suche Informationen zum Namen Ahland

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  • gerd51
    Benutzer
    • 10.03.2011
    • 20

    suche Informationen zum Namen Ahland

    Ich suche Informationen zum Stammbaum der Familie Ahland,
    ich habe heute von einem Erbenermittler (Emrich) Post bekommen und ich soll von einer Edith Ruth Ahland was erben,
    ich selbst habe schon einen großen Stammbaum erstellt nur der genannte Name kommt da nicht vor und weiß so nicht wie ich mich verhalten soll bzw. ob hier jemand mit dem Namen was anfangen kann.
    Vielleicht kann mir auch jemand näheres zu dem Namen mitteilen.
    Ich weiß auch nicht ob diese Erbenermittler seriös sind
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9329

    #2
    Wenn man bei google nur Erbenermittlung eingibt, bekommt man gleich an erster Stelle Emrich angeboten. Interessanterweise arbeitet für die auch der Administrator dieses Forums.

    Aber bis Du jetzt lange versuchst, etwas über diese Edith herauszufinden, ist das Erbe vielleicht verfallen. Ich vermute, diese Dame ist ohne direkte Nachkommen und ohne Testament verstorben und man hat jetzt jahrelang versucht, alle auch nur weitläufig mit ihr verwandte Personen ausfindig zu machen. Sicher stehst Du auf einer Liste mit vielen anderen Personen und bekommst irgendein Hundertstel ihres Nachlasses.

    Keine Ahnung, ob dieses Ermittlungsbüro seriös ist. Was haben sie denn von Dir als nächsten Schritt verlangt?
    Gruß
    Anita

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    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6223

      #3
      Hallo Animei,

      wer ist denn "man" der jahrelang nach unbekannten Erben ermittelt?
      Der "Staat" ist meines Wissens nach, dazu nicht verpflichtet.
      Deswegen gibt es ja das Gewerbe der privaten Erbenermittler.

      Der "Staat" muss meines Wissens nach, nur in öffentlichen Anzeigern eine Such-Anzeige nach den unbekannten Erben schalten. Sehe ich das falsch, das interessiert mich mal?

      Außerdem wird meist eine Frist von 6 Wochen genannt, in der sich die unbekannten Erben melden müssen.
      Eine Frist von nur 6 Wochen kommt mir sehr kurz vor und nicht jeder liest diese öffentlichen Anzeigen in den Zeitungen.

      Zum Thema selbst glaube ich, dass dieser Gerd ein "Fake" sein könnte. Wenn er wissen will, ob eine private
      Firma für Erbenermittlumg seriös ist, sollte er sich an die IHK oder an eine andere Stelle wenden.
      Außerdem kann hier niemand einen Stammbaum "xyz" aus den Hut zaubern, ohne dass jegliche Ortsangaben gemacht werden. Da dieser Gerd nach eigenen Angaben schon einen umfangreichen eigenen Stammbaum erstellt hat, scheint mir seine naive Anfrage besonders seltsam.

      Soll er doch die Firma einfach kontaktieren, was kann denn negatives dabei herauskommen?
      Um Schulden wird es sich bei dieser Erbangelegenheit sicher nicht handeln, damit würden sich Erbenermittler nicht befassen.

      Falls dieser Gerd51 hier real ist, wünsche ich ihm, dass das Erbe sich für ihn lohnt. ,-)
      Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, schlägt der Staat in Form der Erbschaftssteuer auch zu.


      Gruß Juergen
      Zuletzt geändert von Juergen; 11.03.2011, 03:31.

