Hallo liebe Mitforscher,
ich brauche bitte Hilfe zum Verständnis des folgenden Textes:
"Vor dem Amt Jerichow hat am 7.11.1629 folgende Eheberedung stattgefunden:
1. Elisabeth geb. Klopperogge, Witwe des im zeitigen Frühjahr 1629 zu Kleinwulkow verstorbenen Müllers und Kossathen Balthasar Katte, will sich mit Cuno Sasse aus Kleinmangelsdorf verheiraten.
2. Für die aus der ehelichen Verbindung Katte oo Klopprogge hervorgegangene Tochter wird das Tochter Vatererbe festgesetzt.
3. Erbforderungen machen geltend: a) Leonhard Bittkau wegen väterlichen und brüderlichen Erbteils, b) Catharina Ruloff (Rulf?) wegen großväterlichen Erbteils und wegen Erbteils des Lorenz Bittkow (Bittkau)
4. Zeugen der Braut: a. Valentin Klopperogge, Brautvater aus Grouwlkow b. Michael Klopperogge aus Großwulkow, Bruder der Braut c. Heine Klopperogge, Bruder der Braut
5. Zeugen des Bräutigam: a. Joachim Sasse, Schmiedemeister in Tangermünde b. Thomas Curt (Kurth) aus Großmangelsdorf c. Andreas Debbelin (Döbbelin) aus Fischbeck"
Quelle: Amtshandelsbuch Jerichow Rep. D_a Bd. 2 Bl. 31b
Punkt 3 ist völlig unklar. Der Name Bittkau taucht im Zusammenhang mit Klopprogge bisher nicht auf. Allerdings ist die Mutter der Elisabeth auch unbekannt. Mal angenommen die Mutter wäre eine geborene Bittkau, dann ist Leonhard ihr Onkel. Aber er beansprucht das väterliche und brüderliche Erbteil. Wie geht das?
War Catharina Rulf mit Lorenz Bittkau verheiratet? Dazwischen steht auch ein "und".
Ich stehe komplett auf der Leitung, allerdings fehlt mir auch das Wissen um das Erbrecht im 17. Jh.
Wie war das mit dem Vater- und Muttererbe bei Wiederverheiratung?
Schon mal Danke und Grüße
Silvia
ich brauche bitte Hilfe zum Verständnis des folgenden Textes:
"Vor dem Amt Jerichow hat am 7.11.1629 folgende Eheberedung stattgefunden:
1. Elisabeth geb. Klopperogge, Witwe des im zeitigen Frühjahr 1629 zu Kleinwulkow verstorbenen Müllers und Kossathen Balthasar Katte, will sich mit Cuno Sasse aus Kleinmangelsdorf verheiraten.
2. Für die aus der ehelichen Verbindung Katte oo Klopprogge hervorgegangene Tochter wird das Tochter Vatererbe festgesetzt.
3. Erbforderungen machen geltend: a) Leonhard Bittkau wegen väterlichen und brüderlichen Erbteils, b) Catharina Ruloff (Rulf?) wegen großväterlichen Erbteils und wegen Erbteils des Lorenz Bittkow (Bittkau)
4. Zeugen der Braut: a. Valentin Klopperogge, Brautvater aus Grouwlkow b. Michael Klopperogge aus Großwulkow, Bruder der Braut c. Heine Klopperogge, Bruder der Braut
5. Zeugen des Bräutigam: a. Joachim Sasse, Schmiedemeister in Tangermünde b. Thomas Curt (Kurth) aus Großmangelsdorf c. Andreas Debbelin (Döbbelin) aus Fischbeck"
Quelle: Amtshandelsbuch Jerichow Rep. D_a Bd. 2 Bl. 31b
Punkt 3 ist völlig unklar. Der Name Bittkau taucht im Zusammenhang mit Klopprogge bisher nicht auf. Allerdings ist die Mutter der Elisabeth auch unbekannt. Mal angenommen die Mutter wäre eine geborene Bittkau, dann ist Leonhard ihr Onkel. Aber er beansprucht das väterliche und brüderliche Erbteil. Wie geht das?
War Catharina Rulf mit Lorenz Bittkau verheiratet? Dazwischen steht auch ein "und".
Ich stehe komplett auf der Leitung, allerdings fehlt mir auch das Wissen um das Erbrecht im 17. Jh.
Wie war das mit dem Vater- und Muttererbe bei Wiederverheiratung?
Schon mal Danke und Grüße
Silvia
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