Hallo Sabine:
Johann war ja zu diesem Zeitpunkt Witwer - da wollte das Gericht sichergehen, dass die Kinder seiner ersten Ehe auch am Ende (eventuell bei Volljährigkeit) das gesamte ihnen zustehende Erbe von ihrer Mutter erhielten. So etwas war damals wohl schon üblich - manchmal sieht man in Kirchenbüchern des 19. Jahrhunderts bei zweiten Heiraten, dass nicht die Eltern, sondern ein Vormundschaftsgericht die Zustimmung erteilte.
VG
--Carl-Henry
Johann war ja zu diesem Zeitpunkt Witwer - da wollte das Gericht sichergehen, dass die Kinder seiner ersten Ehe auch am Ende (eventuell bei Volljährigkeit) das gesamte ihnen zustehende Erbe von ihrer Mutter erhielten. So etwas war damals wohl schon üblich - manchmal sieht man in Kirchenbüchern des 19. Jahrhunderts bei zweiten Heiraten, dass nicht die Eltern, sondern ein Vormundschaftsgericht die Zustimmung erteilte.
VG
--Carl-Henry
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