Datenschutz lebender Personen.

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  • Hugbaldus
    Benutzer
    • 09.11.2010
    • 34

    Datenschutz lebender Personen.

    Hallo liebe Mitstreiter,

    zur Zeit bin ich dabei meine eigene Webseite zu erstellen, daher möchte ich gerne wissen, ob man Lebende Personen auch raufstellen kann, wenn man nur Initialen und das Geburtsjahr und -ort verwendet?
    Viele Grüße aus Frankenberg

    Hugbaldus
  • Horst von Linie 1
    Erfahrener Benutzer
    • 12.09.2017
    • 21579

    #2
    Meinetwegen ja.
    Gefühlt eher nein.
    Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
    Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
    Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

    Und zum Schluss:
    Freundliche Grüße.

    Kommentar

    • AUK2013
      Erfahrener Benutzer
      • 21.05.2013
      • 902

      #3
      Personenbezogene Daten sind im Netz seit 2018 besonders geschützt.
      Stichwort ist hier Datenkriminalität durch Identitätsdiebstahl.

      Eine Person gilt als identifiziert, wenn ihr Daten ohne Umwege zugeordnet werden können und so ein direkter Bezug möglich ist.
      Interessanter für Dich:
      Als identifizierbar gilt auch eine Person, wenn dieser Bezug nicht direkt, aber mit ein wenig Zusatzwissen herstellbar werden kann.

      Auch nur mit Initialen, Geburstjahr und Ort kann sich eine Person auch selbst erkennen und Dir auf die Finger hauen.
      >>>>>>>>>>>>>>>>>>

      Liebe Grüße

      Arno

      Kommentar

      • Niederrheiner94
        Erfahrener Benutzer
        • 30.11.2016
        • 804

        #4
        Ich würde es einfach weglassen. Ganz ehrlich: Wenn ich einen W.S. als Sohn von Heinrich Schmitz und Elisabeth Müller habe, dann brauche ich nicht viel, um daraus einen Wilhelm/Werner/usw. zu machen. Falls ich Dich zumindest in der Richtung richtig verstanden habe oder erläutere das mal an einem Beispiel.

        Kommentar

        • TheTinus
          Benutzer
          • 26.11.2022
          • 99

          #5
          Ich denke auch, dass das eher nicht erlaubt wäre.
          Allerdings steckt dahinter eventuell auch noch eine interessante grundsätzliche Frage: Wie geht man mit lebenden Personen um? Wenn Heinz drei Kinder hat, diese dennoch mit Platzhalter einfügen (keine Initialen) oder selbst diese Andeutung von drei Kindern weg lassen? Und bei grafische stammbäume sind oft ja m blau und w rot. Die Platzhalter also auch schon wenigstens farblich markieren nach Geschlecht?

          Habe das auch schon mal überlegt wie ich das machen werde, wenn ich was weiter gebe. Denn derzeit für mich trage ich alle ein, auch lebende und das so ausführlich wie möglich. Denn zb meine Tochter will sicher über ihre Oma später auch mal mehr wissen.

          Grus
          Martin
          _____________________
          Suche zu
          Seidel: Ulbersdorf Kr. Goldberg-Haynau (Schlesien)
          Fischer: Zempin auf Usedom (Mecklenburg-Vorpommern)
          Hanisch: Waldsieversdorf (Brandenburg)
          Konrad: Grünberg Kreis Samter (Schlesien)
          Ziegler: Breslau (Schlesien)

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          • sternap
            Erfahrener Benutzer
            • 24.04.2011
            • 4070

            #6
            für verbrecher sind straftaten aufgrund der anonymisierten daten möglich.


            wenn bonifaz müller starb,kann der staummbaum, der keine kinder für ihn und seine frau zeigt,geldgierige ermuntern, sich als ahnenforscher an die witwe anzuschleichen und die frau um ihr gesamtes hab und gut zu erleichtern.
            freundliche grüße
            sternap
            ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
            wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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            • Ilja_CH
              Erfahrener Benutzer
              • 05.11.2016
              • 794

              #7
              Man könnte die noch lebenden Personen fragen, ob man sie im Stammbaum anzeigen lassen kann.
              Wenn man z. B. nur Vor- und Nachnahme erwähnt und sonst nichts, gibt es meiner Meinung nach eigentlich kein Risiko, dass ein Fremder das liest und somit etwas Negatives anrichten kann.

