Hallo zusammen,
in einer Heiratsurkunde (Jahr 1909) steht beim Vater der Braut Wohn- und Aufenthaltsort unbekannt. Aus der Sterbeurkunde der Braut weiß ich, der Vater hat später wieder mit der Mutter zusammengelebt.
Es ist jetzt natürlich Glaskugellesen, aber ich überlege, welchen Grund so ein Eintrag haben könnte. Wenn der Mann durch irgendwas verhindert war, bei der Hochzeit zu erscheinen, hätte man da nicht den Grund eingetragen? Krankenhaus, Militär, Übersee usw. Oder kann man hier was vermuten, was man eben keinesfalls in Unterlagen sehen möchte, wie z.B. Haftstrafe, vorübergehend durchgebrannt?
Vielleicht ist sowas schon jemandem untergekommen.
Grüsse
Merit
in einer Heiratsurkunde (Jahr 1909) steht beim Vater der Braut Wohn- und Aufenthaltsort unbekannt. Aus der Sterbeurkunde der Braut weiß ich, der Vater hat später wieder mit der Mutter zusammengelebt.
Es ist jetzt natürlich Glaskugellesen, aber ich überlege, welchen Grund so ein Eintrag haben könnte. Wenn der Mann durch irgendwas verhindert war, bei der Hochzeit zu erscheinen, hätte man da nicht den Grund eingetragen? Krankenhaus, Militär, Übersee usw. Oder kann man hier was vermuten, was man eben keinesfalls in Unterlagen sehen möchte, wie z.B. Haftstrafe, vorübergehend durchgebrannt?
Vielleicht ist sowas schon jemandem untergekommen.
Grüsse
Merit
Kommentar