Schutzfrist ausgelaufen - was darf bei Anfrage verlangt werden ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • XodoX
    Erfahrener Benutzer
    • 03.07.2022
    • 231

    Schutzfrist ausgelaufen - was darf bei Anfrage verlangt werden ?

    Hallo,


    es geht um Geburtsurkunden aus den 1870'ger Jahren. Erst wurde verlangt, dass ich Nachweise über die Verwandtschaft vorzeige und man redete irgendwas von Gerichtsbeschlüssen etc. Ich habe die dann darauf hingewiesen, dass das Blödsinn ist (allerdings nett gesagt). Das ich die korrigiert hatte, fand man da dann nicht so lustig und hat erstmal alles weitere ignoriert. Nachdem ich ein Fax geschickt habe und Frist gesetzt habe, kam jetzt ein Brief mit einem säuerlichen Unterton. Sind zurückgerudert und außer "berechtigtem Interesse", will man jetzt "Nachweis der Identität". Was genau das ist, steht da nicht. Dürfen die einfach sowas anfordern? Ist in Sachsen Anhalt und im Landesarchivgesetz steht dazu natürlich nichts.
  • AlfredM
    • 21.07.2013
    • 2290

    #2
    Servus XodoX


    Ich gehe davon aus das dies ein kirchliches Archiv ist,
    wo du angefragt hast.
    MfG

    Alfred

    Kommentar

    • XodoX
      Erfahrener Benutzer
      • 03.07.2022
      • 231

      #3
      Zitat von AlfredM Beitrag anzeigen
      Servus XodoX


      Ich gehe davon aus das dies ein kirchliches Archiv ist,
      wo du angefragt hast.



      Hallo. Nein, ist ein Standesamt. Kleiner Ort. Ich vermute, dass es deshalb noch beim Standesamt liegt. Jedenfalls kommt von denen die Kommunikation.

      Kommentar

      • debert
        Erfahrener Benutzer
        • 22.03.2012
        • 1469

        #4
        Hallo,


        Bei einigen Ämtern wurde ich manchmal aufgefordert eine Kopie des Perso mitzuschicken - vll. reicht das.


        Grüße

        Kommentar

        • XodoX
          Erfahrener Benutzer
          • 03.07.2022
          • 231

          #5
          Normalerweise wäre da eventuell nichts gegen einzuwenden. Aber wie die sich dort benommen haben, war schon unterirdisch. Da kommt der Eindruck auf, dass man jetzt einfach irgendwelche Sachen anfordert, um mir so viele Auflagen wie möglich zu machen. Und sowas hat noch nie jemand gefordert. Daher wollte ich wissen, ob die das überhaupt anfordern können in diesem Fall.

          Kommentar

          • AlfredM
            • 21.07.2013
            • 2290

            #6
            Servus XodoX


            Mir ist das gleiche passiert.
            Was habe ich gemacht.
            Zuerst im Landratsamt mit der Standesamtsbeaufsichtigten gesprochen,
            Aus Vorsicht auch im bayr. Innenministerium mit dem Standesamtbeaufsichtigten ebenfalls den Fall geschildert.
            Bei mir war es eine Standesbeamtin, nachdem sie mit dem Problem
            von höherer Seite angesprochen wurde, ich habe auch gedroht die Presse
            einzuschalten, sowie zwecks Behinderung bei der Berufsausübung eine
            Klage auf Entschädigung einzureichen, habe ich das Dokument innerhalb

            von 2 Tagen erhalten.
            MfG

            Alfred

            Kommentar

            • XodoX
              Erfahrener Benutzer
              • 03.07.2022
              • 231

              #7
              Zitat von AlfredM Beitrag anzeigen
              Servus XodoX


              Mir ist das gleiche passiert.
              Was habe ich gemacht.
              Zuerst im Landratsamt mit der Standesamtsbeaufsichtigten gesprochen,
              Aus Vorsicht auch im bayr. Innenministerium mit dem Standesamtbeaufsichtigten ebenfalls den Fall geschildert.
              Bei mir war es eine Standesbeamtin, nachdem sie mit dem Problem
              von höherer Seite angesprochen wurde, ich habe auch gedroht die Presse
              einzuschalten, sowie zwecks Behinderung bei der Berufsausübung eine
              Klage auf Entschädigung einzureichen, habe ich das Dokument innerhalb

              von 2 Tagen erhalten.

