Geburtsurkunde oder Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister beantragen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • plutojul
    Benutzer
    • 24.01.2023
    • 74

    Geburtsurkunde oder Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtsregister beantragen?

    Hallo zusammen,
    ich bin dabei herauszufinden, wer meine Urgroßeltern(mütterlicherseits) sind und beantrage deshalb online eine Urkunde. Ich weiß nur wann und wo meine Oma geboren wurde.


    Ist es schlauer eine Geburtsurkunde oder einen "beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister" zu bestellen? Ich möchte soviel Informationen bekommen wie möglich.



    Hier sind die Definitionen:
    Geburtsurkunde:
    Die Geburtsurkunde beinhaltet die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes, das Geschlecht des Kindes, Ort und Tag der Geburt, die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes sowie, sofern sie sich aus dem Registereintrag ergibt, die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft. Falls gewünscht, werden bei Ausstellung der Geburtsurkunde die Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Angaben zu den Eltern und über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft nicht aufgenommen.


    Beglaubigter Ausdruck:
    Dies ist eine Ablichtung aus dem beim Standesamt geführten Geburtsregistereintrag beziehungsweise bei elektronisch geführten Registern ein Ausdruck aus diesem Register inklusive aller personenstandsrechtlichen Berichtigungen und Änderungen, die im Register vermerkt wurden. Im Register enthaltene Hinweise werden nur auf Wunsch aufgenommen.
    GaLiGrü
  • nav
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 779

    #2
    Niemals nur eine Geburtsurkunde. Eine Geburtsurkunde sind nur die allernötigsten Informationen in ein neues Formular eingetragen. Im Grunde nur Namen von Eltern und Kind, Geburtstag und -ort sowie Religion, wie es ja auch in der Definition steht.

    Fehlen tun also: Geburtszeit, ggf. Adresse der Eltern, ggf. genauer Geburtsort (Adresse), Beruf des Vaters und/oder der Mutter, wer die Geburt angezeigt hat, ggf. (ab 1938) Heiratsdatum und -ort der Eltern, sowie ggf. falls vorhanden Randvermerke z. B. über Heirat oder Tod des Kindes.

    Vieles davon kann bei der weiteren Forschung helfen.

    Nico

    Kommentar

    • Friedrich
      Moderator
      • 02.12.2007
      • 11526

      #3
      Moin plutojul,


      ergänzend zu Nico noch dieses: Du brauchst keine beglaubigte Abschrift, eine Kopie (wichtig: incl. aller Randvermerke!) reicht völlig!


      Friedrich
      "Bärgaf gait lichte, bärgop gait richte."
      (Friedrich Wilhelm Grimme, Sauerländer Mundartdichter)

      Kommentar

      • plutojul
        Benutzer
        • 24.01.2023
        • 74

        #4
        Alles klar, vielen Dank
        GaLiGrü

        Kommentar

        • kamikaz27
          Erfahrener Benutzer
          • 08.03.2019
          • 403

          #5
          Schau mal hier….

          Leitfaden zur Anforderung von Urkunden aus Archiven Wie schütze ich mich vor (zu) hohen Gebühren? Lesen Sie vorher sorgfältig die Gebührenordnung des Archivs, jedes Archiv kann seine eigene Gebührenordnung haben! . Informieren Sie sich im Zweifelsfall vorher schriftlich oder telefonisch über anfallende Gebühren! .


          Die Profis hier im Forum empfehlen :

          Der Begriff "Urkunde" wird von Archiven anders verstanden! Eine Urkunde ist ein amtliches Dokument, welches zum Zwecke der Ahnenforschung normalerweise nicht benötigt wird. Verwenden Sie lieber die Bezeichnung "vollständige Kopie des Originaleintrags aus dem Geburts-/Tauf-/Heirats-/Sterberegister inklusiv aller Randvermerke" wenn möglich unbeglaubigt, das spart Extrakosten.
          Zuletzt geändert von kamikaz27; 25.02.2023, 13:27.
          Bleibt gesund !
          Gruß
          Gereon

          Kommentar

          • nav
            Erfahrener Benutzer
            • 30.03.2014
            • 779

            #6
            Zitat von Friedrich Beitrag anzeigen
            ergänzend zu Nico noch dieses: Du brauchst keine beglaubigte Abschrift, eine Kopie (wichtig: incl. aller Randvermerke!) reicht völlig!
            Stimmt, aber soweit ich weiß ist die Beglaubigung bei vielen Standesämtern nicht optional. Wenn man die Möglichkeit hat dann reicht allerdings eine unbeglaubigte Kopie.

            Nico

            Kommentar

            • M. Lützeler
              Erfahrener Benutzer
              • 16.11.2009
              • 219

              #7
              Hallo in die Runde,


              auch noch eine Ergänzung, warum eine Urkunde NICHT in Frage kommt: Im Falle einer Adoption; Namensänderung etc. werden in die Urkunden nur die geltenden Daten eingetragen. Im Register sind dies aber entsprechende Randvermerke zusätzlich zum ursprünglichen Eintrag.


              Beste Grüße


              Matze

              Kommentar

              Lädt...
              X