Liebes Forum,
gestern bin ich in einer Eheurkunde auf folgenden Satz gestoßen:
"Der Weber Franz Träger erklärte, auf vorherige Belehrung, daß er das von seiner Ehefrau am 10.April 1910 in Mittweida gebohrene Kind Franz Kurt, Nr. 90 des Geburtsregisters als das Seinige anerkennt."
Die Urkunde stammt aus dem Jahr 1911. Das Standesamt ist Mittweida/Sachsen.
Was bedeutet dieser Satz? Ist Franz wirklich der Vater, also eine Vaterschaftsanerkennung, oder nimmt er Kurt unter seine Flügel, obwohl er nicht der Vater ist.
Vielen Dank im Voraus
gestern bin ich in einer Eheurkunde auf folgenden Satz gestoßen:
"Der Weber Franz Träger erklärte, auf vorherige Belehrung, daß er das von seiner Ehefrau am 10.April 1910 in Mittweida gebohrene Kind Franz Kurt, Nr. 90 des Geburtsregisters als das Seinige anerkennt."
Die Urkunde stammt aus dem Jahr 1911. Das Standesamt ist Mittweida/Sachsen.
Was bedeutet dieser Satz? Ist Franz wirklich der Vater, also eine Vaterschaftsanerkennung, oder nimmt er Kurt unter seine Flügel, obwohl er nicht der Vater ist.
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