              So lange Wohnort, exakte Adresse, private E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Arbeitgeber, Hobbies usw. nicht erwähnt werden, kann man mit einem Vor- und Familiennamen nicht viel anfangen.

              Kommentar

              • Kaisermelange
                Erfahrener Benutzer
                • 09.11.2020
                • 1127

                #8
                Hallo Hugbaldus,

                Bundesdatenschutzgesetz
                Die Veröffentlichung von Daten Lebender ist grundsätzlich untersagt, es sei denn, es handelt sich um Personen der Zeitgeschichte oder es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis der betroffenen Person vor (§ 27 Abs. 4)
                Für minderjährige Kinder muss die Erlaubnis der Eltern eingeholt werden.
                DSGVO Artikel 4
                Eine Person gilt als identifiziert, wenn die Zuordnung von Daten ohne Umweg möglich ist und ein direkter Bezug hergestellt werden kann.
                Ist dies nicht direkt, jedoch mit Zusatzwissen möglich, handelt es sich um eine identifizierbare Person.
                Verstorbene kannst du problemlos eintragen, diese gelten nicht als "natürliche Person", wenn du ganz sicher gehen möchtest, dann halte dich an die üblichen Sperrfristen von Geburt, Trauung und Tod.

                Grüße Kaisermelange

                Kommentar

                • Hugbaldus
                  Benutzer
                  • 09.11.2010
                  • 34

                  #9
                  Hallo zusammen,

                  Danke für die ganzen Hinweise. Da werde ich mir etwas einfallen lassen.

                  Wie z.B. Vater von 1, Kind von 1

                  @Kaisermelange

                  Verstorbene kannst du problemlos eintragen, diese gelten nicht als "natürliche Person", wenn du ganz sicher gehen möchtest, dann halte dich an die üblichen Sperrfristen von Geburt, Trauung und Tod.

                  Somit dürfte ich, also auch bei Verstorben, die vielleicht schon die Sperrfrist des Todes erfüllt haben, aber die Sperrfrist der Geburt noch nicht, nicht ohne weiteres veröffentlichen? Wenn ich das richtig verstanden habe.

                  Beispiel:

                  Person seit 10 Jahren(frühestens 10 Jahre) tot, und vor 80 geboren.
                  Viele Grüße aus Frankenberg

                  Hugbaldus

                  Kommentar

                  • Kaisermelange
                    Erfahrener Benutzer
                    • 09.11.2020
                    • 1127

                    #10
                    Hallo Hugbaldus,

                    Sperrfristen sind in Deutschland unterschiedlich, abhängig von der Konfession.
                    Schutzfristen für kathol. Kirchenbücher sind am längsten.
                    Taufbücher: 120 Jahre
                    Trauungsbücher: 100 Jahre nach Trauung
                    Sterbebücher: 40 Jahre nach Tod
                    Bei Standesämter ist das Personenschutzgesetz und Archivgutgesetz zu beachten, somit stehen folgende Register ab dem 1. Januar 2023

                    Eheregister bis 1942
                    Geburtenregister bis 1912
                    Sterberegister bis 1992
                    für die genealogische Forschung weitgehend frei zur Verfügung.





                    Grüße Kaisermelange

                    Kommentar

                    • Bienenkönigin
                      Erfahrener Benutzer
                      • 09.04.2019
                      • 1703

                      #11
                      Zitat von Ilja_CH Beitrag anzeigen
                      Wenn man z. B. nur Vor- und Nachnahme erwähnt und sonst nichts, gibt es meiner Meinung nach eigentlich kein Risiko, dass ein Fremder das liest und somit etwas Negatives anrichten kann.

