Hallo zusammen,
ich bin dabei herauszufinden, wer meine Urgroßeltern(mütterlicherseits) sind und beantrage deshalb online eine Urkunde. Ich weiß nur wann und wo meine Oma geboren wurde.
Ist es schlauer eine Geburtsurkunde oder einen "beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister" zu bestellen? Ich möchte soviel Informationen bekommen wie möglich.
Hier sind die Definitionen:
Geburtsurkunde:
Die Geburtsurkunde beinhaltet die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort und Tag der Geburt, die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes sowie, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft. Falls gewünscht, werden bei Ausstellung der Geburtsurkunde die Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Angaben zu den Eltern und über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht aufgenommen.
Beglaubigter Ausdruck:
Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrag beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.
ich bin dabei herauszufinden, wer meine Urgroßeltern(mütterlicherseits) sind und beantrage deshalb online eine Urkunde. Ich weiß nur wann und wo meine Oma geboren wurde.
Ist es schlauer eine Geburtsurkunde oder einen "beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister" zu bestellen? Ich möchte soviel Informationen bekommen wie möglich.
Hier sind die Definitionen:
Geburtsurkunde:
Die Geburtsurkunde beinhaltet die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort und Tag der Geburt, die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes sowie, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft. Falls gewünscht, werden bei Ausstellung der Geburtsurkunde die Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Angaben zu den Eltern und über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht aufgenommen.
Beglaubigter Ausdruck:
Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrag beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.
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