Hallo ihr Lieben!
Ich weiß nicht so Recht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin…
Folgendes beschäftigt mich: Ich habe damit begonnen mich auf die Suche nach den Vorfahren meines Mannes zu begeben. Gestartet bin ich bei seiner Mutter und viel weiter bin ich auch noch nicht. Sie wurde 1948 in Oberdachstetten geboren und erhielt den Nachnamen ihres Vaters „von Popp“. Es gibt eine Reihe von Randvermerken auf der „Geburtsurkunde“ der Mutter, die ich hier zitieren möchte:
„Der Familienname wurde durch Feststellungsurkunde des Bayrischen Staatsministeriums des Inneren vom 19. Juni 1969 mit allgemein verbindlicher Wirkung auf „Papp“ festgestellt.
Oberdachstetten, den 2. Oktober 1969
Der Randvermerk vom 2. Oktober 1969 ist antragsgemäß durch Beisetzung folgenden Randvermerks zu berichtigen: -/- auf Anweisung des Amtsgerichts Ansbach wird berichtigt -/- Der Randvermerk der Standesbeamtin vom 2. Oktober 1969 ist zu löschen.
Oberdachstetten, den 19. September 1970
Mit Entschließung vom 19. Juni 1969, Az. IA2-347/4, hat das Bayrische Staatsministerium des Inneren festgestellt, daß der Familienname nicht „von Papp“ sondern „Papp“ lautet. Diese Entscheidung besitzt rückwirkende Kraft; den 17. Juli 1991.
Durch Urkunde der Stadt Schwabach vom 04. Februar 1997 ist der Familienname mit Wirkung vom 06. Februar 1997 in „von Papp“ geändert worden. Den 26. Februar 1997.“
Mich interessiert warum man das „von“ zeitweise gestrichen hat.
Vielleicht hat jemand einen Tipp was es mit dem Hin und Her auf sich hat? Wie komme ich an Az. IA2-347/4 ran?
Ich freue mich auf eure Kommentare!
Liebe Grüße
Anne
Ich weiß nicht so Recht ob ich mit meiner Frage hier richtig bin…
Folgendes beschäftigt mich: Ich habe damit begonnen mich auf die Suche nach den Vorfahren meines Mannes zu begeben. Gestartet bin ich bei seiner Mutter und viel weiter bin ich auch noch nicht. Sie wurde 1948 in Oberdachstetten geboren und erhielt den Nachnamen ihres Vaters „von Popp“. Es gibt eine Reihe von Randvermerken auf der „Geburtsurkunde“ der Mutter, die ich hier zitieren möchte:
„Der Familienname wurde durch Feststellungsurkunde des Bayrischen Staatsministeriums des Inneren vom 19. Juni 1969 mit allgemein verbindlicher Wirkung auf „Papp“ festgestellt.
Oberdachstetten, den 2. Oktober 1969
Der Randvermerk vom 2. Oktober 1969 ist antragsgemäß durch Beisetzung folgenden Randvermerks zu berichtigen: -/- auf Anweisung des Amtsgerichts Ansbach wird berichtigt -/- Der Randvermerk der Standesbeamtin vom 2. Oktober 1969 ist zu löschen.
Oberdachstetten, den 19. September 1970
Mit Entschließung vom 19. Juni 1969, Az. IA2-347/4, hat das Bayrische Staatsministerium des Inneren festgestellt, daß der Familienname nicht „von Papp“ sondern „Papp“ lautet. Diese Entscheidung besitzt rückwirkende Kraft; den 17. Juli 1991.
Durch Urkunde der Stadt Schwabach vom 04. Februar 1997 ist der Familienname mit Wirkung vom 06. Februar 1997 in „von Papp“ geändert worden. Den 26. Februar 1997.“
Mich interessiert warum man das „von“ zeitweise gestrichen hat.
Vielleicht hat jemand einen Tipp was es mit dem Hin und Her auf sich hat? Wie komme ich an Az. IA2-347/4 ran?
Ich freue mich auf eure Kommentare!
Liebe Grüße
Anne
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