Urgroßmutter musste ins Gefängnis

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  • KlauenbergNI
    Erfahrener Benutzer
    • 16.04.2016
    • 288

    Urgroßmutter musste ins Gefängnis

    Hallöchen Zusammen,

    in der Zeitung in Wuppertal bin ich auf einen sehr interessanten Steckbrief meiner 3fach Urgroßmutter gestoßen: https://zeitpunkt.nrw/ulbbn/periodic...ise%20Behle%22

    Anscheinend wurde nach ihr wegen Diebstahl gesucht.
    Hat jemand hier Erfahrung mit solchen Situationen.
    Glaubt ihr über solche Ereignisse gab es Gerichtsverfahren oder hat sich so etwas einfach im Sand verlaufen.
    In der Zeitung finde ich jedenfalls kein Update mehr.

    Vielen Dank schon einmal für eure Erfahrungen!

    Liebe Grüße,
    KlauenbergNI
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  • Dammwinkel
    Erfahrener Benutzer
    • 14.04.2025
    • 429

    #2
    Moin,
    persönlich in unserer Familie habe ich keine Erfahrungen damit gemacht.
    Im Pommern wurden aber auch solche Anzeigen aufgegeben !

    Wenn die gesuchte Person gefasst war, kam es auch zu Verhandlungen und die Strafen hatten es in sich !!
    Selbst bei sogenannten kleinen Delikten konnte man ein paar Jahre Zuchthaus bekommen; Danach durfte man oft
    3-5 Jahre den Ort nicht verlassen, stand unter polizeilicher Aufsicht und hatte sich täglich auf der Polizeidienststelle
    zu melden.
    Das wurde auch in der Zeitung veröffentlicht, damit jeder Bescheid wusste.
    Falls die Person sich nicht dort aufhielt, wo sie sein sollte, musste es gemeldet werden.

    Es wurden aber auch teilweise sehr hohe Geldstrafen verhängt, wenn diese nicht beglichen werden konnten, in
    Gefängnisstrafen umgewandelt wurden.

    Alles wurde veröffentlicht !

    Es grüßt Dammwinkel
    Zuletzt geändert von Dammwinkel; 18.09.2025, 18:17.

    Kommentar

    • KlauenbergNI
      Erfahrener Benutzer
      • 16.04.2016
      • 288

      #3
      Ohh wow dann war das ja wohl doch schlimmer als ich gedacht hatte 🫣 Vielen Dank dir!!
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      Kommentar

      • Dammwinkel
        Erfahrener Benutzer
        • 14.04.2025
        • 429

        #4
        Moin, was ich über die Urteile gelesen hatte, es waren z. Teil keine Ersttäter aber trotzdem interessant:

        Einige Beispiele:

        Amtsblatt der Königlichen Regierung in Köslin 1860:

        Amtsblatt 1/K...4. Januar 1860
        Strafurteile, die vom 1. Oktober bis Ende Dezember 1859 v. d. kgl. Gerichten d. diesseit. Departements gefällt und rechtskräftig geworden sind:

        1. Albrecht Strenge, Einwohner aus Podjas
        ---Diebstahl in 3. Rüf,
        ---27. September 1859
        ---4.J. Zuchthaus / 5 J. unter Polizeilicher Aufsicht

        2. Gottlieb Borchardt, ehemaliger Kaufmann zu Stolp
        ---Wechselfälschung
        ---19. Oktober 1859 vom Schwurgericht
        ---2 1/2 J. Zuchthaus + 500 Rth Geldb.oder 6 M. Zh.

        Amtsblatt No.17/25 April 1860, Seite 146/150
        Strafurteilen die vom 1. Januar 1860 bis Anfang März 1860 v.d. Gerichten des Reg. Bez.Köslin gefällt und rechtskräftig geworden sind

        3. Ferdinand Zibell, Tagelöhner an der Odergan ?
        ---Straßenraub
        ---20. Februar 1860
        ---10 Zuchthaus / 5 J.unter Polizeilicher Aufsicht

        4. Friedrich Stüwe, Brettschneider aus Neuendorf
        ---Schwerer Diebstahl
        ---23,Februar 1860
        ---2 J. Zuchthaus / 2 J. unter Polizeilicher Aufsicht

        Es grüßt Dammwinkel

        Ps.: Da kann doch so manch ein Krimineller froh sein, heute leben zu dürfen.
        Zuletzt geändert von Dammwinkel; 19.09.2025, 06:29.

