Suche nach verlorenem Gemälde in Haldensleben

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  • HindeburgRattibor
    Erfahrener Benutzer
    • 24.08.2011
    • 3785

    #16
    Danke für eure Ratschläge!
    Alexander Landgraf wurde definitiv daran gehindert! Die Familie meines Stiefopas hatte 5 Minuten Zeit ihre Sachen zu packen. Meines Wissens nach hatte er einen zurückgebliebenen Freund darum gebeten, das Bild für ihn in Sicherheit zu bringen. Er hat das Bild definitiv nicht verkauft. Auf jeden Fall besitze ich diesbezüglich noch weitere Unterlagen, wollte einfach wissen, wie man in solchen Fällen vorgeht.
    LG HindeburgRattibor

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    • Anna Sara Weingart
      Erfahrener Benutzer
      • 23.10.2012
      • 17252

      #17
      Zitat von HindeburgRattibor Beitrag anzeigen
      ...Alexander Landgraf wurde definitiv daran gehindert! Die Familie meines Stiefopas hatte 5 Minuten Zeit ihre Sachen zu packen. ...
      Die Frage ist halt, ob man das vor Gericht belegen kann. Gibt es noch lebende Zeugen, die den Vorgang bestätigen können?
      Am besten Du nennst alle schriftlichen Belege, die es dazu noch gibt, dann können wir besser einschätzen ob Du eine rechtliche Handhabe hast, die eine Erfolgschance in Aussicht stellen könnten.
      Nur weil man moralisch im Recht ist, heißt es nicht automatisch, dass man Ansprüche durchsetzen kann.
      Gruss
      Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 15.09.2016, 23:27.
      Viele Grüße

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      • Rieke
        Erfahrener Benutzer
        • 13.02.2012
        • 1300

        #18
        Zitat von HindeburgRattibor Beitrag anzeigen
        wollte einfach wissen, wie man in solchen Fällen vorgeht.
        Hallo,

        Ich hab nur einen Rat:
        Verlaß Dich um Gottes willen nicht auf Meinungsäußerungen (denn mehr ist das alles hier nicht) aus einem Ahnenforschungsforum sondern laß Dich beraten von Leuten, deren Job es ist, sich mit solchen Angelegenheiten beruflich auseinanderzusetzen.
        Das wird was kosten, klar. Aber vielleicht bekommst Du ja am Ende das Bild wieder und bist glücklich oder Du kannst es verkaufen und Deine Kosten wieder reinholen

        So oder so oder anders; die Entscheidung über Dein weiteres Vorgehen ist ganz allein Deine.

        Recht bekommen ist nur ein Teil von GeRECHTigkeit.

        Liebe Grüße
        Rieke
        Meine Spitzenahnen....
        waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

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        • Anna Sara Weingart
          Erfahrener Benutzer
          • 23.10.2012
          • 17252

          #19
          Hallo HindeburgRattibor,
          noch ein Problem: die Frage der Identifizierung des Bildes.

          - Entweder Du hast ein Foto des Bildes, dass man es eindeutig zuordnen kann und auf dem Foto muss auch der Verstorbene Alex L. neben dem Bild zu sehen sein.
          - Oder Auf dem Bildrücken muss eine Kennzeichnung noch vorhanden sein, die Alex L. als (früheren) Besitzer ausweist.

          Das Vorhandensein des selben Bildmotives reicht nicht; der Künstler könnte mehrere gleiche Bilder gemalt haben.
          Zuletzt geändert von Anna Sara Weingart; 15.09.2016, 23:45.
          Viele Grüße

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          • Rieke
            Erfahrener Benutzer
            • 13.02.2012
            • 1300

            #20
            Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
            ch erinnere an all die Enteigneten zu DR-Zeit, DDR-Zeit oder BRD-Zeit (die gibt es auch), die keine Chance vor Gericht haben.
            Gruss
            Hilf mir mal aufs Fahrrad und beleg doch Deine Erinnerung mit einer gesicherten Quelle, damit ich das nachvollziehen kann.

            Liebe Grüße
            Rieke
            Meine Spitzenahnen....
            waren arm aber reinlich. Ihr Motto? Lieber leere Taschen als volle Hosen.

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            • derteilsachse
              Gesperrt
              • 28.10.2013
              • 1286

              #21
              Hallo Hindeburg Ratitibor
              Blicke ich durch???
              Die Enteignung hat nach Ende des 2.WK stattgefunden? Ca. 1946???
              Das "wann" hast du mir ja nicht beantwortet!

              Habe aber ein bischen geguckt: Haldensleben in Sachsen Anhalt.
              Dann bei Mildana: ........
              1939 ließ ....> dir sicher bekannt.
              1946 .... > dir sicher auch bekannt.
              Fazit: wenn ich es juristisch richtig betrachte> keine Beutekunst!

              Nun kommt es darauf an, wie die gesetzlichen Regelungen im Wiedervereinigungsvertrag geschrieben sind.

              Aber: da sehe ich schwarz!
              viele Grüße
              Reinhard

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              • petrdetok
                Erfahrener Benutzer
                • 07.11.2006
                • 771

                #22
                Ein freundliches Hallo

                ,,Wildbach" des Künstlers Max Sammet nun es mag sicherlich von Interesse sein
                für den ehemaligen Besitzer dieses Bild zurück zubekommen.
                Aber die Kosten für die Wiedererlangung würden den Wert des Bildes bei weitem übersteigen.
                Ich erlaubte mir mit einem befreundeten Kunsthändler zu telefonieren.
                Nach seiner Aussage sind diese Bilder fast nicht zu verkaufen... Marktwert zwischen 200 € - 900 € .. er selbst würde nach seiner Wortwahl so etwas niemals Ankaufen !
                Sie entsprechen heute nicht mehr dem Zeitgeschmack ... ist wie mit Briefmarken früher wurden diese Hochgehandelt und heute ? Zeitwerte teilweise unter 20 % des Katalogpreises.

                Nichts für ungut ..aber so ist es !

                Mit freundlichen Gruß

                Detlef
                Jede Generation lächelt über die Väter,
                lacht über die Großväter
                und bewundert die Urgroßväter
                (William Somerset Maugham)

                Mitglied im Pommerschen Greif e.V.
                Mitglied im Arbeitskreis Familiengeschichte Vorpommern" im Verein "Pommerscher Greif e.V.


                Ziegenort in Pommern

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                • Anna Sara Weingart
                  Erfahrener Benutzer
                  • 23.10.2012
                  • 17252

                  #23
                  Hallo.
                  So wie Detlef würde ich es auch sehen.
                  Das eröffnet eine andere Möglichkeit: ist der gegenwärtige Besitzer bereit, dass Bild kostenlos óder für ein kleines Geld zurückzugeben?
                  Das wird sicherlich billiger als der Rechtsweg, der wiederum aus meiner Sicht eh chancenlos wäre.
                  Gruss
                  Viele Grüße

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