Hallo,
es geht um Geburtsurkunden aus den 1870'ger Jahren. Erst wurde verlangt, dass ich Nachweise über die Verwandtschaft vorzeige und man redete irgendwas von Gerichtsbeschlüssen etc. Ich habe die dann darauf hingewiesen, dass das Blödsinn ist (allerdings nett gesagt
). Das ich die korrigiert hatte, fand man da dann nicht so lustig und hat erstmal alles weitere ignoriert. Nachdem ich ein Fax geschickt habe und Frist gesetzt habe, kam jetzt ein Brief mit einem säuerlichen Unterton. Sind zurückgerudert und außer "berechtigtem Interesse", will man jetzt "Nachweis der Identität". Was genau das ist, steht da nicht. Dürfen die einfach sowas anfordern? Ist in Sachsen Anhalt und im Landesarchivgesetz steht dazu natürlich nichts.
es geht um Geburtsurkunden aus den 1870'ger Jahren. Erst wurde verlangt, dass ich Nachweise über die Verwandtschaft vorzeige und man redete irgendwas von Gerichtsbeschlüssen etc. Ich habe die dann darauf hingewiesen, dass das Blödsinn ist (allerdings nett gesagt

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