.2010
                            • 2880

                            #14
                            Archiwum Państwowe w Opolu
                            ul. Zamkowa 2
                            45-016 Opole
                            tel: (77) 454-40-75 do 76
                            fax: 454-21-12
                            email: sekretariat[at]archiwum.opole.pl
                            www.archiwum.opole.pl

                            fond No.: 866 / 0 Card: B
                            CIVIL REGISTERS
                            Title/Name of creator:
                            Urząd Stanu Cywilnego w Kluczborku

                            Other names:
                            Standesamt Kreuzburg

                            dates: 1874-1905 1874 - 1905




                            (Amtsgericht Kreuzburg im Archiv Oppeln

                            Archiwum Państwowe w Opolu
                            ul. Zamkowa 2
                            45-016 Opole
                            tel: (77) 454-40-75 do 76
                            fax: 454-21-12
                            email: sekretariat[at]archiwum.opole.pl
                            www.archiwum.opole.pl

                            fond No.: 669 / 0 Card: A
                            Title/Name of creator:
                            Sąd Obwodowy w Kluczborku

                            Other names:
                            Amtsgericht Kreuzburg

                            dates: [1754] 1878-1945[1975] 1754 - 1754
                            1874 - 1945
                            1975 - 1975

                            Sprachen: Deutsch und polnisch

                            Sind auch noch zahlreiche Unterlagen von Notariaten vorhanden sowie Akten des Landratsamtes.

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