hallo eva!
die katholische kirche des heimatortes konnte gläubige in ihre neue heimat entlassen. das müsste beim geburtseintrag vermerkt sein.
es besteht daher die möglichkeit, dass marias tod von der pfarre des österreichischen aufenthalts korrekt an die für sie ursprüngliche und noch zuständige pfarre gemeldet wurde, weil sie von dort noch nicht entlassen war. da sie noch nicht verheiratet war, stünde das beim taufeintrag.
ob rothneustift in betracht kommt, weiß ich nicht.
die katholische kirche des heimatortes konnte gläubige in ihre neue heimat entlassen. das müsste beim geburtseintrag vermerkt sein.
es besteht daher die möglichkeit, dass marias tod von der pfarre des österreichischen aufenthalts korrekt an die für sie ursprüngliche und noch zuständige pfarre gemeldet wurde, weil sie von dort noch nicht entlassen war. da sie noch nicht verheiratet war, stünde das beim taufeintrag.
ob rothneustift in betracht kommt, weiß ich nicht.
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