Aufgebote vor der Hochzeit (evangelisch, Altona um 1850)

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  • JohannesF
    Erfahrener Benutzer
    • 11.09.2021
    • 219

    Aufgebote vor der Hochzeit (evangelisch, Altona um 1850)

    Hallo,

    ich war bisher fast nur ab 1800 und nur in evangelischen Kirchenbüchern unterwegs. In meinen Orten war man meistens froh, wenn es Taufe, Trauung und Sterberegister gibt. Jetzt schaue ich mir Altona an, eine Heirat von 1853. Hier gibt es zusätzlich gleich zwei Verlobungs-Register, und ich wollte mal fragen, ob das jemand näher erklären kann bzw. ob ihr eine gute Quelle hat, die das zusammenfasst.

    Die Trauung selbst habe ich gefunden (Nr. 270 Freudendahl/Voigt): https://www.archion.de/p/8cbd3a0aaa/

    Am Ende steht drunter:

    Die Procl. ist hieselbst geschehen an den Sonntagen
    des 19. 20. 21 Trinitatis.
    O. Pr. Erb. ran [???] 29. Septbr. 1853

    Ok, "Proclamation" ist das Aufgebot, soweit komme ich noch mit. 19./20./21. Trinitatis sind drei Sonntage. Das ist auch hier zu finden: https://www.archion.de/p/7aaa89dada/

    Aber was ist dieses "O. Pr." vom 29.09.1853? Das steht im zweiten Verlobungsverzeichnis, hier (links oben Nr. 254): https://www.archion.de/p/ba800eda05/

    Ist das quasi die offizielle Anmeldung der Hochzeit?! Und was steht da genau vor dem Datum: "Oberpr. Erl. d_d, 29. Septbr 1853"

    Oder ist das nur derjenige, der den Eintrag verfasst hat?

    Viele Grüße,
    Johannes
  • Posamentierer
    Erfahrener Benutzer
    • 07.03.2015
    • 1183

    #2
    Hallo Johannes, ich lese bei der Trauung: "O. Pr. Erl vom 29. Septbr. 1853" - Der Oberprediger hat das Paar getraut und zwar am angegebenen Datum.
    Lieben Gruß
    Posamentierer

    Kommentar

    • JohannesF
      Erfahrener Benutzer
      • 11.09.2021
      • 219

      #3
      Hallo,

      Danke für Deine Antwort. Dann steht "O. Pr." vielleicht wirklich nur für Oberprediger. Ich hatte vermutet, dass das der Name für die beurkundete Handlung vom 29.09. ist. Im Kirchenlatein kenne ich mich noch nicht so gut aus. Die Hochzeit selbst müsste am 23. Oktober stattgefunden haben. Im Traueintrag steht das ja in der zweiten Spalte recht unmissverständlich.

      Am 29. September waren sie aber offenbar mit Zeugen schon mal beim Pastor. Im Prinzip stehen dort aber nur die Namen und die Eltern sowie die beiden Zeugen und ein Hinweis auf die Aufgebote. Immerhin aber mit Unterschrift. So eine Beurkundung der Verlobung ist mir sonst noch nie untergekommen, deswegen frage ich. Aber gut, Altona gehörte damals gleichzeitig zu Deutschland und zu Dänemark. Vielleicht ist das etwas, das in Dänemark üblich war?! Die Hauptkirche von Altona war damals wohl die zweitgrößte Kirche von Dänemark, sagt Wikipedia. :-)

      Viele Grüße,
      Johannes

      Kommentar

      • Gastonian
        Moderator

        • 20.09.2021
        • 5736

        #4
        Hallo Johannes:

        Solche Amtshandlungen waren nicht nur in Dänemark üblich; sie sind mir auch in Hessen-Kassel begegnet (z.B. http://www.archion.de/p/09b4efb432/).

        Zu einer Heirat damals brauchte man viele Einwilligungen - Konsente der Eltern, gegebenerfalls auch Einwilligung der Landesregierung (im Fall von Soldaten oder Beamten), und Nachweis, dass es keine anderen Ehehindernisse gab.

        DIe "Verlobung" am 29.09.1853 war also die Ankündigung des Brautpaars bei der Kirche, dass sie zu heiraten gedachten; zu diesem Zeitpunkt wurden wohl die Einwilligungen der Eltern auch eingebracht.

        Auf den drei darauffolgenden Sonntagen (19., 20., und 21. Trinitatis waren in 1853 der 02.10., 09.10., und 16.10.) wurde dann "proklamiert" - d.h., von der Predigtkanzel die bevorstehende Heirat verkündet mit der Aufforderung, etwaige Ehehindernisse (insbesondere vorherige Eheversprechen mit anderen Personen) zu melden. Nur nachdem bei dreimaliger Proklamation kein Ehehinderniss gemeldet wurde, konnte dann am 23.10. in der Kirche geheiratet werden.

        Verlobungsregister als solche sind selten, Aufgebotsregister aber nicht (oft vereinigt als "Aufgebots- und Trauregister") - und diese können eine genealogisch wertvolle Quelle sein. Bei Trauungen, in denen die zwei Heiratenden aus verschiedenen Orten stammten, wurde die Trauung nur in dem KB des Trauorts (meist, aber nicht immer, dem Wohnort der Braut) verzeichnet. Die Proklamationen erfolgten aber an beiden Orten, und vom zweiten Ort gab es dann eine "Demission" (also Bescheinigung zu dem Pfarrer des Trauorts, dass auch am anderen Ort kein Ehehinderniss gemeldet wurde). Falls also dein Vorfahre auswärts geheiratet hat und kein Traueintrag für ihn an seinem Wohnort zu finden ist, kann ein Aufgebotsverzeichnis mit Demission dir verraten, an welchem anderen Ort der Traueintrag zu finden ist.

        VG

        --Carl-Henry
        Wohnort USA

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        • JohannesF
          Erfahrener Benutzer
          • 11.09.2021
          • 219

          #5
          Hallo,

          Danke für die ausführlichen Erläuterungen. Altona hat generell recht viele Unterlagen, mehr als in vielen anderen Orten. In diesem Fall auf jeden Fall nett, denn der Brautvater hat unterschrieben. Das nimmt man ja gerne mit (ich speichere zu jedem Vorfahren auch eine Unterschrift, sofern eine zu finden ist).

          Viele Grüße,
          Johannes

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