In ev. Kirchenbüchern der Markgrafschaft Ansbach des 17. Jh. bin ich nun schon mehrfach auf Einträge der Art gestoßen: "X und Y sind als Fornikanten nach der Predigt bzw. concione finita copulirt worden". Ist das "nach der Predigt" wörtlich oder als Metonymie ("nach dem Gottesdienst") aufzufassen? Für letzteres spräche vielleicht ein Motiv des zeitweisen Ausschlusses aus der Gemeinde als Strafe. Ich würde mich freuen, wenn jemand einen Literaturhinweis für mich hätte. Bisher habe ich nur Polemiken gegen den "Brauch" aus der aufgeklärten bayerischen Epoche nach 1806 gefunden.
Dank und Gruß,
Friedrich
Dank und Gruß,
Friedrich
Kommentar