                      So lange Wohnort, exakte Adresse, private E-Mail, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geburtsort, Arbeitgeber, Hobbies usw. nicht erwähnt werden, kann man mit einem Vor- und Familiennamen nicht viel anfangen.
                      Einspruch. Es gibt vielleicht etliche Christine Müller in Deutschland, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es die Kombination aus meinem Vornamen und meinem Nachnamen in Deutschland (und evtl. weltweit) nur ein einziges Mal gibt.
                      Mit ein bisschen googlen lässt sich da sehr viel herausbekommen, besonders in unserer Zeit, wo auch Zeitungsartikel online stehen - falls man sportlich aktiv ist, ehrenamtlich arbeitet, mal geehrt wurde, etc. etc.
                      Deshalb bin ich hier auch die Bienenkönigin :-)

                      Viele Grüße
                      Bienenkönigin
                      Meine Forschungsregionen: Bayern (Allgäu, München, Pfaffenwinkel, Franken, Oberpfalz), Baden-Württemberg, Böhmen, Südmähren, Österreich

                      Kommentar

                      • Uwe

                        #12
                        Hallo zusammen,

                        hier in den USA ist der Identity Theft ebenfalls ein sehr großes Problem und man sollte mit privaten Informationen, zu denen auch genealogische Daten aus neuerer Zeit gehören, äußert sparsam umgehen. Leider gibt es aber verschiedene Faktoren, die selbst den vorsichtigsten Umgang mit diesen Daten untergraben können. Dazu gehören unter anderem:

                        a) Todesanzeigen in Deutschland, bei denen nicht nur das genaue Geburts- und Sterbedatum genannt werden, sondern auch die nächsten Angehörigen

                        b) Genealogen, die von Mitforschern vertrauliche Daten erhalten und diese dann ohne Nachfrage beim Mitforscher bei Familysearch oder Ancestry veröffentlichen.

                        Letzteres ist mir schon mehrfach passiert; und das auch bei seriösen Ahnenforschern, die einfach nur übereifrig sind und dann nicht nachdenken. Ich darf mich dann jedesmal mit der LDS in Verbindung setzen und um die Löschung dieser Daten, die mich persönlich identifizieren können, betteln. Sehr umständliches und zeitraubendes Unterfangen.

                        Gruß
                        Uwe
                        Zuletzt geändert von Gast; 28.02.2023, 17:28.

                        Kommentar

                        • Zita
                          Moderator
                          • 08.12.2013
                          • 6481

                          #13
                          Hallo Hugbaldus,
                          warum möchtest du denn die Daten von lebenden Familienmitgliedern einstellen?
                          LG Zita

                          Kommentar

                          • Hugbaldus
                            Benutzer
                            • 09.11.2010
                            • 34

                            #14
                            Zitat von Zita Beitrag anzeigen
                            Hallo Hugbaldus,
                            warum möchtest du denn die Daten von lebenden Familienmitgliedern einstellen?
                            LG Zita
                            Ich wollte anderen, die vielleicht in die selbe Richtung forschen, die Arbeit etwas erleichtern, eine Verbindung zu finden.





                            @Kaisermelange

                            Zitat:
                            Verstorbene kannst du problemlos eintragen, diese gelten nicht als "natürliche Person", wenn du ganz sicher gehen möchtest, dann halte dich an die üblichen Sperrfristen von Geburt, Trauung und Tod.

                            Somit dürfte ich, also auch bei Verstorben, die vielleicht schon die Sperrfrist des Todes erfüllt haben, aber die Sperrfrist der Geburt noch nicht, nicht ohne weiteres veröffentlichen? Wenn ich das richtig verstanden habe.

                            Beispiel:

                            Person seit 10 Jahren(frühestens 10 Jahre) tot, und vor 80 geboren.
                            Leider bin ich da hierzu, noch nicht schlauer.

                            Einspruch. Es gibt vielleicht etliche Christine Müller in Deutschland, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es die Kombination aus meinem Vornamen und meinem Nachnamen in Deutschland (und evtl. weltweit) nur ein einziges Mal gibt.
                            In meine Fall gibt es sogar zwei, ganz in meiner Nähe, den einen kenne ich sogar persönlich. Wir sind auch im selben alter.
                            Viele Grüße aus Frankenberg

                            Hugbaldus

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                            • Friedrich
                              Moderator
                              • 02.12.2007
                              • 11365

                              #15
                              Moin Bienenkönigin,


                              Zitat von Bienenkönigin Beitrag anzeigen
                              Einspruch. Es gibt vielleicht etliche Christine Müller in Deutschland, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es die Kombination aus meinem Vornamen und meinem Nachnamen in Deutschland (und evtl. weltweit) nur ein einziges Mal gibt.

                              das verstehe ich nicht. Wenn es etliche Christine Müller in D gibt, wie kann es dann nur einmal diese Kombination in D geben??????????


                              Fragt verwundert
                              Friedrich
                              "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
                              (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

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