Familienbuch bis ??

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  • Forscher_007
    antwortet
    Hallo,

    vielen Dank für die Info.

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  • Horst von Linie 1
    antwortet
    1Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 auch ohne Einwilligung für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke zulässig, wenn die Verarbeitung zu diesen Zwecken erforderlich ist und die Interessen des Verantwortlichen an … § 27 BDSG weiterlesen



    Abs. 4: Rechte Lebender.

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  • AlfredM
    antwortet
    Servus


    Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt.


    Geburten 110 Jahre
    Hochzeiten 80 Jahre
    Todesfälle 30 Jahre

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  • Forscher_007
    hat ein Thema erstellt Familienbuch bis ??.

    Familienbuch bis ??

    Hallo,

    wenn ich ein Familienbuch (Quelle: Kirchenbuch bis 1820 ) anlege, bis wann dürfen Anschlußdaten ( Hochzeit, Tod ) veröffentlicht werden?

    Z.B.

    Müller, Johann, * 01.01.1819 , oo am 05.05.1840, + am 12.05.1899.

    Wo steht die gesetzliche Grundlage?

    --
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