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        • Der Görlitzer
          Erfahrener Benutzer
          • 18.11.2022
          • 938

          #5
          Guten Abend,

          ein ähnliches Beispiel habe ich bei meiner 3xUrgroßmutter Johanna Nitter geb. Wiesner. Aufgrund von Trunksucht und Diebstahl wurde nach ihr in der Militscher Zeitung gefahndet.

          Schon 1880 ließ ihr Ehemann eine Zeitungsannounce veröffentlichen, in der es heißt, dass er jeden verklagen würde, der seiner Ehefrau Alkohol ausschenken würde. Eine weitere Announce berichtet, dass sie ein Tischtuch und Ohrringe gestohlen bzw. gefunden habe. Um 1883 ließ sich ihr Ehemann von ihr scheiden und heiratete erneut.

          1883 wurde dann ein Steckbrief gegen sie veröffentlicht und das aufgrund des Diebstahls Unterssuchungshaft gegen sie verhängt worden sei. 1884 erscheint die letzte Erwähnung in der Zeitung, dass der Steckbrief erledigt sei. Was nach 1884 mit ihr geschah, ist bislang unbekannt. Ihr Ehemann zog mit der zweiten Ehefrau und den Kindern fort.

          Mit freundlichen Grüßen

          Kommentar

          • Balle
            Erfahrener Benutzer
            • 22.11.2017
            • 3480

            #6
            Die Schwester meines 2-fach Urgroßvaters wurde wegen Betruges und Diebstahl mehrfach verurteilt.
            Da findet sich ein interressanter Abschnitt in den Hannoverschen Polizeiblättern.
            Zuletzt wurde sie verurteilt und ins zentrale Spinnhaus in Peine eingeliefert.
            Leider verliert sich dort ihre Spur.


            Hannoversches Polizeiblatt, Jg 1850, Band 4 Nr. 7758-9878, Seite 248, Nr. 8065.

            KROCHEM, Marie, aus Posen, auch GLÜSEN, Amanda Catarina, aus Burgdamm früher sich nennend, Alles angeblich.

            Unter dem letztern Namen gerieth am 11. Dezember 1849 zu Stade, wegen verschiedener Unterschlagungen eine dort seit dem 31. Oktober 1849 dienende Person in Haft. Sie machte über ihre persönlichen Verhältnisse völlig unbefangen sehr bestimmte Angaben, welche anfänglich um so wahrscheinlicher erschienen, als sie sich von der dortigen Polizeibehörde ein Dienstbuch auf den bezeichneten Namen zu verschaffen gewußt hatte. Bei den vom Stadtgerichte zu Stade angestellten genauern Nachforschungen ergab sich indeß bald, daß die sämmtlichen Angaben erlogen waren, daß die Verhaftete auf höchst freche und listige Weise zunächst einen Taufschein sich zu erschleichen gewußt, später mit Hülfe desselben später den betreffenden Polizei-Officianten hintergangen und so ihre Zulassung zum Dienen erwirkt hatte. Die Verhaftete mußte dann auch ihre bisherigen Lügen als solche anerkennen, trat sofort aber nur mit einem neuen Lügengewebe über ihre persönlichen Verhältnisse hervor.

            Sie nannte sich Marie KROCHEM, wollte aus Posen sein und erzählte nun ihren Lebenslauf in gewöhnlicher Weise derartiger Vagabonden, so in sich unwahrscheinlich und durch angestellte Nachforschungen als lügenhaft später erwiese, daß die sämmtlichen dessfallsigen Angaben zur weiteren Ermittlung der wahren Persönlichkeit der Verhafteten nicht den geringsten sichern Anhaltspunct bieten.

