Adoption 1935 - Erteilung des Familiennamens

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  • debert
    Erfahrener Benutzer
    • 22.03.2012
    • 1551

    Adoption 1935 - Erteilung des Familiennamens

    Guten Morgen,

    Ich bin ja seit einiger Zeit auf der Suche nach meinem Urgroßvater. Mittlerweile per DNA, da alle anderen Unterlagen und Recherchen keine Ergebnisse ergaben. (Geburtsregistereintrag, Kirchenbucheintrag, Vormundschaftsakten....).

    Mein Großvater wurde 1927 unehelich geboren und erhielt 1935 mit der Hochzeit seiner Mutter auch den Namen des Mannes. Auf dem Geburtseintrag ist vermerkt:

    "....hat der Maler Erich Ebert in Meerane, als Ehemann der Kindesmutter d. nebengen. Kinde Günter Erhard Döbler mit Einwilligung der Mutter und d. Kindesvormundes seinen Familiennamen Ebert erteilt..."

    Ist das eine offizielle Adoption? Besteht hier vll. die Möglichkeit noch Unterlagen zu finden? Oder lief das einfach im Rahmen der Trauung mit ab? Wie erfolgte dieser Prozess denn normalerweise

    Dankeschön
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 23925

    #2
    Google KI sagt: Nein. Eine Einbenennung ist keine Adoption.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • MaJaLu
      Erfahrener Benutzer
      • 20.04.2014
      • 164

      #3
      Hallo,
      eine weitere Idee: Hast du geprüft, wo die Mutter bei der Geburt Günters 1927 gewohnt hat? Hast du, falls vorhanden, in den Archiven die Einwohner- bzw. Meldekarteien der beiden sowie ggf. aus späteren Jahren recherchiert? Hast Du ebenfalls Dir auch die Kommunion oder Konfirmation angeschaut im Kirchenbuch, auch hierbei habe ich schon "Treffer" zum leiblichen Vater gehabt.Vielleicht hast du dort das Glück, dass der leibliche Vater verzeichnet ist.

      Viel Glück und Grüße
      Zuletzt geändert von MaJaLu; 27.08.2025, 11:00.

      Kommentar

      • debert
        Erfahrener Benutzer
        • 22.03.2012
        • 1551

        #4
        Dankeschön,
        Ja die möglichen Eintragungen aus Geburt, Taufe .... haben wir geprüft. Adressbücher von Meerane habe ich auch alle - jedoch wissen wir ja nicht, wen wir suchen. Es gibt Geschichten zu einem Fleicher - auch da habe ich eine unfassbar lange Liste aus Meerane, die mir noch nicht weiterhilft (ich hoffe immer auf Namensübereinstimmung aus DNA Forschungen). Vormundschaftsakten gibt es nicht mehr, Gerichtsverfahren wurde nicht angestrebt, bzw. die junge Mutter wurde überredet es zu unterlassen.

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