Familienbuch bis ??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Forscher_007
    Erfahrener Benutzer
    • 09.05.2012
    • 4253

    Familienbuch bis ??

    Hallo,

    wenn ich ein Familienbuch (Quelle: Kirchenbuch bis 1820 ) anlege, bis wann dürfen Anschlußdaten ( Hochzeit, Tod ) veröffentlicht werden?

    Z.B.

    Müller, Johann, * 01.01.1819 , oo am 05.05.1840, + am 12.05.1899.

    Wo steht die gesetzliche Grundlage?

    --
    Mit freundlichen Grüßen

    Forscher_007
  • AlfredM
    • 21.07.2013
    • 2247

    #2
    Servus


    Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt.


    Geburten 110 Jahre
    Hochzeiten 80 Jahre
    Todesfälle 30 Jahre
    MfG

    Alfred

    Kommentar

    • Horst von Linie 1
      Erfahrener Benutzer
      • 12.09.2017
      • 20899

      #3
      1Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 auch ohne Einwilligung für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke zulässig, wenn die Verarbeitung zu diesen Zwecken erforderlich ist und die Interessen des Verantwortlichen an … § 27 BDSG weiterlesen



      Abs. 4: Rechte Lebender.
      Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
      Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
      Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

      Und zum Schluss:
      Freundliche Grüße.

      Kommentar

      • Forscher_007
        Erfahrener Benutzer
        • 09.05.2012
        • 4253

        #4
        Hallo,

        vielen Dank für die Info.

        Mit freundlichen Grüßen

        Forscher_007

        Kommentar

        Lädt...
        X