Jahr, aus dem der Begriff stammt: 1938
Region, aus der der Begriff stammt: Pommern
Region, aus der der Begriff stammt: Pommern
Hallo zusammen,
allen noch ein Frohes Neues Jahr!
Leider habe ich keine bessere Kategorie gefunden und hoffe das Thema passt hier rein.
In der Geburtsurkunde meines Großvaters habe ich eine Randnotiz gefunden, dass dieser nach §1706 den Nachnamen meines "Urgroßvaters" annimmt.
Verstehe ich das Paragraphen korrekt, dass somit dieser nicht sein leiblicher Vater ist? Oder gibt es auch Fälle in denen der leibliche Vater den Nachnamen an das Kind übergibt? (z.B. Wenn leibliche Mutter und Vater bei Geburt nicht verheiratet waren)
Ich habe einen Ähnlichen Eintrag bei einem anderen Verwandten, jedoch ohne Hinweis auf auf den §1706. Der Wortlaut ist "das der unterzeichnende, ... als den seinigen anerkennt". Wäre das das selbe?
Vielen Dank
Robin
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