            Sie will nach diesen Angaben mit einer Harfenistin Lisette SCHÖNEFELD etwa 6 Jahre lang in Deutschland, Belgien und andern Ländern umhergezogen sein. Nach ihrer Angabe ist die Schönefeld mit 3 Kindern, 2 Töchtern von vielleicht 28 und 23 Jahren, auch einem Sohne von etwa 25 Jahren, umhergezogen, selbst aber in einem Kirchdorfe im Mecklenburgischen schon im Herbste 1848 verstorben. Ueber die speciellen Reisen, welche sie später mit den Schönefelder Kindern gemacht haben will, ist die Arrestantinangeblich zu nähern Erklärungen nicht im Stande, erzählt nur, daß sie im Sommer 1849 sich in Bremen längere Zeit in der s.g. Juden=Herberge in der Korbmacherstraße, fernerim Sommer 1849 vier Tage bei einem Schlachter in Verden sich aufgehalten hätten, welcher in derNähe der Kirche an der Strasse wohne, die mitten durch die Stadt führe, nicht minder im Julius 1849 sechs Tage lang bei dem Wirthe zu Delmenhorst am Markte und endlich im Winter 1849vier Wochen lang bei einem Wirthe Namens Mevisohn in Herzberg logirt hätten. Bei späterer Vernehmung hat sie ihre, wenn auch erwiesen unwahren, Angaben hartnäckig wiederholt, ist in alen wesentlichen Puncten auf Widersprüchen nicht zu ertappen gewesen und hat nur insofern ihre frühere Angabe modificiert, als sie von einem Orgeldreher Dreyer in Bremen erfahren haben will, daß ihr Vater, der alle Krankheiten zu curiren verstände, im vorigen Sommer auf dem Transporte gewesen sei und durch Harburg gekommen sei, während sie früher erzählt hatte, ihr Vater sei vor längern Jahren nach der Revolution in Posen wahrscheinlich nach Italien gegangen und sie habe nichts wieder von ihm vernommen. Bei dem Amte Harburg angestellte Erkundigungen haben dieserhalb kein Resultat geliefert.

            Da die Verhaftete völlig gewandt, außer dem Hochdeutschen das Plattdeutsche spricht und zwar in dem gewöhnlichen Bremen=schen Dialecte, da sie ferner ihren Namen ziemlich gewandt in deutschen Buchstaben schreibt, so ist wohl ohne Zweifel ihre Heimath nur im nordwestlichen Deutschland zu suchen und mag es leicht der Fall sein, daß sie vielleicht einige Zeit mit vagirenden Handelsleuten oder Musikern umhergezogen, sich nachmals von diesen getrennt und dann unter Benutzung der inmittelst erlernten Gaunerkniffe, sich unter falschem Namen wieder in die gewöhnlichen Lebensverhältnisse einzuschieben gesucht hat. Möglich, ja wahrscheinlich ist es, daß sie durch falschen Namen entweder früher gegangene Verbrechen zu verheimlichen oder sich der demnächst in Aussicht stehenden speciellenAufsicht der Heimathbehörde zu entziehen sucht.

            Die Untersuchung wegen Unterschlagung ist mit dem gesetzlichen Vagabonden=Verfahren bei dem Stadtgerichte zu Stade einstweilen combinirt und ersucht das letztere um schleunige Mittheilung alles Desjenigen, was zu einer Aufklärung der persönlichen Verhältnisse der Verhafteten geeignet sein möchte, namentlich also auch um baldige Nachforschung an den obenangegebenen Orten des angeblichen früheren zeitweiligen Aufenthalts und Nachricht über das Ergebniß solcher Nachforschung.

            Pers.=Beschr: Religion angeblich katholisch, Alter 19 Jahre angeblich, wahrscheinlich aber schon einige Jahre älter, Größe 5 Fuß 4 Zoll, Haare dunkelblond, Stirn niedrig, Augenbrauen dunkelblond, Augen grau, Nase stumpf und dick, Mund ziemlich groß, Zähnegesund, Kinn gewöhnlich, Gesicht rund und dick, Gesichtsfarbe gesund. Sprache hoch= und plattdeutsch. Besondere Zeichen: a. am linken Bein oberhalb des Fußes eine Doppelnarbe, angeblich von einer Schußwunde herrührend; b. am linken Unterarm eine kleine runde Narbe von der Größe einer Linse.

            Bekanntm Beh., auf Grund einer Requisition des Stadtgerichts zu Stade: Die Redaction 7/3.1850

            [8437] Überschrift: ERLEDIGUNGEN

            KROCHEM, Marie aus Posen, auch GLÜSEN, Amanda Catharina, aus Burgdamm früher sich nennend, alles angeblich, welche seit dem 11.December 1849 zu Stade wegen verschiedener Unterschlagungen und Vagabondage in Haft befindet und deren persönliche Verhältnisse laut IV. No. [8065] zu ermitteln waren, ist jetzt als die sehr oft bestrafte diebische Vagabondin Margarete Henriette OTTE, aus Hiddigwarder Moor, Oldenburgischen Amts Berne, ermittelt.

