Annahme: Frau Gruber und Herr Fuchs, beide ledig und nie verheiratet gewesen, dt, Staatsbürger, wollen heiraten. Welchen Ehenamen können sie wählen?
(Kinder bleiben bei meiner Frage hier außen vor. Es geht auch nicht um Personen, die nachträglich den Namen geändert haben wollen.)
1) Sie bleiben bei ihren bisherigen Namen.
2) Beide heißen jetzt Gruber .
3) Beide heißen jetzt Fuchs.
4) Beide heißen jetzt Gruber-Fuchs.
5) Beide heißen jetzt Fuchs-Gruber.
6) Beide heißen jetzt Gruber Fuchs.
7) Beide heißen jetzt Fuchs Gruber.
Habe ich das neue Namensrecht richtig verstanden?
Schönen Nachmittag!
Kastulus
(Kinder bleiben bei meiner Frage hier außen vor. Es geht auch nicht um Personen, die nachträglich den Namen geändert haben wollen.)
1) Sie bleiben bei ihren bisherigen Namen.
2) Beide heißen jetzt Gruber .
3) Beide heißen jetzt Fuchs.
4) Beide heißen jetzt Gruber-Fuchs.
5) Beide heißen jetzt Fuchs-Gruber.
6) Beide heißen jetzt Gruber Fuchs.
7) Beide heißen jetzt Fuchs Gruber.
Habe ich das neue Namensrecht richtig verstanden?
Schönen Nachmittag!
Kastulus
Kommentar