              Was haben die denn von dir verlangt?


              Immerhin sind sie bei mir von Gerichtsbeschlüssen und Nachweis der Verwandtschaft abgerückt. Ich wüsste auch gar nicht, was Gerichtsbeschlüsse mit Geburtsurkunden zu tun haben und der Nachweis, dass es direkte Vorfahren sind, wäre ja sehr aufwendig, teuer und mühsam (Wüsste auch nicht mal genau, wie ich das machen sollte).
              Auf Ancestry ist ja auch viel veröffentlicht. Ich verstehe daher immer nicht, was die da in den Ämtern machen. Normalerweise frage ich an und man schickt es mir. Das war noch nie anders.

              Kommentar

              • AlfredM
                • 21.07.2013
                • 2290

                #8
                Servus XodoX


                Einen lückenlosen Nachweis.
                Aber den Zahn habe ich ihnen gezogen, das dürfen sie nicht, wenn es
                außerhalb der Schutzfrist ist. Tja leider ist es so das manche Standesbeamte
                zu faul sind etwas zu tun und uns dann Knüppel zwischen die Beine werfen.
                Aber das tun sie nur einmal, wenn sie einen Einlauf von höherer Stelle
                bekommen, werden sie klein und vor allen Dingen wenn dann ein anderer
                Forscher etwas bei ihnen anfragt, hat er keine Probleme mehr.
                MfG

                Alfred

                Kommentar

                • Zetteltante
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.11.2009
                  • 619

                  #9
                  Nachweis der Verwandtschaft durfte ich auch schon erbringen, obwohl die Person seit über 30 Jahren tot war ( Antrag auf Fristverkürzung ).
                  Ganz einfach in Textform erklärt, wie man mit der Person verwandt ist.
                  Es war der Schwager der Schwägerin meiner Oma. Also garnicht verwandt.
                  War am Ende auch egal und wurde nicht geprüft.

                  Personalausweiskopie wie gewünscht beigefügt und fertig.

                  Kommentar

                  • BOR
                    Erfahrener Benutzer
                    • 24.06.2016
                    • 2596

                    #10
                    Ich will ja nicht klugschei....


                    "wie man in den Wald hineinruft so schallt es hinaus"


                    ich bekomme sogar telefonische Auskunft vom Einwohnermeldeamt,
                    manchmal hilft es schon sich am Anfang dumm zu stellen und mit den
                    banalsten Fragen anzufangen.
                    Viele Grüße
                    Torsten

                    Ständige Suche:
                    Büntig (Trebnitz?), Göldner (auch da?)
                    Pfeiffer (Juliusburg, Kreis Öls), Hübner (auch da?)
                    Lerke (Nowosolna)

                    Meine Listen auf ArGeWe, (Forschung Torsten Bornheim) schaut vorbei .

                    Kommentar

                    • Hedwiga
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.04.2019
                      • 264

                      #11
                      Hallo,


                      na ja, das Archiv der Stadt Stuttgart hatte von mir eine Geburtsurkunde meiner Urgroßeltern (geb. zw. 1830 u. 1836) verlangt, um einen Nachweis
                      zu haben, dass ich mit meinem Großvater (geb. 1890) verwandt bin, zusätzlich zu den wohl üblichen "Anfrage erschwerenden" Unterlagen, Abstammungsnachweis von mir, Kopie PA und dgl., als ich unter Angabe der Reg.Nr. Auskunft über die Eheschliessung in 1943 in Stuttgart wollte.