            Nachtr. Beh.: Polizeidirection zu Harburg 7/8. 1851

            [11428] OTTE, Margarethe Marie Henriette, aus Hiddigwardener Moor, oldenburgischen Amts Berne, in IV. No. [8065] und [8437] vorkommend. Sie ist die Tochter des verstorbenen Anbauers Arend Otte und der Meta, geborene von Bessen, ist geboren am 31.December 1826, im evangelischen Glauben confirmirt, hat dann das elterliche Haus verlassen, um als Dienstmagd ihr Unterkommen zu suchen. Sie hat bei vielen Herrschaften conditionirt, bei keiner sich aber längere Zeit bleiben können, weil sie sich stets Veruntreuungen hat zu Schulden kommen lassen. Schon in ihrem 16. Lebensjahr, 1842, ist sie bei dem oldenburgischen Landgerichte zu Delmenhorst wegen acht kleiner Diebstähle zur Untersuchung gezogen, mit 3 Monaten Gefängniß und 20 Rutenhieben bestraft. Nachmals ist sie im Jahre 1845 bei dem Gerichte Lesum=Schönebeck wegen Betrügerei polizeilich mit 14tägigem geschärften Gefängniß bestraft. Im Jahre 1846 wurde die OTTE zu Bremen, wo sie sich umhergetrieben hatte, wegen Diebstahls und Unterschlagung bei dem dortigen Criminalgerichte zur Untersuchung gezogen und zu zehnwöchiger geschärfter Haft verurtheilt. Noch in demselben Jahre 1846 gerieth sie bei dem Amte Osterholz wegen Betrügereien, Diebstähle und Unterschlagungen in Haft, wurde wegen eines Theils der erhobenen Anschuldigungen von der Instanz entbunden, im Uebrigen aber zu achtwöchigem geschärften Gefängniß bestraft. Im Jahre 1849 ist sie bei dem Amt Neuhaus a.d. Oste wegen Entwendung zur Untersuchung gezogen. Sie hatte sich damals unter dem Namen Margarethe PAULS aus Tönningen vermiethet, nannte sich im Verlaufe der Untersuchung Johanne SCHÖNFELD und wurde auf diesen Namen , ohne Ermittlung ihrer wahren Verhältnisse, zu 10 Wochen Gefängniß verurtheilt. Während dieser Haft lernte sie im Gefängnisse einen als Vagabonden dort einsitzenden frühern preußischen Trompeter KROCHOWSKY aus Posen kennen und nannte sich in dieser Veranlassung später in der Untersuchung zu Stade Marie KROCHEM aus Posen, in IV. No. [8065][8437] vorkommend. Nach vollzogener Strafe ist sie vom Amte Neuhaus nach Varel gewiesen, hat denertheilten Zwangspaß aberweggeworfen, sich nach Stade begebenund sich dort auf den Namen GLÜSEN als Dienstmagd Legitimation und Unterkommen zu verschaffen gewußt, wie solches in iV. No. [8065] bereits angegeben ist. Im Verlaufe der bei dem Stadtgerichte zu Stade geführten Untersuchung hat die Otte sich als eine äußerst freche Lügnerin bewiesen, eine große Verstellungsgabe. und eine hervorstechende Neigung zu Veruntreuungen, namentlich auch dadurch an den Tag gelegt, daß sie während ihrer Haft nochmals mehrere Entwendungen und Unterschlagungen verübte. Es istnur den mit großer Beharrlichkeit und in umfassendem Maßstabe vom Stadtgerichte zu Stade getroffenen Einleitungen zuzuschreiben, daß die Entlarvung dieser gemeingefährlichen Person endlich gelungen.Sie ist zu 18 Monate Strafarbeitshaus verurtheilt, verbüßt jetzt diese Strafe in Peine und wird im Januar 1852 durch Transport in ihre Heimat befördert werden.

            Sollte das oldenburgische Amt Berne sie alsdann, wie zu erwarten steht, auch unter polizeiliche Aufsicht stellen, so ist es doch höchst wahrscheinlich, daß die OTTE sich ihrem frühern Lebenswandel wieder ergeben, dann aber in das hannoversche Gebiet kommen und sich unter falschem Namen wieder umhertreiben wird.

            Pers.=Beschr. findet sich in IV. No. [8065] und ist nur noch zu bemerken, daß bei den Acten des Stadtgerichts zu Stade sich ein Daguerreotypbild der OTTE findet, wonach sie betreffenden Falls künftig leicht zu recognosciren sein wird.

            Bekanntm. Beh. auf Grund der vom Stadtgerichte zu Stade mitgetheilten Acten: Die Redaction 30/8.1851

            Lieben Gruß zum Wochenende
            Manfred
            Lieber Gruß
            Manfred

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