      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9329

        #4
        Hallo Juergen,

        wie das genau vor sich geht, weiß ich eigentlich nicht, ich bin jetzt nur von einem mir bekannten Fall ausgegangen, und zwar habe ich ein Schreiben von 1963 von einem Rechtsanwalt und Nachlasspfleger, der schreibt u. a.:

        … ist am 22.3.1957 ...(Name) ohne Hinterlassung eines Testaments gestorben und das Nachlassgericht hat mich, da die Erben unbekannt waren, … am 02.04.1959 zum Nachlasspfleger bestellt. ...war es mir in mühevoller Kleinarbeit, aber in verhältnismäßig kurzer Zeit möglich, alle Erben festzustellen und hierüber dem Nachlassgericht am 28.03.1960 und 24.10.1960 unter Übersendung von Stammbäumen zu berichten...

        Dann folgt eine Auflistung von 98 Erben, deren Anteile zwischen 1/6 und 1/2100 liegen.
        Gruß
        Anita

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        • Maurice
          Erfahrener Benutzer
          • 24.10.2008
          • 173

          #5
          Ahland

          Hallo Gerd51,
          Aland habe ich in einer Linie: Anna (Catharina) Elisabeth *1747 Hofgeismar. Die Aland's waren Huggenotten und die Namensschreibweise unterschiedlich (Ahland, Aland, Alliaud). Als direkte Verwandte ist die also auszuschließen.

          Woher soll Edith Ruth Ahland denn stammen?

          Kommentar

          • Juergen
            Erfahrener Benutzer
            • 18.01.2007
            • 6223

            #6
            Hallo alleserseits,

            die Fragestellung, ob eine gewerbliche Erbenermittlung "xyz" seriös ist, wird hier sicher niemand verbindlich beantworten können.
            Vielleicht hofft der Anfragende auch mit Seiner Anfrage, die gewerbliche Erbenermittlungsfirma, zu umgehen.
            Denn er, der vermeintliche Erbe in der Nachlassangelegenheit, wird beim Nachlassgericht nachweisen müssen,
            in welchem Verwandtschaftsverhältnis er zum Erblasser stand.

            Laut "Verwandt" gibt es 152 Telefoneinträge zum Namen AHLAND in Deutschland verteilt.
            Ob diese Personen alle miteinander nahe verwandt sind, weiss der Geier.


            Zuständig ist das Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes des Erblassers.
            Die gesetzliche Regelung zur amtlichen Erbenermittlunug durch die Nachlassgerichte,
            scheint von Bundesland zu Bundeland unterschiedlich geregelt zu sein.

            IHK Berlin, allgemeine Informationen, Gewerbliche Erbenermittlung

            "Wann wird ein Erbenermittler aktiv?
            Erbenermittler arbeiten meist ohne konkreten Auftrag auf eigenes wirtschaftliches Risiko, zum Beispiel aufgrund einer Veröffentlichung des Nachlassgerichts. Dabei konzentrieren sie sich aus wirtschaftlichen Gründen auf höhere Nachlasswerte.
            Es kommt aber auch vor, dass sie einen Auftrag erhalten, so zum Beispiel von:
            Stadt- und Gemeindeverwaltungen
            Nachlass- und Abwesenheitspfleger
            Testamentsvollstrecker
            Rechtsanwälten und Notaren
            Hausverwaltungen
            Erben aus teilweise unbekannten Erbengemeinschaften
            Privatpersonen"
            ________________________________________________

            Im Elektronischen Bundesanzeiger (Herausgeber: Bundesministerium der Justiz) werden regelmäßig solche Nachlasssachen veröffentlicht.


            Dort steht auch meist, die unbekannten Erben, mögen sich binnen 6 Wochen melden, sonst kassiert der Fiskus alles.
            Ich habe noch nicht gefunden, wo diese 6 Woche-Frist in einem Gesetzestext belegt ist.
            An anderer Stelle las ich, dass es eine 6-wöchige Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft gibt.

            Gruß Juergen
            Zuletzt geändert von Juergen; 11.03.2011, 19:00.