                      Ich verwies darauf, dass ich eine Geburturkunde meiner Urgroßeltern wegen "ist nicht" (Beginn Standesamtswesen in 70gern des 19. Jhd.) nicht vorlegen könne.

                      Lapidare email des Archiv: Unterlagen werden nicht übersandt, da keine Nachweise erfolgten.

                      Jetzt frage ich eben nächstes Jahr nochmal an, 80 Jahre enden 31.12.2023.

                      Eine andere Anfrage beim Standesamt des Ortes wo mein Großvater vor seinem Tod lebte nach Kopie Eintrag im Sterbebuch (1954 gestorben) wurde mit der Übersendung einer Kopie der Sterbemitteilung des Krankenhauses incl. genauem Todeszeitpunkt und Todesursache beantwortet, mehr erhielt ich nicht.

                      Das verstehe einer.

                      Fröhliche Ostern
                      Ich grüße freundlich

                      Hedwiga

                      Kommentar

                      • Philipp
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.07.2008
                        • 842

                        #12
                        Zitat von BOR Beitrag anzeigen

                        "wie man in den Wald hineinruft so schallt es hinaus"


                        ich bekomme sogar telefonische Auskunft vom Einwohnermeldeamt,
                        manchmal hilft es schon sich am Anfang dumm zu stellen und mit den
                        banalsten Fragen anzufangen.
                        Hallo!

                        Leider hat das manchmal nichts mit dem Wald zu tun, sondern grenzt an Willkür.

                        Ich habe nach Stellung einer schriftlichen Anfrage beim Einwohnermeldeamt einen Anruf von dort bekommen, mit der Frage, wer ich sei und warum ich diese Anfrage stelle. Auf meine Antwort, es ginge um Recherchen zur Familienforschung, antwortete man mir, das stünde ja in der Anfrage, könne aber nicht sein, solche Anfragen und Formulierungen würden nicht von Privatpersonen genutzt. Man würde die Personen, deretwegen ich angefragt habe, darüber schriftlich in Kenntnis setzen. Eine Auskunft von der Behörde würde es nicht geben.

                        Meine Frau macht immer Witze, ich würde bereits bei den Behörden auf einer schwarzen Liste stehen.

                        Glaube ich ja nicht, ich bin trotzdem dazu übergegangen, einen Teil der Anfragen von meiner Tochter machen zu lassen, also ihr Briefkopf und ihre Unterschrift.

                        Ergebnis: Verzicht auf Gebühren hier, Unterlagen aus Amtsgerichtsakten, die so nicht angefragt waren und eigentlich nicht hätten herausgegeben werden dürfen, von dort...keine Ahnung weshalb, aber es läuft prima.

                        Ich weiß nicht, woran es liegt, aber die Behördenmitarbeiter werden nach meinem Eindruck immer - gestresster. Und ich bleibe dabei, dass die Ursache, darin liegt, dass sie mit ihrem Kerngeschäft mittlerweile überfordert sind.

                        Einige Standesämter in Berlin z.B. haben mehrmonatige Bearbeitungszeiten für Sterbe- und Geburtsurkunden, also wirklichen Urkunden wegen aktueller Geschehnisse, dazu dann falsche Auskünfte und zwischenzeitiger Entsorgung von Belegen, die man vermeintlich nicht mehr benötigte, nur um keine Auskunft darüber erteilen zu müssen.

                        Vielleicht ist einiges auch nicht mehr kostendeckend. Die Anfrage zur Sterbefallanzeige bei einem Standesamt in Baden-Württemberg wurde beantwortet, jedoch ohne diese beizufügen, weil ersichtlich sei, dass die Bearbeitungskosten in Höhe von (unbeglaubigt) über 40,00 EUR sich nicht mit unseren Preisvorstellungen 15,00 EUR (Pauschale in Schleswig-Holstein für Sammelakten) decken würde.

                        Viele Grüße
                        Philipp

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X