Liebes Forum,
gestern bin ich in einer Eheurkunde auf folgenden Satz gestoßen:
"Der Weber Franz Träger erklärte, auf vorherige Belehrung, daß er das von seiner Ehefrau am 10.April 1910 in Mittweida gebohrene Kind Franz Kurt, Nr. 90 des Geburtsregisters als das Seinige anerkennt."
Die Urkunde stammt aus dem Jahr 1911. Das Standesamt ist Mittweida/Sachsen.
Was bedeutet dieser Satz? Ist Franz wirklich der Vater, also eine Vaterschaftsanerkennung, oder nimmt er Kurt unter seine Flügel, obwohl er nicht der Vater ist.
Vielen Dank im Voraus
gestern bin ich in einer Eheurkunde auf folgenden Satz gestoßen:
"Der Weber Franz Träger erklärte, auf vorherige Belehrung, daß er das von seiner Ehefrau am 10.April 1910 in Mittweida gebohrene Kind Franz Kurt, Nr. 90 des Geburtsregisters als das Seinige anerkennt."
Die Urkunde stammt aus dem Jahr 1911. Das Standesamt ist Mittweida/Sachsen.
Was bedeutet dieser Satz? Ist Franz wirklich der Vater, also eine Vaterschaftsanerkennung, oder nimmt er Kurt unter seine Flügel, obwohl er nicht der Vater ist.
Vielen Dank im Voraus

en, aber mich stört die "vorherige Belehrung". Eine solche Formulierung habe ich noch nie gesehen; ich habe einige solcher Vaterschaftsanerkennungen, auch um 1900. Da steht dann auch "als von ihm gezeugt", und die vorherige Belehrung fehlt. - Okay, die Formulierung mag regional verschieden gewesen sein.
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