            Kommentar

            • animei
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2007
              • 9329

              #7
              Zitat von Juergen Beitrag anzeigen
              Dort steht auch meist, die unbekannten Erben, mögen sich binnen 6 Wochen melden, sonst kassiert der Fiskus alles.
              Das ist das, was mich etwas irritiert und doch auch im völligen Widerspruch zu dem von mir geschilderten Fall steht.
              Gruß
              Anita

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              • Juergen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 6223

                #8
                Hallo Animei,

                ich habe mir einige dieser öffentlichen Aufforderungen durch die Amtsgerichte angeschaut.

                Einige Todesfälle lagen zum Teil 10 Jahre zurück.
                Mir scheint bei diesen Veröffentlichungen, wo Fristen von 6 Wochen oder auch 3 Monate genannt werden, handelt es sich um die letztmaligen öffentlichen Aufforderungen bevor der Nachlass dem Fiskus zufällt.

                Ob die Nachlassgerichte oder durch die Nachlassgerichte beauftragte Dritte in diesen 10 Jahren tatsächlich aktiv nach den möglichen Erben suchten und wie oft diese Aufforderungen veröffentlicht wurden, weiß nicht. Wie gesagt, soll es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Reglungen geben ob überhaupt von amtlicher Seite aus ermittelt wird. Solche Ermittlungen kosten einigen Personaleinsatz.


                Gruss

                Juergen

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                • Gabi123
                  Neuer Benutzer
                  • 14.03.2011
                  • 3

                  #9
                  Hallo Gerd 51!
                  Ich habe auch ein solches Anschreiben bekommen, etwas zu erben von Edith Ruth Ahland.-Sicher wäre es nicht verkehrt, sich auszutauschen. Über die genannte Firma habe ich auch erkundigungen eingezogen und einen Anwalt eingeschaltet.
                  Ich finde, man könnte es versuchen, ob dabei was raus kommt. Jedes kleine Geld ist doch willkommen, oder?!- Also melde Dich bei mir , Gabi123

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                  • gerd51
                    Benutzer
                    • 10.03.2011
                    • 20

                    #10
                    Hallo Gabi, wie ich von der Verbraucherberatung gehört habe liegt auf jeden Fall nichts negatives gegen die genannte Firma vor aber da Du auch von dieser Firma angeschrieben worden bist, komischer Weise mein Bruder der ja auch dann Erbe wäre nicht zweifle ich sehr an die Realität, eben wie ich schon geschrieben hatte kommt bei mir in meinem Stammbaum weder mütterlicher noch väterlicher Seite der Name vor,
                    ich warte einfach mal ob ich nochmals Post bekomme, hab aber keine Lust Geld zu zahlen und noch weniger Lust Daten von mir preiszugeben denn davor warnt die Verbraucherzentrale.
                    Gerd51

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                    • animei
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.11.2007
                      • 9329

                      #11
                      Hallo Gabi, hallo Gerd,

                      ich bin ja auch ein sehr vorsichtiger Mensch, aber ehrlich gesagt verstehe ich diese Aufregung nicht, auch nicht, warum hier gleich ein Anwalt eingeschaltet wird, es ist doch noch gar nichts passiert und was soll schon passieren, solange ihr nicht auf das Schreiben reagiert.

                      Wenn ich mir den Internet-Auftritt der besagten Firma ansehe, macht sie auf mich keinen unseriösen Eindruck. Was haben die denn geschrieben, wie Ihr weiter vorgehen sollt? Die haben doch sicher nicht verlangt, dass Ihr irgendwelches Geld bezahlt. Und wo ist das Problem, einfach mal dort anzurufen und zu fragen, wie Ihr denn mit der Dame verwandt sein sollt und wie die ganze Sache nun weiter abläuft.

                      Ihr habt beide als Wohnort Wuppertal angegeben, also wäre es ja vielleicht doch möglich, dass die Dame über hundert Ecken mit Euch verwandt war. Der Familienname kann der Ehename sein.

                      Der Familienname der in meinem geschilderten Fall verstorbenen Dame (und die war nicht verheiratet) kommt in meiner Familie auch überhaupt nicht vor, das alleine besagt also noch gar nichts.

