Kirchenbucheinragung Anzahl der Kinder

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  • Ahnenforscher35
    Benutzer
    • 16.03.2022
    • 11

    Kirchenbucheinragung Anzahl der Kinder

    Liebe Forum,
    Ich bin gerade dabei herauszufinden ob ein Vorfahre von mir schon aus erster Ehe Kinder bekommen hat (Zeitraum ca. 1777- 1788 in Ostpreussen)
    Ich hab schon eine mögliche Partnerin gefunden mit der er aus erster Ehe bereits 6 Kinder bekommen haben könnte (dessen Kirchenbucheinträge ich bereits gefunden hab, Zeitlich kommt alles hin).
    Der Vorfahre hatte insgesamt 11 Kinder mit der Frau in zweiter Ehe.

    Nun kommen wir zu den Heiratseintragungen.
    Der erste Sohn aus zweiter Ehe wird bei dessen Hochzeit als "zweiter Sohn von" bezeichnet. Insgesamt ist es aber der "dritte Sohn", wenn man die erste Ehe berücksichtigt.
    Meine Vermutung ist, da einer der Söhne aus erster Ehe schon als Kind gestorben ist, wird dieser nicht mehr mitgezählt.
    Genauso ist es bei den Töchtern.
    Die dritte Tochter aus der zweiten Ehe wird bei der Hochzeit als "zweite Tochter" bezeichnet, da eine Tochter aus zweiter Ehe bereits verstorben war. Und alle vier Töchter aus erster Ehe bereits im Jugendalter verstorben sind.
    Insgesamt wäre sie eigentlich die siebte Tochter.

    Meine Frage ist ob da jemand schon Erfahrung hat und ob meine Vermutung stimmt?

    PS: Das Markierte in der angehängeten Datei müsste sinngemäß erste Tochter heißen wenn man meiner Logik befolgt.
    Liebe Grüße
    Angehängte Dateien
  • Fabian Peise
    Benutzer
    • 25.04.2022
    • 79

    #2
    Bei einer ähnlichen Konstellation unter meinen Vorfahren lautet der Taufeintrag des ersten Kindes der zweiten Ehe "erstgeborene Tochter", obwohl Söhne und Töchter der ersten Ehe am Leben waren. Für den Pfarrer zählte offenbar nur, dass es das erste Kind (in dem Fall eine Tochter) aus der aktuellen Ehe war. In diesem Fall wurde auch kein Hinweis eingetragen, dass es überhaupt eine erste Ehe gab.

    Üblich scheint mir diese Art der Unterschlagung von wichtigen Informationen zwar nicht, denn in der Regel steht sowas schon dabei. Aber vor kann es kommen, offenbar.
    Liebe Grüße,

    Fabian

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    • AKocur
      Erfahrener Benutzer
      • 28.05.2017
      • 1411

      #3
      Hallo,
      Zitat von Ahnenforscher35 Beitrag anzeigen
      PS: Das Markierte in der angehängeten Datei müsste sinngemäß erste Tochter heißen wenn man meiner Logik befolgt.
      Ich lese da "älteste" (getrennt nach äl-).


      Ich hatte etwas Ähnliches letztens in einem Taufbuch. Dort hatte der Schreiber immer schön angebeben, das wievielste Kind und dazu das wievielste Kind desselben Geschlechts getauft wurde (also z.B. 4tes Kind, 2ter Sohn). Dann tauchten auf einmal 2 vierte Söhne des gleichen Ehepaares hintereinander auf. Zwischenzeitlich war ein anderer Sohn verstorben.

      Tote Kinder nicht mehr mitzuzählen dürfte nicht unüblich gewesen sein. Allerdings würde ich diese Angabe ähnlich bewerten wie etwa die Angaben in einer Sterbeurkunde zu den Eltern einer verstorbenen Person. Kann stimmen, muss aber nicht, je nach Wissenstand der Person, von der die Angabe stammt. Im Taufbuch nachgeschaut haben wird wohl kaum ein Pfarrer. Sein Wissenstand konnte fehlerhaft sein, das einer Person, die er dazu befragte, ebenso. Oder Personen wurden halt nicht mitgezählt, weil tot, lange verzogen, mit Familie gebrochen, etc.
      Ob der Pfarrer ein bestimmtes System hatte, wie du vermutest, kannst du am besten stichprobenhaft im gleichen Zeitraum im KB an anderen Familien überprüfen.

      LG,
      Antje

      Kommentar

      • Ahnenforscher35
        Benutzer
        • 16.03.2022
        • 11

        #4
        Zitat von AKocur Beitrag anzeigen
        Tote Kinder nicht mehr mitzuzählen dürfte nicht unüblich gewesen sein. Allerdings würde ich diese Angabe ähnlich bewerten wie etwa die Angaben in einer Sterbeurkunde zu den Eltern einer verstorbenen Person. Kann stimmen, muss aber nicht, je nach Wissenstand der Person, von der die Angabe stammt.
        Da stellt sich mir die Frage ob die KB Heirats - Eintragungen in Anwesenheit des Brautpaar gemacht werden? Es muss ja in irgendeiner Weise eine Absprache gegeben haben, damit Daten wie Namen der Eltern, Wohnort, Alter etc. weitergeben werden. Somit muss das doch auch für die Anzahl der Geschwister gelten (bzw. x-ter Sohn von). Der Pfarrer wird sich doch wohl kaum was Ausdenken?

        Ps: Hab auch ein Dokument gefunden dass meine Theorie ins wanken bringt. Ich lese bei dem markierten ,,vierter Sohn"

        Würde mich wieder über eure Hilfe freuen
        Lg
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