Ehelich zweite Tochter bei Eheschließung

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  • Balle
    Erfahrener Benutzer
    • 22.11.2017
    • 3427

    Ehelich zweite Tochter bei Eheschließung

    Wenn bei einer Eheschließung die ehel zweite Tochter heiratet, bezieht sich das auf den Zeitpunkt der Geburt, oder den Zeitpunkt der Hochzeit.
    In meinem Beispiel habe ich drei ältere Schwestern nach Geburtsdatum. Die älteste hat später geheiratet, hat also nachweislich gelebt.
    Von den beiden anderen habe ich noch nichts gefunden. Sie könnten also vor der Hochzeit der zweite/vierten Tochter verstorben sein.
    Gibt es Regeln für solche Einträge?

    Gruß
    Manfred
    Lieber Gruß
    Manfred
  • debert
    Erfahrener Benutzer
    • 22.03.2012
    • 1514

    #2
    Meine Erfahrung: es bezieht sich meist auf den Zeitpunkt der Geburt, jedoch zählen nur lebende Geschwister.

    Kommentar

    • Balle
      Erfahrener Benutzer
      • 22.11.2017
      • 3427

      #3
      Natürlich, die Reihenfolge nach Geburt, aber die Summe zum Zeitpunkt der Hochzeit.

      Nach Geburt war die Braut 4. Tochter, bei Eheschließung nur noch 2. Tochter.
      Also sind zwischenzeitlich zwei Mädchen verstorben, oder sehe ich das falsch?
      Lieber Gruß
      Manfred

      Kommentar

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