                      Also wie gesagt, ich würde einfach mal bei Emrich anrufen und alles genau hinterfragen, auch welche Kosten auf Euch zukommen, falls sich die Sache doch als richtig erweist.
                      Gruß
                      Anita

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                      • Juergen
                        Erfahrener Benutzer
                        • 18.01.2007
                        • 6223

                        #12
                        Liebe Erbengemeinschaft Gaby und Gerd,

                        wieso sucht Ihr eigentlich eine Verbindung zum Namen AHLAND?

                        Wenn die Frau verheiratet war und zuletzt vermutlich Wittwe, dann ist Ihr Geburtsname
                        entscheidend. Geschieden kann Sie natürlich auch gewesen sein.

                        Wenn kein Testament vorliegt, wird meines Wissens nach über die Blutsverwandtschaft vererbt.

                        Die Dame hatte sicherlich zuvor Ihren Ehemann beerbt falls dies durch Testament festgelegt
                        wurde.

                        Entschuldigung Gerd51, dass ich Dich für ein Fake hielt.

                        Falls Du hier länger im Forum aktiv werden willst, wir freuen Uns hier immer über neue Mitglieder
                        mit umfangreichen Stammbaum.

                        Falls ich etwas falsch sehe, bitte ich um Korrektur meiner Gedanken.

                        Gruß Juergen
                        Zuletzt geändert von Juergen; 14.03.2011, 23:23.

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                        • Silke Schieske
                          Erfahrener Benutzer
                          • 02.11.2009
                          • 4493

                          #13
                          Hallo an alle,

                          Mir fälltdazu gerade was ein. In diesem Zusammenhang hatte sie im Fernsehen unlängst mal einen Beitrag, in der eine Frau nach ihrem Tod an alle vererbte, die ihr im Leben freundlich und höflich entgegengetreten sind. Darunter waren Verkäuferinnen/Kassiereinnen,Postbote......

                          Also, wenn ihr das nicht wisst, würde ich mich der Meinung von Animei und Jürgen anschließen und einfach dort anrufen. Erst dann wisst ihr, wer sie war und warum gerade ihr Erben seit.

                          LG Silke
                          Wir haben alle was gemeinsam.
                          Wir sind hier alle auf der Suche, können nicht hellsehen und müssen zwischendurch auch mal Essen und Schlafen.

                          Kommentar

                          • animei
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.11.2007
                            • 9329

                            #14
                            Ich hab mir die Seiten der genannten Erbenermittlung jetzt mal ziemlich komplett durchgelesen. Also mir erscheint das, soweit ich es beurteilen kann, alles sehr seriös. Der Ablauf wird ausführlich erklärt, auch die anfallenden Kosten werden genannt, die erst bei Auszahlung des Erbes fällig werden, dass also keine Vorauszahlungen zu leisten sind. Angegeben sind des weiteren eine (richtige) Postadresse, Telefonnummer, Umsatzsteuernummer und Handelsregisternummer. Und sie schreiben, dass man bei Fragen anrufen oder einen Termin vereinbaren soll.
                            Gruß
                            Anita

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                            • mesmerode
                              Erfahrener Benutzer
                              • 11.06.2007
                              • 2727

                              #15
                              hallo,
                              habe da etwas für Jürgen,
                              man hat 6 Wochen Zeit, nach Kenntnis des Todes, um ein Erbe auszuschlagen.
                              Für den Pflichtteil, 3 Jahre nach Kenntnis v. Erbfall
                              erbrechtliche Ansprüche verjähren nach 30 Jahren

                              Uschi
                              Schlesien: Gottschling, Krischock, Bargende, Geburek, Missalle
                              Niedersachsen : Bleidistel, Knoke, Pipho, Schoenebeck, Plinke
                              NRW : Wilms, Oesterwind, Schmitz, Wecks
                              Rheinland Pfalz : Ingenbrandt, Schmitt, Ries, Emmerich

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