Wenn bei einer Eheschließung die ehel zweite Tochter heiratet, bezieht sich das auf den Zeitpunkt der Geburt, oder den Zeitpunkt der Hochzeit.
In meinem Beispiel habe ich drei ältere Schwestern nach Geburtsdatum. Die älteste hat später geheiratet, hat also nachweislich gelebt.
Von den beiden anderen habe ich noch nichts gefunden. Sie könnten also vor der Hochzeit der zweite/vierten Tochter verstorben sein.
Gibt es Regeln für solche Einträge?
Gruß
Manfred
In meinem Beispiel habe ich drei ältere Schwestern nach Geburtsdatum. Die älteste hat später geheiratet, hat also nachweislich gelebt.
Von den beiden anderen habe ich noch nichts gefunden. Sie könnten also vor der Hochzeit der zweite/vierten Tochter verstorben sein.
Gibt es Regeln für solche Einträge?
Gruß
Manfred
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