Hallo,
ich bin neu im Forum, das möchte ich gerne voranstellen. Ich suche selbst seit über 20 Jahren nach Informationen zu meinen Ahnen und bin diesbezüglich Selbstbewusst genug über die Namen im einzelnen zu sprechen. Ich werde hier meine Anfrage aber mit X und Z verklausulieren, weil ich diese Forschung für eine entfernte Verwandte mache und nicht weiß, ob ihr das Teilen der Daten recht wäre.
Es geht um das Namensrecht im Jahr 1916 in Deutschland. Ein Ahne, nennen wir ihn Friedrich wurde wie seine Eltern unter dem Nachnamen X ins Stammbuch eingetragen. 1906 heiratete er eine Frau, die ebenfalls diesen Familiennamen annahm und auch deren kurz vorher unehelich geborener Sohn bekam Friedrich Xs Famliennamen im Jahr 1906.
Im Jahr 1916 wird dann in das Stammbuch unter Besondere Vorkommnisse das folgende eingetragen: "Durch Verfügung des königlichen Regierungspräsidenten zu Düsseldorf vom 14. März 1916 ist dem Friedrich X sowie seiner Ehefrau gestattet worden, an Stelle des bisherigen Namens „X“ fortan den Familiennamen „Z“ zu führen." auch seinem Sohn wird dieser Name in einer weiteren Verfügung als neuer Familienname zugesprochen. Die Vornamen bleiben unverändert.
Ich möchte gerne wissen, warum man im Jahr 1916 seinen Namen ändern konnte. War es einfach möglich? Brauchte man wichtige Gründe? Wenn ja, welche waren das? Ist jemandem ein solcher Fall bereits untergekommen? Oder hat einen Typ wo bzw wie ich Infos zum Namensrecht im Jahr 1916 finde? Ich lande bei jeder Suche immer bei dem Punkt, wo mir mitgeteilt wird, dass unseres heutiges Namensrecht im Jahr 1938 begründet wurde, aber nichts von vorher. Aus dem Studium GLAUBE ich, dass es bereits die Namensgebung eines eindeutigen Familiennamens im 19 Jh. gab. Da der Regierungsprsäsident es "gestattet" hat, musste man wohl in jedem Fall einen Antrag stellen.
Ich möchte zusätzlich sagen, dass die Friedrichs Famile und auch die Familie seiner Frau ursprünglich aus Polen kam. Der "alte Name" X war aber weder kompliziert (wie die cz oder andere Laute) noch war er anstößig oder ich konnte berüchtigte andere Menschen aus der Zeit mit diesem Namen finden. Der "neue Name" Z war zugegebenermaßen "edler" und wirkte nahezu adelig, wenn auch kein Titel oder von/van dazugehörte. Die Heirat im Jahr 1906 erfolgte aber in einer Stadt in NRW, wo auch beide Elternpaare bereits wohnhaft waren zum Zeitpunkt der Hochzeit.
Ich freue mich auf eure Antworten.
ich bin neu im Forum, das möchte ich gerne voranstellen. Ich suche selbst seit über 20 Jahren nach Informationen zu meinen Ahnen und bin diesbezüglich Selbstbewusst genug über die Namen im einzelnen zu sprechen. Ich werde hier meine Anfrage aber mit X und Z verklausulieren, weil ich diese Forschung für eine entfernte Verwandte mache und nicht weiß, ob ihr das Teilen der Daten recht wäre.
Es geht um das Namensrecht im Jahr 1916 in Deutschland. Ein Ahne, nennen wir ihn Friedrich wurde wie seine Eltern unter dem Nachnamen X ins Stammbuch eingetragen. 1906 heiratete er eine Frau, die ebenfalls diesen Familiennamen annahm und auch deren kurz vorher unehelich geborener Sohn bekam Friedrich Xs Famliennamen im Jahr 1906.
Im Jahr 1916 wird dann in das Stammbuch unter Besondere Vorkommnisse das folgende eingetragen: "Durch Verfügung des königlichen Regierungspräsidenten zu Düsseldorf vom 14. März 1916 ist dem Friedrich X sowie seiner Ehefrau gestattet worden, an Stelle des bisherigen Namens „X“ fortan den Familiennamen „Z“ zu führen." auch seinem Sohn wird dieser Name in einer weiteren Verfügung als neuer Familienname zugesprochen. Die Vornamen bleiben unverändert.
Ich möchte gerne wissen, warum man im Jahr 1916 seinen Namen ändern konnte. War es einfach möglich? Brauchte man wichtige Gründe? Wenn ja, welche waren das? Ist jemandem ein solcher Fall bereits untergekommen? Oder hat einen Typ wo bzw wie ich Infos zum Namensrecht im Jahr 1916 finde? Ich lande bei jeder Suche immer bei dem Punkt, wo mir mitgeteilt wird, dass unseres heutiges Namensrecht im Jahr 1938 begründet wurde, aber nichts von vorher. Aus dem Studium GLAUBE ich, dass es bereits die Namensgebung eines eindeutigen Familiennamens im 19 Jh. gab. Da der Regierungsprsäsident es "gestattet" hat, musste man wohl in jedem Fall einen Antrag stellen.
Ich möchte zusätzlich sagen, dass die Friedrichs Famile und auch die Familie seiner Frau ursprünglich aus Polen kam. Der "alte Name" X war aber weder kompliziert (wie die cz oder andere Laute) noch war er anstößig oder ich konnte berüchtigte andere Menschen aus der Zeit mit diesem Namen finden. Der "neue Name" Z war zugegebenermaßen "edler" und wirkte nahezu adelig, wenn auch kein Titel oder von/van dazugehörte. Die Heirat im Jahr 1906 erfolgte aber in einer Stadt in NRW, wo auch beide Elternpaare bereits wohnhaft waren zum Zeitpunkt der Hochzeit.
Ich freue mich auf eure Antworten.
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